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GEMA und DOSB verlängern Pauschalvertrag

Die GEMA und der DOSB haben sich auf eine Fortführung des bestehenden Pauschalvertrages zur Musiknutzung in Sportvereinen bis 2029 geeinigt. Der Vertrag wurde vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 geschlossen. Damit können Sportvereine auch zukünftig Musik einfach und rechtssicher einsetzen.

 

Rund 86.000 Sportvereine profitieren von der Vereinbarung, die eine einfache, unbürokratische und rechtssichere Nutzung von Musik im Trainings- und Veranstaltungsalltag, von der musikalischen Untermalung bei Sportfesten, Vereinsfeiern und Trainings- angeboten bis hin zu Fitness- und Tanzkursen, regelt. Der Pauschalvertrag sichert zugleich, dass Komponist*innen, Textautor*innen und Musikverleger*innen für den Einsatz ihrer Werke fair und zügig vergütet werden.
Yvonne Pietsch, Senior Managerin Pauschalverträge der GEMA, sagt: „Der DOSB stellt einen großen Teil der von Sportvereinen vorgenommenen Musiknutzungen bei Wettbewerben, 

 

Trainings und Veranstaltungen von der Vergütungs- und Anmeldepflicht frei. Hierdurch sorgen wir für eine erhebliche Verwaltungserleichterung für den gesamten Amateurbereich und bei der Erfassung von Musiknutzungen durch die GEMA.“
Thomas Weikert, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, begrüßt die lange Laufzeit des Pauschalvertrages: „Musik gehört zum Sport. Sie motiviert, verbindet und schafft Atmosphäre für gemeinsame Bewegung. Mit der Verlängerung des Pauschalvertrages mit der GEMA sichern wir unseren Sportvereinen eine unkomplizierte und rechtssichere Nutzung von Musik und entlasten sie gleichzeitig von bürokratischem Aufwand. Damit stärken wir das, was den Vereinssport in Deutschland ausmacht: Gemeinschaft, Freude und Teilhabe.“
Ein kurzes FAQ für Vereine und Verbände mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Pauschalvertrag ist unter www.dosb.de/aktuelles/news/detail/faq-gema-pauschalvertrag-musiknutzung-fuer-vereine zu finden.
Stefan Arlt/LSV

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Veröffentlichung

Di, 27. Januar 2026

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