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Hilfe und Beratung bei Verdachtsfällen und konkreten Vorfällen

Für den organisierten Sport in Schleswig-Holstein haben der LSV und die Sportjugend zentrale Ansprechpersonen benannt. Sie stehen für Beratungsgespräche gerne zur Verfügung und können bei Bedarf an geeignete Fachkräfte weitervermitteln. Die Beratung erfolgt selbstverständlich vertraulich!

 

Carsten Bauer, Geschäftsführer
Mail: carsten.bauer(at)sportjugend-sh.de
Tel.: 0431 6486 - 121

Benedikt Hasler
Jugendbildungsreferent
Fon: 04 31 / 64 86 - 2 99
Mail: benedikt.hasler[at]sportjugend-sh.de

Josephine Aukstien
Jugendbildungsreferentin
Fon: 04 31 / 64 86 - 2 27
Mail: josephine.aukstien[at]sportjugend-sh.de

Leon Delle
Jugendbildungsreferent
Fon: 04 31 / 64 86 - 159
Mail: leon.delle[at]sportjugend-sh.de

 

Ansprechperson für den Landessportverband SH

Tanja Krampen

Team Schutz vor Gewalt - Intervention und Fachberatung

Sozialpädagogin 
Systemische Beraterin 
Traumaberaterin 

Telefon: 0431 / 64 86 - 191
Mail:
tanja.krampen[at]lsv-sh.de

Auf der Seite des Landessportverbandes erhalten Sie weitere Kontaktdaten anderer Ansprechpersonen: Landessportverband Schleswig-Holstein | Hilfe und Beratung bei Verdachtsfällen und konkreten Vorfällen

 

Arbeitshilfen und Materialien der Deutschen Sportjugend des DOSB können Sie unter folgenden LINK erhalten: Downloadbereich: Arbeitshilfen und Materialien

 

Broschüre: Sexualisierte Gewalt
„Kinder und Jugendliche im Sport wirksam schützen“

Informationen und Handlungsempfehlungen für Sportvereine

 

Diese Handreichung ist für Ehrenamtliche in den Vereinen und Verbänden gedacht und gibt hilfreiche Informationen und Handlungsempfehlungen, um sich diesem schwierigen Thema zu nähern. Mit der neuen Broschüre erweitern der Landessportverband Schleswig-Holstein und Sportjugend Schleswig-Holstein ihr Beratungsangebot um einen weiteren wichtigen Baustein zur Prävention im Sport.

 

Hier könnt Ihr die Broschüre im Browser ansehen, durchblättern, ausdrucken und als PDF-Datei herunterladen.

 

Weitere Informationen erhaltet ihr über die Homepage der Sportjugend SH Aktiv im Kinder- und Jugendschutz oder über die Homepage des DOSB dsj.de: Downloadbereich: Arbeitshilfen und Materialien. 

„Irgend etwas stimmt da nicht….“

Der Landesjugendring Schleswig-Holstein stellt Leitfaden für Ehrenamtliche zum Umgang mit dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung vor.

 

Der Landesjugendring hat einen Leitfaden für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen veröffentlicht, der Sicherheit im Umgang mit möglichen Fällen von Kindeswohlgefährdung geben soll. Auf 28 Seiten finden Jugendleiter/innen Informationen zur sexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und zu möglichen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung. Die Jugendverbände wollen durch Aufklärung, Offenheit und Prävention zum einen erreichen, dass gefährdete und betroffene Kinder und Jugendliche Hilfe und Unterstützung im Jugendverband finden können. Zum anderen soll vermieden werden, dass solche Gefahren für Mädchen und Jungen in der Jugendarbeit selbst entstehen.


„Irgendetwas stimmt da nicht….“ lautet der Titel des neuen Leitfadens zum Thema Kindeswohlgefährdung. Er bietet neben allgemeinen Informationen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung konkrete Handlungsschritte für ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter, die mit einem Verdachtsfall konfrontiert sind. Der Leitfaden „Irgendetwas stimmt da nicht… – der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in der Jugendarbeit“ ist sofort bei den Jugendverbänden und dem Landesjugendring Schleswig-Holstein, Holtenauer Straße 99, 24105 Kiel, 0431 / 800 98 40, kostenlos zu erhalten. Gegen Einsendung von Rückporto in Höhe von 1,80 € in Briefmarken kann er beim Landesjugendring bezogen werden (bitte an Jugendmarken denken)

Weitere Informationen finden Sie hier: Jugendarbeit in Schleswig Holstein.

 

Kinderschutz im Sport
Regelung zum besonderen Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Sport


Hauptamtliche Übungsleiter werden, wie in kommunalen Einrichtungen, aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis dem Verein vorzulegen. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf den Internetseiten des LSV und der Sportjugend SH.Die Gebühren für die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses betragen 13.00 €.. Eine Gebührenbefreiung für die ehrenamtliche Tätigkeit bei gemeinnützigen Trägern ist vom Bundesamt für Justiz am 08. Juni 2012 verkündet worden. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob für das Ehrenamt eine materielle Entschädigung gezahlt wird und welche Höhe diese hat. Weitere Informationen auf der Internetseite der
Sportjugen SH.

 

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