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Sporthallen

Hier ein paar wichtige Vorgaben und Informationen im Zusammenhang mit der Beantragung und Nutzung von Hallenzeiten in den Kieler Sporthallen. Im Anhang finden Sie sowohl die derzeit gültige Benutzungs- und Entgeltordnung als auch die gültige Hallenordnung. 

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:

  • Anträge können gem. § 2 Abs. 7 der derzeit gültigen BEO nur von der Geschäftsstelle, dem Vorstand oder der für Hallenzeiten genannten Person gestellt werden. In Ausnahmefällen sind je Verein auch bis zu zwei Hallenzeitbeauftragte möglich. Diese erhalten aber unabhängig von ihrer eigenen Sportart alle Informationen, die auch an den Vorstand und die Geschäftsstelle gehen (z.B. bei Hallensperrungen). Mehr als zwei Hallenzeitbeauftragte sind nicht möglich. 

     

  • Anträge sind mindestens 4 Wochen im Voraus zu stellen.

     

  • Die Schul- und Sporträume können grundsätzlich bis 22.00 Uhr benutzt werden. Die Sporträume sind vom 24.12. bis 01.01. eines jeden Jahres sowie während der Grundreinigung für 2-3 Wochen (in der Regel in den Sommerferien, vereinzelt auch in anderen Ferienzeiten) geschlossen. 

     

  • Bei Mängelmeldungen an Sporthallen möchten wir darum bitten, die Melde.Möwe zu nutzen und uns nur in besonders dringlichen Fällen direkt zu kontaktieren. Die Melde.Möwe bietet den Vorteil, dass die Meldung direkt bei der zuständigen Stelle innerhalb der Stadtverwaltung auflaufen. Außerdem können Sie direkt ein Foto von der Beanstandung aufnehmen, die Melde.Möwe als App erkennt Ihren genauen Standort und wenn Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen, erhalten Sie auch eine Rückmeldung über den Stand der Bearbeitung. Hier gelangen Sie direkt zur Melde.Möwe auf der Homepage: Landeshauptstadt Kiel: Hier können Sie Mängel melden und Ideen und Kritik an die Stadt schicken – noch einfacher geht die Meldung über die Melde.Möwe-App, die Sie nach der Installation auf Ihrem Handy ohne weitere Anmeldung direkt nutzen können. Die Melde.Möwe können Sie im Übrigen mit der Kategorie „Sportplätze“ auch für städtischen Außensportanlagen nutzen.

     

  • Wir bitten darum, uns regelmäßig über anderweitige Nutzungen (z.B. Punktspiele im Trainingsbetrieb, Vereinsfest während der eigenen Hallenzeiten, usw.) innerhalb ihrer Trainingszeiten zu informieren. Das erleichtert uns die Vergabe von z.B. Sonderveranstaltungen.

     

è Änderungen bei den benannten Personen (Geschäftsstelle, Vorstand, Hallenzeitbeauftragte) sind dem Amt für Sportförderung unter mitzuteilen.

è An gesetzlichen Feiertagen muss die Nutzung extra beantragt werden, ansonsten sind die Sporthallen auch an diesen Tagen geschlossen.


Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit gerne an die zuständigen Kolleg*innen des Amtes für Sportförderung wenden oder Sie schreiben uns eine E-Mail an .

Benutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Kiel für die Überlassung von Schul- und Sporträumen und des Verkehrsübungsplatzes

Hallenordnung für die Sporträuume der Landeshauptstadt Kiel