Sporthallen
Anträge für die Nutzung von Hallenzeiten werden ab sofort online gestellt.
Nutzen Sie dafür das Antragsformular unter folgendem Link oder schauen Sie auf unserer Homepage oder der Seite des Zuständigkeitsfinders Schleswig Holstein.
So stellen Sie ihren Antrag:
Nach einer kurzen Registrierung lassen sich Anträge einfach und papierlos stellen. Als Sportverein sind Sie im digitalen Antragsverfahren eine juristische Person. Als juristische Personen benötigen Sie für eine künftige Online-Antragstellung ein Servicekonto auf dem Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein.
Wir empfehlen Ihnen schon jetzt die Einrichtung des SH-Servicekontos, damit Sie bei der Online-Antragstellung startklar sind, auch wenn Sie aktuell keine Hallenzeiten beantragen möchten. Sollten Sie schon andere Anträge bei uns (z.B. Förderfonds Breitensport) gestellt haben, können Sie mit demselben Benutzer*innen-Konto fortfahren.
Befassen Sie sich schon jetzt mit der neuen Antragsform, da wir ab dem 01.07.2026 nur noch digitale Anträge entgegennehmen werden.
Wir möchten die Möglichkeit nutzen, um abschließend auf folgende Antragsmodalitäten hinzuweisen:
Anträge auf neue Hallenzeiten sind grundsätzlich mindestens vier Wochen vor Nutzungsbeginn zu stellen.
Anträge für die Nutzung der Sporthallen in den Sommerferien sind sechs Wochen vor Beginn der Sommerferien zu stellen.
Ersatzzeiten für Sperrungen aufgrund von Grundreinigungen werden nicht vergeben.
Anträge dürfen ausschließlich von den beauftragten Personen gestellt werden.
Anträge, die später oder von nicht berechtigten Personen eingereicht werden, können aufgrund des hohen Antragsaufkommens ggf. nicht rechtzeitig berücksichtigt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das .
Benutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Kiel für die Überlassung von Schul- und Sporträumen und des Verkehrsübungsplatzes


