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„Irgend etwas stimmt da nicht….“

Der Landesjugendring Schleswig-Holstein stellt Leitfaden für Ehrenamtliche zum Umgang mit dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung vor.

 

Der Landesjugendring hat einen Leitfaden für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen veröffentlicht, der Sicherheit im Umgang mit möglichen Fällen von Kindeswohlgefährdung geben soll. Auf 28 Seiten finden Jugendleiter/innen Informationen zur sexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und zu möglichen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung. Die Jugendverbände wollen durch Aufklärung, Offenheit und Prävention zum einen erreichen, dass gefährdete und betroffene Kinder und Jugendliche Hilfe und Unterstützung im Jugendverband finden können. Zum anderen soll vermieden werden, dass solche Gefahren für Mädchen und Jungen in der Jugendarbeit selbst entstehen.


„Irgendetwas stimmt da nicht….“ lautet der Titel des neuen Leitfadens zum Thema Kindeswohlgefährdung. Er bietet neben allgemeinen Informationen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung konkrete Handlungsschritte für ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter, die mit einem Verdachtsfall konfrontiert sind. Der Leitfaden „Irgendetwas stimmt da nicht… – der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in der Jugendarbeit“ ist sofort bei den Jugendverbänden und dem Landesjugendring Schleswig-Holstein, Holtenauer Straße 99, 24105 Kiel, 0431 / 800 98 40, kostenlos zu erhalten. Gegen Einsendung von Rückporto in Höhe von 1,80 € in Briefmarken kann er beim Landesjugendring bezogen werden (bitte an Jugendmarken denken)

Weitere Informationen finden Sie hier: Jugendarbeit in Schleswig Holstein.

 

Kinderschutz im Sport
Regelung zum besonderen Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Sport

Hauptamtliche Übungsleiter werden, wie in kommunalen Einrichtungen, aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis dem Verein vorzulegen. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf den Internetseiten des LSV und der Sportjugend SH.Die Gebühren für die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses betragen 13.00 €.. Eine Gebührenbefreiung für die ehrenamtliche Tätigkeit bei gemeinnützigen Trägern ist vom Bundesamt für Justiz am 08. Juni 2012 verkündet worden. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob für das Ehrenamt eine materielle Entschädigung gezahlt wird und welche Höhe diese hat. Weitere Informationen auf der Internetseite der Sportjugen SH.