Der Sportverband Kiel (SVK) ist der Dachverband für die Sportvereine und –verbände der Landeshauptstadt. Heute sind dem SVK 198 Vereine mit rund 63.668 Mitgliedern und 18 Fachverbände angeschlossen. Gegründet wurde er am 18. Januar 1947.
Der SVK will mit dazu beitragen, das umfangreiche Angebot an Sportmöglichkeiten in Kiel zu sichern und auszubauen. Vorrausetzung hierfür ist eine gute Zusammenarbeit mit der Stadt Kiel, dem Landessportverband, den Sponsoren und nicht zuletzt mit den Vereinen und Verbänden. Diese Internetseite soll Informationen weitergeben und damit die Zusammenarbeit erleichtern. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen und Problemen an uns! Wir sind für Sie da!
Aktuelle Meldungen
Der Schleswig-Holsteinische Schwimmverband e.V. sucht zum 01.09.2023 ein/e Landestrainer*in (m/w/d)
(19. 06. 2023)
STELLENAUSSCHREIBUNG
Der Schleswig-Holsteinische Schwimmverband e.V. sucht zum 01.09.2023 ein/e
Landestrainer*in (m/w/d) in der Sportart Schwimmen am Landesstützpunkt Kiel in Teilzeit (30 h/Woche).
Eine Umwandlung in eine Vollzeitstelle wird angestrebt.
Zu Ihren wesentlichen Arbeitsaufgaben zählen u.a.:
• die vereinsunabhängige und vereinsneutrale leistungssportliche Betreuung von Sportlerinnen
und Sportlern am Landesstützpunkt in Kiel im Bereich des Grundlagen-/ Aufbautrainings,
• die Planung und Durchführung von Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen sowie von
Wettkämpfen für die Sportler*innen des Landesstützpunktes,
• die Mitarbeit bei Talentsichtung und Talentförderung im SHSV,
• die Begleitung von Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen sowie Wettkämpfen für die
Kadersportler*innen des SHSV
• eine enge Kooperation und Koordination mit den Vereinstrainer*innen, Stützpunkttrainer*innen
und dem SHSV,
• die Übernahme organisatorischer und verwaltungstechnischer Arbeiten des Aufgabengebiets,
• die Einhaltung des aktuellen WADA- Codes,
• die übergreifende fachliche und koordinierende Arbeit mit möglichen Partnern des Schule-
Leistungssport-Verbundsystems.
Unsere Anforderungen an Sie:
• Mindestvoraussetzung: DOSB Trainer*in B-Lizenz in der Sportart Schwimmen sowie
Bereitschaft zum Erwerb der A-Lizenz,
• erwünscht: Hochschulabschluss im Sport/Pädagogik oder vergleichbare Qualifikation,
• Nachweis der Rettungsfähigkeit in der Stufe Silber,
• Erfahrung als Trainer/in im Nachwuchsleistungssport,
• Team- und Kommunikationsfähigkeit, soziale und pädagogische Kompetenz,
• Kenntnisse in der Vereins- und Verbandsarbeit,
• Flexibilität, Belastbarkeit und hohe Einsatzbereitschaft,
• Selbstständigkeit in der Arbeit, zielorientiertes und konzeptionelles Arbeiten sowie ein sehr
gutes Aufgaben- und Zeitmanagement,
• flexible Arbeitszeitgestaltung einschließlich der Wochenenden.
Unsere Leistungen:
• Die Vergütung der zu besetzenden Stelle erfolgt nach Vereinbarung sowie unter Beachtung
der Vorgaben zur Finanzierung durch den Landessportbund Schleswig-Holstein e.V.
• Die Stelle ist vorerst bis 31.12.2028 nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zu besetzen.
Ihre aussagefähige Bewerbung senden Sie bitte vorzugsweise per E-Mail, unter Angabe der
Bezeichnung „Landesstützpunkt Kiel “ bis zum 10. Juli 2023 an den
Schleswig-Holsteinischen Schwimmverband
Geschäftsstelle im Haus des Sports Kiel
Winterbeker Weg 49
24114 Kiel
Foto: tropfen pixabay
Große Enttäuschung über Kürzung der Sportförderung durch das Land – nach einem guten Jahr des „Durchstartens mit Rückenwind“
(19. 06. 2023)
LSV-Pressemitteilung vom 17. Juni 2023
Landessportverbandstag 2023 des Landessportverbandes Schleswig-Holstein:
Heute (17. Juni) hat im Kieler „Haus des Sports“ der Landesssportverbandstag des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (LSV) mit rund 120 Delegierten aus fast allen Fach- und Kreissportverbänden sowie weiteren Mitgliedsorganisationen stattgefunden. Im Zentrum des Verbandstages standen neben dem Bericht des Vorstandes über das vergangene Sportjahr und dem Thema Haushalt vor allem mehrere Wahlen und Ehrungen. Auch der LSV-Gleichstellungspreis für Geschlechter- und Chancengerechtigkeit wurde beim Landessportverbandstag verliehen.
Große Enttäuschung löste bei den Delegierten − nach einem guten Jahr des „Durchstartens mit Rückenwind“ seit dem Verbandstag 2022 − die Ende Mai durch die Landesregierung vorgenommene Kürzung der Sportförderung des Landes an den LSV um 250.000 EUR aus – trotz vorheriger entgegengesetzter Weichenstellung durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. „Es war mitnichten der Fall, dass anlässlich der Haushalts-Notsituation des Landes in allen Haushaltstiteln Einsparungen vorgenommen wurden − vor allem auch nicht bei Zuwendungen an Dritte“, sagte der LSV-Präsident. „Wenn Schleswig-Holstein tatsächlich als ein „Sportland“ positioniert werden soll, dann hat dies auch etwas mit Prioritätensetzung zu tun. Wir werden daher mit der ganz grundsätzlichen Frage an die Landesregierung herantreten müssen, welche Bedeutung dem Sport künftig tatsächlich für die weitere Entwicklung des Landes beigemessen werden soll“, so Tiessen weiter.
Foto: Hans Hansen Saal, Haus des Sports
Verleihung der Sportverdienstnadel des Landes SH
(22. 05. 2023)
Dienstag, 23. Mai 2023 Sport
Sportler, Ehrenamtler, Organisator
Von Ralf Abratis
Land zeichnet KN-Förde-Triathlon-Macher Bernd Lange mit der Sportverdienstnadel aus
Bei Bernd Lange laufen immer wieder die Fäden im Sport in die Hand.Foto: Frank Peter
Kiel. Er hat Fußball auf Landesebene gespielt, ist begeisterter Skiläufer sowie Finisher des Ironman-Triathlons auf Hawaii. Sein Name steht für ehrenamtliches Engagement im Hochschulsport, in der Vereins- und Verbandsarbeit, und seit dreieinhalb Jahrzehnten laufen die Fäden des KN Förde-Triathlons bei ihm zusammen. Für seine Verdienste um den Sport wurde Bernd Lange nun mit der Sportverdienstnadel des Landes Schleswig-Holstein ausgezeichnet.
Sport und Ehrenamt werden im Hause Lange seit jeher gelebt. Bernd Langes Vater war in der Vorstandsarbeit des örtlichen Vereins engagiert, seine Mutter Übungsleiterin fürs Kinderturnen. Variantenreich verlief die sportliche Ausbildung des heute 69-Jährigen: Turnen, Leichtathletik, Fußball. Letzteres wurde für ihn über Jahre zur Leidenschaft – zunächst beim Heider SV, später auch in anderen Vereinen. Als er 1986 schließlich die Stollen-Schuhe beim TSV Klausdorf in den Spind stellte, war die zweite Sportkarriere bereits gestartet.
„Ich war im Fußball nie der Filigran-Techniker, habe vor allem von der Ausdauer gelebt“, berichtet Lange, der zum Laufen und kurz darauf zum Triathlon wechselte. „Mitte der 80er Jahre kam Triathlon bei uns auf. Laufen und Fahrradfahren war mein Bereich, über das Sportstudium an der Uni Kiel bin ich auch ins Schwimmen reingekommen.“ Mit Erfolg! 1990 qualifizierte sich Bernd Lange für den Triathlon auf Hawaii, bewältigte schließlich den Ironman in 11:54 Stunden. „Eigentlich wollte ich ein Daylight-Finisher sein, also im Hellen über die Ziellinie laufen. Das hat aber nicht ganz geklappt, dafür hätte man in elf Stunden finishen müssen. Aber es war eines meiner größten sportlichen Erlebnisse“, berichtet er.
Neben dem eigenen Sport rückte auch das ehrenamtliche Engagement in den Mittelpunkt. 1981 war Bernd Lange Mitbegründer des Uni Ski Club Kiel (USC), etablierte später den Triathlon als Sparte des Vereins. 1988 organisierte der Klub mit den Vereinen ASC, Post-SV und TuS Holtenau den ersten Förde-Triathlon in Kiel.
Auch in anderen Funktionen hat Bernd Lange immer wieder die Fäden im Sport in die Hand genommen: Mit dem Abschluss seines ersten Staatsexamens bekam er ein Angebot vom Hochschulsport der Uni Kiel, stieg später bis zum Geschäftsführer des Sportzentrums der Uni Kiel auf. Ehrenamtlich engagierte er sich zehn Jahre als Vorsitzender des USC Kiel. Beim Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband (ADH) hatte er Ämter als Delegationsleiter bei Universiaden, als Disziplin-Chef Triathlon, als Vorstandsmitglied für Wettkampf und vier Jahre als Vorstandsvorsitzender inne.
Aktuell ist er Präsident des Triathlon-Landesverbandes (SHTU) sowie zweiter Vorsitzender im Sportverband Kiel. Auch sportlich steht noch einiges auf der Liste: In diesem Jahr will Bernd Lange bei der Triathlon-Altersklassen-WM über die Sprintdistanz in Hamburg an den Start gehen und hat für den Winter die Volkslauf-Klassiker im Skilanglauf in den Fokus genommen.
Herzlichen Glückwunsch!
Foto: Bernd Lange (2. Vorsitzender des SVK), von Links, Dirk Schrödter (Behördenleiter der Staatskanzlei), Foto von Frank Peter
Ehrenamtliches Engagement gesucht
(04. 05. 2023)
Ehrenamtliches Engagement gesucht: 20. Schleswig-Holsteinischer Bürger- und Demokratiepreis. Jetzt bewerben oder Engagierte vorschlagen!
Schleswig-Holsteins größter Ehrenamtspreis richtet sich 2023 an Projekte, Initiativen, Vereine und Einzelpersonen, die Hilfe für andere in den Mittelpunkt stellen. Dabei steht der 20. Schleswig-Holsteinische Bürgerpreis unter dem Motto „Miteinander. Füreinander: Hilfe, Einsatz, Zivilcourage“. Die Bewerbungsunterlagen sind unter www.buergerpreis-schleswig-holstein.de verfügbar. Bis zum 30. Juni können sich ehrenamtlich Engagierte auf die Auszeichnungen in den Kategorien „U27“ und „Alltagshelden“ bewerben oder von anderen dafür vorgeschlagen werden.
Ziel des Schleswig-Holsteinischen Bürger- und Demokratiepreises ist es in diesem Jahr, Ehrenamtliche zu würdigen, die füreinander einstehen, für ihre Mitmenschen Verantwortung übernehmen sowie Räume und Möglichkeiten für ein Miteinander von Menschen unterschiedlicher Generationen, Kulturen, körperlicher Voraussetzungen, Identitäten und sozialer Herkunft schaffen und sich damit für die Solidarität in der Gesellschaft stark machen.
Im landesweiten Wettbewerb können sich die Nominierten und Preisträger:innen über Geldpreise und ein Filmportrait ihres Projekts freuen. Insgesamt werden Sach- und Geldpreise im Wert von 32.500 Euro vergeben. Die Preisverleihung ist für den 7. November 2023 geplant.
Der Wettbewerb wird seit 2004 von den Sparkassen in Schleswig-Holstein gemeinsam mit dem Schleswig-Holsteinischen Landtag ausgeschrieben. Medienpartner ist der NDR Schleswig-Holstein.
Foto: Miteinander, Füreinander
Ehrung der langjährig erfolgreichen DSA Absolventen
(21. 03. 2023)
Am letzten Freitag, 17. März, hat der Landessportverband Schleswig-Holstein im "Haus des Sports" langjährig erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen des Deutschen Sportabzeichens geehrt, die den ältesten „Deutschen Fitnessorden“ bereits 35 mal oder mehr erfolgreich abgelegt haben. Dabei wurden auch drei Sportler aus Kiel mit hohen Zahlen geehrt.
Ingo Schwarz hat im letzten Jahr bereits zum 50. Mal das Deutsche Sportabzeichen abgelegt, Klaus Büngeler zum 55. Mal und Uwe Feldmann gar zum 65 (!) Mal.
Foto: Foto (vlnr): Jens Hartwig (Beauftragter für das Deutsche Sportabzeichen im LSV), Ingo Schwarz aus Kiel (Zahl 55), Klaus Büngeler aus Kiel (Zahl 60), Uwe Feldmann aus Kiel (Zahl 65), Barbara Ostmeier (LSV-Vorstandsmitglied), Dr. Bernd Brandes-Druba (Geschäftsführer der Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein)
Jetzt Projektmittel beantragen! Förderprogramme für Senior*innen und für Menschen mit Beeinträchtigung
(27. 01. 2023)
Guten Tag,
ich möchten Sie über die Förderprogramme für Senior*innen und für Menschen mit Beeinträchtigung informieren.
Mit den beiden Förderprogrammen für Senior*innenprojekte möchte die Landeshauptstadt Kiel auch in diesem Jahr bürgerschaftliche Projekte, die ihren Schwerpunkt in der Mehrgenerationenarbeit haben oder sich die Teilhabe von Menschen mit Demenz zum Ziel gesetzt haben, unterstützen.
Das Förderprogramm für Neue Inklusive Projekte soll die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen verbessern.
Die Fonds bieten unterschiedliche Fördermöglichkeiten zur Unterstützung von offen gestalteten innovativen Pilot-Projekten mit neuen Schwerpunkten, Akzenten und Ausrichtungen. Die Angebotsvielfalt soll hierdurch erweitert werden.
Einmalig gefördert werden zum einen Projekte, die verschiedene Generationen zusammenbringen, zum anderen Projekte, die sich gezielt an Menschen mit Demenz richten oder auf die öffentliche Wahrnehmung eines aufgeklärten Bildes dieser Erkrankung ausgerichtet sind. Für diese Förderprogramme stehen insgesamt 20.000 Euro zur Verfügung. Bis zu 2.500€ pro Einzelprojekt können in Form von Personal- und Sachkosten anteilig gefördert werden. Anträge können bis zum 30.04.2023 beim Amt für Soziale Dienste gestellt werden.
Außerdem können Neue Inklusive Projekte, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung unterstützen und die Interessen und individuellen Bedürfnisse von beeinträchtigten Menschen erkennbar berücksichtigen, gefördert werden. Insgesamt stehen für dieses Förderprogramm 100.000€ und bis zu 10.000€ pro Einzelprojekt zur Verfügung. Für die anteilige Finanzierung kann ein schriftlicher Antrag bis zum 30.04.2023 im Amt für Soziale Dienste eingereicht werden, gerne auch per E-Mail.
Die Projekte müssen im Jahr 2023 starten und mit einer zeitlichen Begrenzung von einem Jahr bis zum 30.09.2024 abgeschlossen sein.
Weitere Informationen erhalten Sie im Anhang zu diesem Schreiben, sowie im Internet unter:
Unter den angegebenen Links können die entsprechenden Antragsformulare heruntergeladen werden.
Für Fragen steht die Abteilung Inklusion und Älter werden im Quartier unter der kieler Telefonnummer 901-3202 oder 901-4827 oder per E-Mail unter oder gern zur Verfügung.
Wir freuen uns, wenn Sie diese Information in Ihren Netzwerken streuen und Anträge stellen!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Frau Lia Nicolo
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Soziale Dienste
Inklusion und Älter werden im Quartier
Stephan-Heinzel-Str. 2 | 24116 Kiel
Tel.: 0431/901-3277
Fax: 0431/901-743277
E-Mail: oder
Foto: Jetzt Projektmittel beantragen! Förderprogramme für Senior*innen und für Menschen mit Beeinträchtigung
Pressemitteilung Eventserie - Mini Sportabzeichen
(20. 01. 2023)
Am Donnerstag (19. Januar) hat der Sportverband Kiel in der Hans-Bernd-Halle in Dänischenhagen ca. 45 Kindern der Evangelischen Kindertagesstätte das Mini Sportabzeichen abgenommen. Diese Veranstaltung war der Start einer Reihe weiterer Mini Sportabzeichen-Veranstaltungen mit Kindertagesstätten und Sportvereinen in Kiel und Umgebung, die der Sportverband Kiel in diesem Jahr plant. Partner und Förderer der Eventreihe ist die Förde Sparkasse.
Das landesweit einheitliche Mini Sportabzeichen wurde vom Landessportverband Schleswig-Holstein in Kooperation mit seiner Sportjugend und in Zusammenarbeit mit der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel entwickelt und im Jahr 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die motorischen Grundfertigkeiten wie Laufen, Werfen, Springen und Balancieren, die durch die Übungen beim Mini Sportabzeichen geschult werden sollen, schaffen auf spielerische Weise einen Bewegungsrahmen und motivieren drei- bis sechsjährige Kinder zu sportlicher Aktivität.
Dabei geht es aber nicht um das Messen von Weiten oder das Stoppen von Zeiten, vielmehr steht der Spaß an der Bewegung im Vordergrund. Im Rahmen einer phantasievollen Geschichte – kleine Piraten suchen einen uralten Schatz – durchlaufen die Kinder fünf „Abenteuerstationen“ und absolvieren verschiedene Disziplinen. Die Anstrengungen der kleinen Piraten werden anschließend mit einer Mitmach-Urkunde und einer Mitmach-Medaille belohnt.
Bernd Lensch, 1. Vorsitzender des Sportverbandes Kiel, freut sich über den erfolgreichen Start der Eventreihe: „Regelmäßige Bewegung ist gerade für Kinder elementar und fördert die Gesundheit. Sport ist für Kinder darüber hinaus besonders in der Gemeinschaft ein wichtiges Lernfeld für soziales Verhalten. Mit unseren Mini Sportabzeichen-Veranstaltungen möchten wir den Jüngsten im KiTa-Alter den Spaß an der Bewegung in spielerischer Weise vermitteln. Wir bedanken uns in diesem Zusammenhang auch bei unserem starken Partner, der Förde Sparkasse, ohne deren Unterstützung diese Eventreihe nicht möglich wäre.“
„Die Förde Sparkasse freut sich über die Initiative des Sportverbandes Kiel, Kindern im KiTa-Alter das Mini Sportabzeichen in unserem Geschäftsgebiet anzubieten, ihnen so Freude an Bewegung zu vermitteln und ihnen spielerisch das Deutsche Sportabzeichen näherzubringen“, so Holger Thielen, stellvertretendes Vorstandsmitglied der Förde Sparkasse.
Gerne können sich KITA`s, die Interesse an einer Abnahme des Mini Sportabzeichens haben, an untenstehende Kontaktdaten wenden.
Verantwortlich für die Pressemitteilung:
Anja Jacobsen/Joris Affeld
Sportverband Kiel e.V.
Tel.: 0431-64 86 - 173
E-Mail:
Foto: Pressemitteilung Eventserie - Mini Sportabzeichen
Ausschreibung für einen „Freiwilligendienst im Sport“
(17. 01. 2023)
Der Sportverband Kiel bietet in Zusammenarbeit mit der Sportjugend Schleswig-Holstein (sjsh) seit dem Jahr 2022 frischen Köpfen ab 16 Jahren die Möglichkeit, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) zu absolvieren. Der Freiwilligendienst im Sport ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, der pädagogisch begleitet wird und Erfahrungsräume für Freiwillige öffnet. Der Erwerb persönlicher und sportlicher Kompetenzen sowie Berufs- und Engagement-Orientierung stehen im Mittelpunkt.
Der Sportverband Kiel sucht zum 1. August 2023 für einen Zeitraum von 12 Monaten
einen FSJler (w/m/d).
PROFIL UND AUFGABENBEREICHE DER STELLE
Der Sportverband Kiel (SVK) ist der Dachverband für die Sportvereine und –verbände der Landeshauptstadt. Heute sind dem SVK 192 Vereine mit rund 62.550 Mitgliedern und 19 Fachverbände angeschlossen. Gegründet wurde er am 18. Januar 1947.Die möglichen Einsatzfelder sind vielfältig und können je nach Interesse und Qualifikation der jeweiligen Freiwilligen gewählt werden. Zu den Aufgabenschwerpunkten zählen u.a.:
Hilfe bei den DSA-Abnahmen
Einführung des Mini-Sportabzeichens in Kitas
Unterstützung der Geschäftsstelle
QUALIFIKATION DES BEWERBERS
Bewerber sollten neben der Begeisterung für und rund um den Sport vor allem die Bereitschaft mitbringen, sich ein Jahr mit viel Freude und Engagement für andere Menschen im Sport einsetzen zu wollen. Insbesondere für Kinder und Jugendliche sollten sie ein Vorbild sein. Erfahrungen in bestimmten Sportarten, Selbstständigkeit, Kommunikations- und Organisationsfähigkeit sowie Verbindlichkeit sind in diesem Zusammenhang sehr hilfreich.
WAS WIR DIR BIETEN
Ein spannendes Einsatzfeld im organisierten Sport mit einer abwechslungsreichen und anspruchsvollen Tätigkeit und der Möglichkeit interessante Kontakte zu knüpfen
Ein monatliches Taschengeld, Sozialversicherung, Haftpflicht- und Unfallversicherung
Den Erwerb von Qualifikationen im Bereich des Sports, z.B. Erwerb der bundesweiten Jugendleiter/in-Card (Juleica) und/oder einer Übungsleiterlizenz
Pädagogische Begleitung durch Fachkräfte des Trägers (sjsh) und der Einsatzstelle
Ein qualifiziertes Zeugnis nach Abschluss eines Freiwilligendienstes und einen Freiwilligendienste-Ausweis, der viele Ermäßigungen bringt
BEWERBUNGEN
Bewerbungen (Anschreiben mit Begründung für die Wahl eines Freiwilligendienstes, persönlicher u. sportlicher Lebenslauf und Kopie des letzten Schulzeugnisses) sind bis zum 30. Juni 2023 zu senden an:
Sportverband Kiel e.V., Anja Jacobsen, Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel
Per E-Mail:
Foto: Ausschreibung für einen „Freiwilligendienst im Sport“
Bewerbungen für den LSV-Gleichstellungs-Preis für Geschlechter- und Chancengerechtigkeit noch bis 31. März möglich
(13. 01. 2023)
Bewerbungen für den LSV-Gleichstellungs-Preis für Geschlechter- und Chancengerechtigkeit noch bis 31. März möglich
Kennen sie jemanden oder hat Ihr Verein/Verband Maßnahmen ergriffen, die dazu führen, dass alle Menschen unabhängig von ethnisch-kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, Geschlecht oder sexuellen Identität entsprechende Möglichkeiten in der Sportpraxis und in der Leitungsebene vorfinden?
Dann bewerben Sie sich gern oder reichen auch einen Bewerbungsvorschlag bis 31. März 2023 für den mit 1.000 Euro dotierten Gleichstellungs-Preis per E-Mail an ein.
Die Auszeichnung des Landessportverbandes wird auf dem diesjährigen Verbandstag verliehen um Personen, Vereine oder Verbände zu ehren, die sich für die
gleichberechtigte Teilhabe im Sport engagieren.
Weitere Informationen zum Gleichstellungs-Preis finden Sie unter:
mit dem Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Teilhabe sichern“ möchte die Landeshauptstadt Kiel Aktivitäten und Veranstaltungen unterstützen, die das gesellschaftliche Zusammenleben und eine offene Kultur des Miteinanders fördern. Ziel des von der Ratsversammlung ins Leben gerufenen Fonds ist es, rechtsextremistische Entwicklungen zu verhindern, gruppenbezogene Vorurteile zu überwinden und die Akzeptanz von Vielfalt und Toleranz weiter zu entwickeln (Konzept siehe Anhang).
Der Fonds bietet zwei unterschiedliche Fördermöglichkeiten zur Unterstützung von Projekten und Aktionen an.
Gefördert werden zum einen kurzfristige, kleinere Projekte und Aktivitäten von Initiativen in der Flüchtlingsarbeit. Mit bis zu 500 € sollen Ehrenamtliche, denen durch ihr Engagement Ausgaben entstehen, entlastet werden. In diesem Bereich können formlose Anträge das ganze Jahr hindurch beim Referat für Migration gestellt werden (Infos zur Förderkriterien und Antragsstellung siehe Anhang).
Zum anderen können größere Projektideen bis zu 10.000 € von Vereinen, Verbände, Gruppen und Initiativen gefördert werden. Für diese Finanzierung muss ein schriftlicher Antrag bis Freitag, 31. März 2023 im Referat für Migration eingereicht werden, gerne auch per E-Mail.
Die Projekte müssen in Kiel angesiedelt sein, nachhaltig wirken und den Zusammenhalt und die Teilhabe stärken. Sie müssen 2023 starten und spätestens am 30. Juni 2024 beendet sein (Förderantrag 2023 und Förderkriterien siehe Anhang).
Ausführlichere Informationen, sowie das Konzept und die Antragswege können auch unter www.kiel.de/zusammenhaltstaerken im Internet heruntergeladen werden.
Für Fragen steht das Referat für Migration unter der Kieler Telefonnummer 901-2936 oder per Mail unter gern zur Verfügung.
Para-Schwimmerin aus Neumünster, Kieler Segler und Handballer zu Schleswig-Holsteins Sportlern des Jahres gekürt
Neumünster. Einer Schwimmerin, einem Segler und einem Handballteam gehörte am Montagabend die große Bühne in den Holstenhallen in Neumünster. Im Rahmen der Sportgala des Landessportverbands verliehen LSV-Präsident Hans-Jakob Tiessen, Landtagspräsidentin Kristina Herbst und Gerhard Müller, Vorsitzender der Vereinigung Schleswig-Holsteinischer Sportjournalisten (VSHS), die Titel für Sportlerin, Sportler und Mannschaft des Jahres 2022 in Schleswig-Holstein: Tanja Scholz, Ole Schweckendiek und den THW Kiel.
Während Stabhochspringerin Janne Ohrt (Hohenwestedt/WM-Bronze U 20-WM) und die Beachvolleyballer Bo Hansen/Hennes Nissen (Flensburg) zu Newcomerin und Newcomern des Jahres wurden, ist der THW laut Tiessen ein „weit über die Grenzen Schleswig-Holsteins hinaus bekanntes Aushängeschild des Sports“, das seinen Triumph aus dem vergangenen Jahr wiederholte.
28,63 Prozent aus Jury-Abstimmung – VSHS-Mitglieder, Vorsitzende der Landesfach- und Sportfachverbände im LSV sowie LSV-Vorstandsmitglieder – und Online-Voting mit rund 13 000 Teilnehmern sahen die Handballer ganz vorn. Ein Titel, der THW-Geschäftsführer Viktor Szilagyi einiges bedeutet. „Er spricht für Konstanz über ein ganzes Jahr. Das brauchst du, um wirklich erfolgreich zu sein“, sagte der Österreicher, dem die herbe Derbypleite gegen die SG Flensburg-Handewitt wie den ebenfalls anwesenden Patrick Wiencek und Steffen Weihnhold spürbar nachhing. „Das wird uns eine Zeit lang begleiten“, so Szilagyi.
Zweiter wurde der Kieler Beachvolleyballer Momme Lorenz gemeinsam mit „Newcomer“ Nissen, seinem Mitstreiter im Berliner Leistungszentrum, die in diesem Jahr U 20-EM-Bronze geholt hatten (20,44 Prozent), sich gegen die Fußballer von Holstein Kiel (19,54) durchsetzten. Flensburgs Handballer und Badminton-Bundesligist Blau-Weiß Wittorf folgen auf den Plätzen.
Mit drei WM-Titeln über 50, 100 und 200 Meter Freistil sowie zwei Vize-WM-Titeln über 150 Meter Lagen und 50 Meter Rücken schnappte sich Para-Schwimmerin Tanja Scholz den Titel der Sportlerin des Jahres. Die 38-jährige Neumünsteranerin verwies mit 25,7 Prozent der Stimmen Rollkunstlauf-Weltmeisterin Emilia Zimermann (Lübeck/20,04 Prozent) und Ironman-Triathletin Victoria Best (Enge-Sande/19,14 Prozent) auf die Ränge zwei und drei, Sprint-Triathletin Julia Bröcker (Bad Oldesloe) wurde Vierte, Tennis-Talent Philippa Färber (Molfsee) Fünfte.
Im Alter von nur 17 Jahren grüßt Segler Ole Schweckendiek in diesem Jahr nicht nur auf der Regattabahn von der Spitze. Der Kieler sicherte sich die Wahl zum Sportler des Jahres in Schleswig-Holstein nach dem Gewinn des U 21-WM-Titels im Ilca 7 und zahlreichen Titeln im Ilca 6 mit 22,64 Prozent der Stimmen. „Ich bin wirklich sehr erstaunt“, sagte Schweckendiek, der es damit innerhalb nur eines Jahres vom Newcomer zum Sportler des Jahres schaffte. Und sich dabei gegen die überaus namhafte und Olympia-gestählte Konkurrenz durchsetzte: Zweiter wurde der Fockbeker Bogenschütze Florian Unruh (20,78 Prozent), der in diesem Jahr EM-Silber und, mit dem nicht-olympischen Feldbogen, die World Games gewann, hauchzart dahinter folgt der Kronshagener Judoka Dominic Ressel (20,74). Ironman-WM-Teilnehmer Leif Schröder-Groeneveld aus Kiel und der Bad Schwartauer Schwimmer Silas Beth verpassten das Podium.
„Mit Tanja Scholz und Ole Schweckendiek haben zwei Top-Athleten von internationalem Format gewonnen, die bisher der breiten Öffentlichkeit noch nicht so bekannt sind, aber in diesem Jahr in ihren Sportarten herausragende Leistungen erzielt haben. Darüber freue ich mich sehr“, sagte LSV-Präsident Tiessen, der alle Spitzensportler hervorhob. „Sie alle sind hervorragende Botschafterinnen und Botschafter ihrer Sportarten und Vorbilder für die vielen talentierten Nachwuchssportlerinnen und -sportler in unserem Land.“
Quellenangabe: Kieler Nachrichten vom 20.12.2022, Seite 15
Foto: Sportgala des Landessportverband
Im Ring mit Herz und Hoffnung
(02. 01. 2023)
Boxenthusiast Sergey Baklan hinterlässt Spuren als Trainer, Funktionär und in der Ukrainehilfe
Kiel. Paff! Paff! Paff! Immer wieder knallt der Cross der rechten Schlaghand in Sergey Baklans Pratzen. Paff! Paff! Paff! Der 43-Jährige stemmt sich im Ring mit seinem Gewicht in die Schläge seiner 17-jährigen Box-Schülerin. Der Ukrainer ist Trainer bei der TuS Gaarden, ist Vorsitzender der Schleswig-Holsteinischen Amateur-Boxjugend (SHABJ). Seine Geschichte ist eine von Kraft und Beharrlichkeit, eine von Integration und Kultur. Eine von Wucht, die in den frohen Augen des Familienvaters bricht. Weil Heimat hier und da ist und der Krieg in der Ukraine so sehr wehtut in Herz und Seele.
Auf den Stufen, die in der Kieler Stadtrade in einem alten Industriewürfel in den Keller führen, riecht es so, wie es in Mighty Mick’s Gym in Philadelphia wohl riechen würde, wäre Rocky Balboa nicht bloß der auf Zelluloid gebannte Traum von einer besseren Welt. Es riecht nach Schweiß und Hoffnung. Und für Rocky geht der Traum mit der Hilfe seines Trainers Mickey in Erfüllung. Der Kieler Mickey heißt Sergey. Die Jugendlichen liegen ihm am Herzen. Er korrigiert, dirigiert. Auf Deutsch. Auf Ukrainisch. Paff! Paff! Paff! Wieder schlägt der Cross der 17-jährigen Humboldtschülerin Zara Bagci in den Pratzen ein. Bagci, das Fliegengewicht. „Würde mich nicht wundern, wenn wir sie mal bei Olympischen Spielen sehen“, sagt Baklan und lacht.
Gerade erst wurde der Vater von drei Kindern – Alexandra (21), Marcel (20) und Rafael (8) – von Ministerpräsident Daniel Günther mit der Sportplakette des Landes ausgezeichnet. Für sein Engagement als Trainer, als Funktionär. Für den Kampf seines Lebens. Seit 15 Jahren ist Baklan im Projekt „Integration durch Sport“ des Landessportverbands aktiv, ist seit Beginn des Jahres Integrationslotse, ist Organisator des Boxturniers beim „Tag des Sports“.
Er, der seit 1999 in Kiel lebt, heute mit seiner Familie im Rücken des Kieler Eichhofs, im Schatten des Polizei-Bezirksreviers, wollte einst in der Ukraine für Recht und Ordnung sorgen, wollte die Offizierslaufbahn einschlagen nach einem Abitur mit Auszeichnung in der ostukrainischen Millionenstadt Charkiw. Es kam anders. „Meine Eltern waren nur Fabrikarbeiter, darum wurde ich nicht zugelassen für das Studium. Also begann ich, Pädagogik zu studieren“, erzählt Baklan heute. Er schwor sich: „Ich werde niemals eine Waffe tragen.“
Und sorgt nun doch für Recht und Ordnung auf den Straßen der Landeshauptstadt – seit 2018 arbeitet Baklan für den Ordnungsdienst der Stadt Kiel. Ohne Waffe. Sein Abitur wurde in Deutschland nicht anerkannt. Nach der Fachhochschulreife arbeitete er als Erzieher für die Kirche im Mettenhofer Jugendtreff „Kiste“. Nach zwei Semestern an der Fernuni in Hagen endete auch das Studium der Sozialwissenschaften. „Das klappte nicht, ich hatte ja schon zwei Kinder“, erinnert sich Baklan an die Zeit, als seine Ehefrau Karina und er junge Eltern waren.
Baklan, der Vater. Baklan, der Ukainer. Baklan, der Boxer. Direkt nach einer Unterrichtsstunde im Sprachkurs am Alten Markt wurde der junge Sergey damals vom mittlerweile verstorbenen Box-Tausendsassa und ehemaligen Mitarbeiter dieser Redaktion, Hans Korth, abgefangen. Korth wusste, wo die guten Boxer waren, und Baklan landete beim TSV Plön, dann bei der TuS Gaarden. „Hans war mein Mentor, mein Ziehvater.“ Von Korth übernahm Baklan die Funktion als Erster SHABJ-Vorsitzender, organisiert heute für den Nachwuchs alles, was mit Landes-, norddeutschen und deutschen Meisterschaften zusammenhängt. Meldungen, Reisen, Trainingslager, Baklan ist da für seine Schützlinge.
Baklan hinterlässt Spuren im Ring. Da, wo seine Boxerinnen und Boxer hinschlagen, wächst kein Gras mehr. Der deutsche U 17-Meistertitel von Benjamin Kotza (TuS Gaarden) war der erste seit mehr als 30 Jahren, der an die Förde ging. Tarik Yorulmaz (BSC Kiel) und Zara Bagci (TuS Gaarden) holten im November U 18-DM-Bronze. Die grünen Augen strahlen, wenn Baklan erzählt, der auch Teil des Sportausschusses ist, der die Nominierungen für Wettkämpfe vornimmt. „Kinder und Jugendliche sind wie Knetmasse. Man kann sie formen, sieht die Entwicklung vom Anfänger bis zum deutschen Meister. Darum war Pädagogik immer mein Traum, sie ist aber in der Ukraine nicht so sehr anerkannt wie in Deutschland.“ Baklan erlaubt es sich, zu träumen: „Seit 2000 in Sydney ist es keinem Schleswig-Holsteiner mehr gelungen, sich im Boxen für Olympia zu qualifizieren.“
Baklan erzählt, gibt den Boxern zwischendurch Anweisungen. Es klatscht und knallt in diesem Boxkeller, in dem Punchingbälle, Seile, Metallspinde an Mighty Mick’s Gym erinnern und sich alles gut anfühlt, in Bewegung ist. Immer wieder fährt sich der gebürtige Ukrainer durch den respektablen Bart. Der wächst seit dem 24. Februar, als der Krieg in der Ukraine mit der Invasion Russlands begann. „Und er wächst, bis der Krieg beendet ist“, sagt Baklan. Ein Krieg, der die Geschichte umschreibt und der Baklan vor Sorge fast zerspringen ließ. Sorge um Verwandte, um seine Mutter Tatjana, die zunächst nicht ausreisen durfte, weil sie in Charkiw in einer Panzerfabrik arbeitete. Die es bei minus 15 Grad im Luftschutzkeller aushalten musste. „Wir haben uns sehr große Sorgen gemacht“, erinnert sich Baklan. Im August durfte die 65-Jährige endlich ausreisen, ist seither in Kiel. Ein Wiedersehen nach acht Jahren.
Wut, Traurigkeit, Entschlossenheit mischen sich in Baklans Blick. „Wir wollen helfen, wo wir helfen können.“ Baklan organisierte in diesem Jahr Hilfstransporte, half, Busse und Lkw mit Essen, Windeln, Babygläschen und anderen Hilfsgütern zu bestücken und zum polnisch-ukrainischen Grenzübergang Medyka zu bringen. Die Familie nahm die 18-jährige Nastja, Tochter einer engen Freundin, auf, die in Kiel ihr Medizinstudium fortsetzt. „Jeder Krieg ist ein Krieg zu viel“, sagt Baklan. Zehn Kinder und Jugendliche wurden seit Kriegsbeginn im Boxtraining der TuS Gaarden aufgenommen.
Aufgenommen in diesem Keller, in dem es so riecht, wie es wohl in Mighty Mick’s Gym in Philadelphia riechen würde. Hier, wo auch der Boxenthusiast Sergey Baklan, 43-jähriger Ukrainer mit jüdischen Wurzeln, gelandet ist. Der sich mit ganzem Gewicht stemmt gegen Zara Bagcis Cross. Gegen die Dunkelheit des Lebens. Paff! Paff! Paff!
Der junge Sergey wurde nach einer Stunde im Sprachkurs von Box-Tausendsassa Hans Korth abgefangen.
Quellenangabe: Kieler Nachrichten vom 30.12.2022, Seite 15
Foto: Im Ring mit Herz und Hoffnung
Wahl zum Sportler des Jahres
(02. 01. 2023)
Foto: Wahl zum Sportler des Jahres
UKRAINEHILFE – kleine Pause zur Sammlung
(12. 12. 2022)
Die Ukrainehilfe Kiel Region, die seit dem 28. Feb. 2022 den Menschen in der Ukraine direkt hilft, macht über die kommenden Feiertage eine kleine Pause. Die letzte Sammlung von humanitären Hilfsgütern und Sachspenden in diesem Jahr findet am Samstag, dem 17. Dez. 2022 auf dem Blücherplatz (erkennbar durch die Ukraineflagge) und in Kiel-Friedrichsort (Falckensteiner Straße 2, Tor 6a, bitte immer vorher beim Werkschutz anmelden) jeweils zwischen 11 und 13 Uhr statt.
Die Ukrainehilfe Kiel Region bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern sowie bei allen aktiv Mitwirkenden recht herzlich und wünscht frohe Festtage und ein friedliches 2023.
Foto: UKRAINEHILFE – kleine Pause zur Sammlung
Ehrung erwachsener Sportler*innen
(07. 12. 2022)
Die Landeshauptstadt Kiel plant im Frühjahr 2023 die Ehrung der erwachsene Sportler*innen für hervorragende Leistungen im Sport.
Die Vorschläge der zu ehrenden Sportler*innen für ihre hervorragenden Leistungen sollen durch die Sportvereine bzw. Fachverbände erfolgen.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, Ihr Vorschlagsformular bis zum 31.01.2023 ausgefüllt und vom Vorstand unterschrieben an das Amt für Sportförderung, Michaela Spreckelmeyer, Postfach 1152, 24099 Kiel, oder per E-Mail an zu senden.
Über den QR-Code und dem Link: www.kiel.de/sportlerehrung gelangen Sie auf die Seite der Sportler*innenehrung. Dort stehen die Vorschlagsformulare und der Auszug aus den Sportförderrichtlinien zur Verfügung.
Das Formular ist bitte unbedingt vollständig auszufüllen; insbesondere die Anschriften sind für die Einladungen wichtig. Sportler*innen, die einer Mannschaft angehören, bitte deutlich kennzeichnen.
Foto: Sportlerehrung 2014 LH Kiel
Jugendmeisterehrung der SjSH des LSV am 28. November 2022
(05. 12. 2022)
Kiel, den 29.11.2022
Die Sportjugend Schleswig-Holstein im Landessportverband zeichnete gestern (28. November)
96 jugendliche Sportler*innen für ihre herausragenden Leistungen in diesem Jahr auf nationaler und
internationaler Ebene aus. Bei der Ehrungsveranstaltung im Kieler „Haus des Sports“ wurden die
Nachwuchssportler*innen durch die Innenministerin des Landes Schleswig-Holstein Dr. Sabine Sütterlin-Waack, den Präsidenten des Landessportverbandes Schleswig-Holstein Hans-Jakob Tiessen,
den Präsidenten des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein Oliver Stolz sowie
durch den Vorsitzenden der Sportjugend Schleswig-Holstein Matthias Hansen ausgezeichnet.
Unter den geehrten Nachwuchsathlet*innen waren Jugend-Weltmeister*innen, Jugend-Europameister*innen und Deutsche Jugendmeister*innen in den Sportarten Billard, Boxen, Cheerleading, Dart, Einrad, Handball, Ju-Jutsu, Kegeln, Kickboxen, Leichtathletik, Motorsport, Pferdesport,
Rudern, Schach, Schwimmen, Segeln, Taek-Won-Do, Tanzen, Tischtennis und Triathlon.
Matthias Hansen gratulierte den jungen Sportler*innen zu ihren großartigen Leistungen und Erfolgen
und bedankte sich bei den Eltern, Trainer*innen, Betreuer*innen, Förderern und Funktionären in den
Vereinen und Verbänden für deren wichtige Unterstützung: „Jede und jeder einzelne von Euch ist
ein Vorbild für jüngere Sportler*innen. In Euren Vereinen, egal aus welcher Sportart Ihr kommt,
schafft Ihr es, Kinder zu inspirieren, sodass sie Euch nacheifern. Dieses persönliche Engagement
soll neben den sportlichen Höchstleistungen heute gewürdigt werden.“
LSV-Präsident Hans-Jakob Tiessen honorierte die Erfolge der Jugendmeister*innen ebenfalls: „Die
Erfolge der heute ausgezeichneten Nachwuchsathlet*innen auf nationaler und internationaler Ebene
lassen uns hoffnungsvoll und positiv in die Zukunft schauen. Mit Julia Bröcker, Hannah Gätjen, Seite 2 Janne Ohrt, Connar Battermann, Jarnes Faust und Henri Pabst werden heute auch sechs Nachwuchstalente ausgezeichnet, die bereits den Sprung in das „Team Schleswig-Holstein“ geschafft
haben. Diesem gehören zurzeit 44 Athlet*innen an. Dies zeigt auch, dass der Landessportverband
herausragende junge Sportler*innen nachhaltig fördert und unterstützt.“
Auch die für den Sport zuständige Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack gratulierte den Geehrten:
„Sie haben mit Ihren Leistungen nicht nur sich selbst einen großen Verdienst erwiesen. Sie haben
mit Ihrem Erfolg auch Schleswig-Holstein in herausragender Weise vertreten. Sie sind Botschafterinnen und Botschafter für unser Land. Dafür danke ich Ihnen von Herzen.“ Aufgabe der Landesregierung sei es deshalb, die Rahmenbedingungen für Spitzensportlerinnen und -sportler im Land
weiter zu verbessern: „Wir unterstützen daher auch unsere Partnerschulen des Leistungssports,
ebenso wie die gerade entstehenden Partnerschulen Talentförderung. Auch die schon 2013 eingeführte Profilquote an den Universitäten und Fachhochschulen soll dabei helfen, Sport und Studium
gut miteinander verbinden zu können“, so Sütterlin-Waack weiter.
Präsentiert wurde die Jugendmeisterehrung 2022 von den Sparkassen in Schleswig-Holstein. Deren
Präsident Oliver Stolz erklärte, dass die Sparkassen als verlässlicher Partner und Förderer des
Sports die Jugendmeisterehrung aus voller Überzeugung unterstützen. Er gratulierte den Sportler*innen zu ihren herausragenden Leistungen.
Die Sportjugend Schleswig-Holstein ist der eigenständige Jugendverband im Landessportverband
Schleswig-Holstein e.V. Sie vertritt die Interessen von rund 320.000 Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen in den rund 2.600 Sportvereinen und -verbänden des Landes. Die Tätigkeitsfelder
der Sportjugend Schleswig-Holstein sind insbesondere die außerschulische, freiwillige Jugendarbeit
und die Jugendbildung im Sport.
Eine Liste der geehrten Jugendlichen ist beigefügt. Die Ehrung erfolgte einzeln nach Sportarten.
Laudationes, Gruppenfotos nach Kreisen sowie ein Gesamtfoto aller Geehrten können gerne bei der
Sportjugend Schleswig-Holstein kostenfrei angefordert werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich
an Hanno Reese. Medienkontakt: Hanno Reese,
Jugendbildungsreferent
Telefon: 0431 6486-227
E-Mail: hanno.reese@sportjug
Foto: Bildunterschrift Kiel (vlnr): Hans-Jakob Tiessen (Präsident Landessportverband SH), Oliver Stolz (Präsident Sparkassen- und Giroverband SH), Ben Connar Battermann, Levi Malinowsky, Henri Pabst, Nicole Kischlat, Hauke Böttjer, Liv Richter, Christoph Kähler, Emily Thomsen und Matthias Hansen (Vorsitzender Sportjugend SH). Foto: Frank Peter
Ehrung jugendlicher Sportler*innen
(05. 12. 2022)
Foto: LH Kiel
Ukrainehilfe Kiel Region verschickt Hilfsgüter
(05. 12. 2022)
Ukrainehilfe Kiel Region verschickt Hilfsgüter
Bei dem 15. Transport werden Hilfsgüter wie Betten, Decken, Kleidung und Hygieneartikel in die Ukraine verschickt
Kiel. Die Ukrainehilfe Kiel Region schickt mit ihrem 15. Hilfsgütertransport zwei 40-Tonnen-Lkw in die Ukraine, um die Menschen vor Ort mit Waren und Hilfsgütern zu versorgen. Die Güter werden in insgesamt sechs ukrainische Städte transportiert: Bachmut, Izyaslav, Kyiw, Saporischja, Schepetivka und Sumy.
Unter den Hilfsgütern befinden sich Mittel zur Brandbekämpfung, Notstromaggregate, Verbandsmaterial, über 130 Betten, Decken und Bettwäsche, warme Kleidung und Schuhe für Kinder und Erwachsene, Hygieneartikel und viele andere Dinge, die zum Überleben notwendig sind.
Der Krieg in der Ukraine sei den Menschen in der Kiel Region nicht gleichgültig – unzählige Menschen würden auch neun Monate nach Kriegsbeginn unvermindert weiterhelfen, so Frank Hornschu, Initiator der Ukrainehilfe Kiel Region und Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbund der Region Kiel. „Auch wenn das Leben hier nicht gerade einfacher geworden ist, überwiegt doch die Großzügigkeit und Hilfsbereitschaft, weil alle wissen, dass uns die Kinder, Frauen und Männer in der Ukraine dringender denn je brauchen“, sagt Frank Hornschu.
Gemeinsam mit der Deutsch-Ukrainischen Gesellschaft e.V. und den rund 200 Sportvereinen in Kiel organisiert Frank Hornschu die humanitäre Hilfe. Sammelstellen für die Sachspenden sind am Blücherplatz (erkennbar an der Ukraineflagge) und in der Halle 7 in Kiel-Friedrichsort, Falckensteiner Str. 2, Tor 6a (beim Werkschutz anmelden), jeweils dienstags von 15 bis 17 Uhr und samstags von 11 bis 13 Uhr. Im aktuellen Spendenaufruf können Geldspenden per Paypal an gesendet werden.
Quellenangabe: Kieler Nachrichten vom 02.12.2022, Seite 28
Foto: Ukrainehilfe Kiel Region verschickt Hilfsgüter
Ukrainehilfe - 15 Transport
(25. 11. 2022)
Foto: Verladen der Ukraine-Hilfsgüter
Tag des Ehrenamtes
(21. 11. 2022)
Foto: Tag des Ehrenamtes
Innenministerium stellt neue Sportförderrichtlinie vor - im Fokus: Sportgroßveranstaltungen in SH
(04. 11. 2022)
Innenministerium stellt neue Sportförderrichtlinie vor - im Fokus: Sportgroßveranstaltungen in SH
Schleswig-Holstein möchte, dass mehr Sport-Großveranstaltungen im Land stattfinden und hat dieses Ziel sowohl in der Sportentwicklungsplanung als auch im Koalitionsvertrag festgelegt. Dazu verstärkt das Innenministerium die Förderung von internationalen, nationalen und überregionalen Sport-Events in Schleswig-Holstein und hat erstmals eine eigene Richtlinie veröffentlicht. Bei Großveranstaltungen erhöht das Ministerium die maximale Fördersumme auf 250.000 Euro und erkennt mehr Ausgaben als zuwendungsfähig an. Weitere Sport-Events können bis zu 50.000 Euro Zuschuss erhalten.
„Gemeinsam für unsere Vereine“ − Sparkassen und R.SH greifen Vereinen erneut unter die Arme
(04. 11. 2022)
„Die erfolgreiche gemeinsame Vereinsaktion der Sparkassen in Schleswig-Holstein mit R.SH „Gemeinsam für unsere Vereine“ geht in eine neue Runde.
Mit der Aktion unterstützen die Sparkassen im Zeitraum vom 26. September bis 13. November 2022 jede Woche einen Verein oder eine gemeinnützige Organisation/Initiative aus Schleswig-Holstein und erfüllen einen dringenden Vereinswunsch. Der Verein wird zudem interviewt und bei R.SH im Radio vorgestellt.
Alle Vereinswünsche werden bezahlt aus den Zweckerträgen der Lotterie „Los-Sparen“ der schleswig-holsteinischen Sparkassen, bei der man sparen, Gewinnchancen nutzen und Gutes tun kann. Alle Informationen zum „Los-Sparen“ unter www.los-sparen.sh.
Foto: shutterstock
Jugendmeisterehrung der SjSH des LSV am 28. November 2022
(18. 10. 2022)
In diesem Jahr wird die Sportjugend Schleswig-Holstein zusammen mit der Innenministerin
Dr. Sabine Sütterlin-Waack und dem LSV-Präsidenten Hans-Jakob Tiessen die traditionelle Jugendmeisterehrung am Montag, den 28. November 2022 im Haus des Sports in Kiel durchführen.
Geehrt werden Jugendmeisterinnen und Jugendmeister aller ordentlichen Mitgliedsorganisationen,
die folgende Titel und Plätze im Jahre 2022 errungen haben:
• Gewinn einer Deutschen Jugendmeisterschaft • Platz 1-5 bei offiziellen Jugendeuropameisterschaften • Platz 1-5 bei offiziellen Jugendweltmeisterschaften
Die SjSH bittet Euch um Nennung derjenigen Jugendsportlerinnen und Jugendsportler, welche die
Kriterien für eine Ehrung erfüllen, auf beiliegendem Meldebogen (jeder Titel eine Meldung).
Für die Rücksendung bis zum 20. Oktober 2022 sind sie sehr dankbar, damit den erfolgreichen Sportlerinnen und Sportlern rechtzeitig eine persönliche Einladungskarte der Sportjugend
Schleswig-Holstein zusgesendet werden kann.
Noch eine wichtige Bitte: Wie in den vergangenen Jahren werden wird für die Ehrung eine
Präsentation und Broschüre erstellt. Die Sportjugend benötigt dafür ein Foto (digital) über den Titelgewinn
bzw. die Sportart. Übersendung des Bildmaterials ebenfalls bis zum 20. Oktober 2022.
Foto: Jugendmeisterehrung der SjSH des LSV am 28. November 2022
Kostenloses Seminar des LSV "LED-Flutlicht"
(14. 10. 2022)
Der Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. (LSV) veranstaltet am
Mi., 02. November 2022, 18.00 Uhr
zusammen mit dem Kooperationspartner „Lumosa – LED-Flutlicht“ ein kostenloses Online-Seminar, das sich vornehmlich an die Verantwortlichen für vereinseigene oder öffentliche Außensportanlagen richtet.
Sie haben Interesse an einer neuen LED-Flutlichtanlage, aber wissen nicht, auf welche Faktoren und Kriterien Sie achten müssen? Zusammen mit unserem Kooperationspartner LUMOSA GmbH bieten wir ein kostenloses Online-Seminar zum Thema „LED-Beleuchtung für Sportplätze“ an. In einem circa 1,5-stündigen Online-Seminar gehen wir auf wichtige Fragen ein wie: Welche Schritte beinhaltet ein Flutlicht-Projekt? Wie viel Lux benötigt Ihre Sportstätte? Auf welche Gesetze, Normen und Richtlinien müssen Sie achten? Wo und wie können Sie Fördergelder für Ihre neue LED-Anlage beantragen?
Vorgestellt werden: LED-Flutlichttechnik, Planung, Umsetzung, Planungsbeispiele / Projektierung von Vereins- und öffentlichen Anlagen sowie die Finanzierungsmöglichkeiten durch die Kommunalrichtlinie.Zielgruppen sind vor allem die Verantwortlichen in den als gemeinnützig anerkannten Sportvereinen und in der öffentlichen Verwaltung.
Die Kommunalrichtlinie wurde zum 01.01.2022 mit zahlreichen Anpassungen novelliert. So wurden die Anforderungen an die installierte LED-Lichttechnik (deutliche Verringerung der sog. Lichtverschmutzung, Verbesserung des Insektenschutzes) angepasst und die Abwicklung an den neuen Projektträger ZUG (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft) übertragen. Direkte Rückfragen an die Referenten sind über eine Chatfunktion möglich.
Im Zuge der aktuellen Energiekrise schont eine Umrüstung auf moderne und stromsparende LED-Technik die Vereinskasse und bietet zudem optimale Lichtverhältnisse.
Im Alter von 87 Jahren ist Willi Schmidt aus Kiel im Kreise seiner Familie nach kurzer und schwerer Krankheit sanft eingeschlafen. Zeit seines Lebens hat er sich dem Radwanderfahren verschrieben und Dank ihm wurden zahlreiche Radwandervereine in Deutschland gegründet. Für sein Engagement und seine Verdienste wurde er zum Ehrenmitglied des Radsportverbandes Schleswig-Holstein ernannt, er erhielt die Goldenen Ehrennadeln des Bundes Deutscher Radfahrer, des Landessportverbandes Schleswig-Holstein, der Bundes-Ehren-Gilde, seines Heimatvereines der Radsportgemeinschaft Kiel und des Sportverbandes Kiel.
Erst mit 43 Jahren kam Willi Schmidt 1977 durch seinen Sohn Bernd zum Radsport, genauer gesagt zum Radwandern bei der Radsportgemeinschaft Kiel. Damit hatte die gesamte Familie Schmidt nebst Ehefrau Lille und Tochter Anke ein gemeinsames Hobby. Nachdem der damalige „Wanderwart“ beruflich nach Hamburg verzog, wurde 1979 ein neuer Radwander-Leiter gesucht. Nach einigen Bieren und Apfelkorn hatte er zugestimmt. Er brachte sofort frischen Wind in den Verein. Aus eigener Erfahrung wusste er, dass der Einstieg in den Radsport schon anstrengend sein konnte und er erfand die „Kurztouren“ – Samstag-Nachmittag, eine Stunde fahren, eine Stunde Pause, eine Stunde fahren, um die 30 km Distanz. Ein Erfolgsmodell in Kiel, bis zu 100 Radler wurden durch das Kieler Umland geschleust. Unter seiner Leitung entwickelte sich die RG Kiel zum führenden Radwanderverein Deutschlands, mit zahlreichen Bundessiegen und Spitzenplätzen in den höchsten Klassen und Siegen beim Bundes-Radsport-Treffen. Das Amt hielt er bis zum 80. Lebensjahr inne und war dem Verein stets verbunden.
Traditionell wurde der Wanderwart der RG Kiel auch der des Radsportverbandes Schleswig-Holsteins, das Amt übernahm er ebenfalls 1979 und hielt es bis 2003. In dieser Zeit entwickelte er nicht nur das Radwandern im Norden, sondern auch die Verständigung der Verbände und Vereine untereinander. Mit zahlreichen von ihm ins Leben gerufenen Wettbewerben, wurden die Gemeinsamkeiten gefeiert. Sein guter Ruf drang auch nach Frankfurt zum BDR und als ein Nachfolger vom „Bundeswanderwart“ Jakob Burkhardt gesucht wurde, geriet Willi ins Visier. Ein paar Biere später wurde er anl. des Bundestreffens 1985 in Bad Schussenried „überredet“, das Bundesamt zu übernehmen, das er bis 2004 ausführte. In seiner Amtszeit zog er als Handlungsreisender in Sachen Radwandern durch die Lande. Mit seinen Programmen „Wie gründe ich einen Radwanderverein“, „Wie kann ich meine Vereins-Aktivitäten steigern“ und seinem „Radwander-Leitfaden“ hat er viele Radwandervereine aus der Taufe gehoben und war gern gesehener Gast bei den Verbänden.
„Learning by doing“ war sein Motto - einfach machen. In seinem Heimatverein hat er das ausprobiert, was er auf Landes- und Bundesebene lehrte. Und selbst hat er natürlich zahlreiche Radwandertouren im In- und Ausland geleitet und durchgeführt. Da er sehr akribisch seine „Fahrtenpässe“ geführt hat, wusste er, dass er am 23.06.2019 mit 280.062 Kilometern eine Marke erreicht hat, die sehr selten geknackt wird – an diesem Tag hat er sieben Mal die Erde umrundet.
Wir behalten Willi Schmidt als aufrichtigen, freundlichen und überaus sympathischen Radsportfreund in Erinnerung, der immer Geschichten zu erzählen wusste. Sein Sohn hat ihm in den letzten Stunden noch auf den Weg gegeben, dass er im Himmel auf ihn warten soll und dann würden sie noch Mal nach Owschlag fahren – das war 1978 seine allererste 100-km-Tour, für die sie extra trainiert hatten. Mach es gut, Willi, du fährst niemals allein!
Traueranschrift: Bernd Schmidt, Am Schulwald 48, 24589 Nortorf
Gemeinsam für unsere Vereine - Sparkassen und R.SH greifen Vereinen unter die Arme
(21. 09. 2022)
Unsere erfolgreiche Vereinsaktion gemeinsam mit R.SH unter dem Titel „Gemeinsam für unsere Vereine“ geht in eine neue Runde.
Mit der Aktion unterstützen die Sparkassen im Zeitraum vom 26. September bis 13. November 2022 jede Woche einen Verein oder eine gemeinnützige Organisation/Initiative aus Schleswig-Holstein und erfüllen einen dringenden Wunsch. Der Verein wirdzudem interviewt und bei R.SH im Radio vorgestellt.
Wir freuen uns, wenn Sie diese Information an angeschlossene Vereine und ehrenamtliche Organisationen/Initiativen weiterleiten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und viele Grüße!
Mareike Kahlcke
Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein
Kommunikation und Gesellschaftliches Engagement
Faluner Weg 6
24109 Kiel
+49 431 5335-541
+49 151 1402 1234
Foto: Gemeinsam für Vereine
Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland für Bernd Lensch
(16. 09. 2022)
BundespräsidentFrank-WalterSteinmeierhatsechs engagierte Frauen und Männer aus Schleswig-Holstein mit der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesre- publik Deutschland ausgezeichnet. Zu den Geeehrten gehört auch Bernd Lensch aus Schwentinental. Minister- präsident Daniel Günther überreichte die Auszeichnungen in Kiel.
Bernd Lensch ist seit 2006 Cheforganisator der Kieler Drachenboottage. Wichtig war es ihm, die lokale Wirt- schaft, die Kommunal- sowie Landespolitik und Schulen mit einzubinden. 2019 organisierte er beim Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit das Drachenbootrennen auf der Kieler Förde. 1976 begann sein ehrenamtliches Engagement als Jugendsprecher in der Ellerbeker Turnvereinigung (ETV) in der Kanu-Sparte. Von 2005 bis 2014 war er Vorsitzender des ETV. Ihm war es immer wichtig, dass es Angebote für alle Altersklassen gibt. Daneben war ein Schwerpunkt seines Engagements, Menschen für die ehrenamtliche Arbeit im Sport zu gewinnen und zu begeistern. Als zweiter Vorsitzender des Sportverbandes Kiel hat er durch sein großes Netzwerk die gesellschaftliche Bedeu- tung des Kieler Vereinssports deutlich gesteigert. Seit 2021 ist er Vorsitzender des Sportverbandes Kiel. Außerdem engagiertersichimLandessportverbandSchleswig- Holstein im Fachausschuss Breitensport. Stefan Arlt
Foto: Bernd Lensch (1. Vorsitzender SV Kiel), Daniel Günther (Ministerpräsident)
Stadt Kiel ehrt seine erfolgreichsten Sportler
(13. 09. 2022)
„Jeder kleine Erfolg ist genau so wichtig wie der große.“ Mit diesen Worten eröffnete Stadtrat Gerwin Stöcken am Donnerstagabend die Ehrung der erfolgreichsten Kieler Sportler 2020 und 2021. Um dem Event anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Olympischen Spiele in Kiel einen passenden Rahmen zu geben, fand die Veranstaltung im Hafenvorfeld von Schilksee statt. Der Plan, die 177 Erwachsenen und Jugendlichen aus 14 Sportarten auf der Bühne mit Blick auf die Förde zu ehren, fiel wetterbedingt ins Wasser. Zeltkulisse statt Küstenpanorama.
Den Anfang machten die Sportlerinnen und Sportler des 1. Kieler Roll- und Eissportvereins (Foto) und zeigten in einer Gruppenchoreografie ihr Können. Weiter ging es mit dem Schach und dem Kegelsport, ehe sich die Bühne erstmals richtig füllte: Vom American Sports Club Kiel kamen die Spieler des deutschen Meisters im Flagfootball, der Kiel Baltic Flag Hurricanes, auf die Bühne. Einer von 54 geehrten Wassersportlern aus dem Segel- und Rudersport: Vendée-Globe-Segler Boris Herrmann, der per Video zugeschaltet wurde. Seine Botschaft an alle jungen Sportler: „Glaubt an eure Träume, dann könnt ihr sie auch erreichen.“ Besonders laut wurde es, als die Handballer vom THW Kiel die Bühne betraten, und dies, obwohl die Zebras erst in den Morgenstunden von ihrer Auswärtsfahrt nach Leipzig wiederkamen. „Ich habe einmal gehört, solange man etwas gerne macht, gewinnt man auch gerne Auszeichnungen dafür“, zeigte sich Wiencek trotz der Reisestrapazen glücklich über die Auszeichnung. tho/Foto: Ulf Dahl
Quellenangabe: Kieler Nachrichten vom 10.09.2022, Seite 21
Philip Schüller (LH Kiel) und Bernd Lensch (SV Kiel)
Foto: Sportlerehrung Gruppenbild 2022
Ehrung junger Ehrenamtlicher im Kieler Landeshaus: Auszeichnung für 48 ehrenamtlich engagierte Jugendliche im Sport
(12. 09. 2022)
Kiel, den 08.09.2022
Die Sportjugend Schleswig-Holstein im Landessportverband Schleswig-Holstein hat gestern
(07.09.2022) im Kieler Landeshaus 48 junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren für ihren herausragenden ehrenamtlichen Einsatz im Sport ausgezeichnet.
Anlässlich der nach drei Jahren Corona-Zwangspause wieder stattfindenden „Ehrung junger Ehrenamtlicher“ dankte der Sportjugend-Vorsitzende Matthias Hansen den Jugendlichen für ihr freiwilliges
Engagement und motivierte sie, sich auch zukünftig im Sport und darüber hinaus für andere einzusetzen.
Matthias Hansen wies in seiner Begrüßung auf die große Bedeutung des jungen Engagements
während der Pandemie hin: „Mit Kreativität und vorbildlichem Engagement von jungen Menschen
wurde auch während der Pandemie der Sport weiter aktiv gelebt und gestaltet. Dies war insbesondere für Kinder von großer Bedeutung. Hierfür möchten wir den jungen Engagierten herzlich danken und Sie auf unser zentralen Ehrungsveranstaltung verdienterweise in den Mittelpunkt rücken.“
Die Auszeichnungen nahmen die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages Kristina
Herbst, die Vizepräsidentin des Landessportverbandes Doris Birkenbach und der Vorsitzende der
Sportjugend Matthias Hansen vor.
Alle geehrten Jugendlichen haben sich im sportlichen Bereich und in der allgemeinen Jugendarbeit
der Sportvereine überdurchschnittlich für andere engagiert. Die Palette reicht dabei von Jugendleiterassistent/innen und Jugendsprecher/innen, über die Betreuer/innen von Jugendfreizeiten und
Zeltlagern bis hin zu Jugendschiedsrichter/innen, Jugendtrainer/innen und Jugendwart/innen.
Die Sportjugend Schleswig-Holstein ist der eigenständige Jugendverband im Landessportverband
Schleswig-Holstein e.V. Sie vertritt die Interessen von rund 320.000 Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen in den 2.600 Sportvereinen und -verbänden des Landes und ist die größte Jugendorganisation in Schleswig-Holstein. Das Tätigkeitsfeld der Sportjugend ist die außerschulische, freiwillige Jugendarbeit und Jugendbildung im Sport.
Eine Liste der geehrten Jugendlichen ist beigefügt. Die Ehrung erfolgte einzeln nach Kreisen. Umfangreiche Laudationes, Gruppenfotos nach Kreisen sowie ein Gesamtfoto aller Geehrten können
gerne bei der Sportjugend Schleswig-Holstein kostenfrei angefordert werden.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Hanno Reese. Medienkontakt: Hanno Reese, Jugendbildungsreferent
Telefon: 0431 6486-227
E-Mail:
Foto: Bildunterschrift Kiel (vlnr): Kristina Herbst (Landtagspräsidentin), Jane Martensen, Sinje Marie Wegner, Anastasia Josefine von Neindorff, Doris Birkenbach (LSV-Vizepräsidentin) und Matthias Hansen (Vorsitzender der sjsh). Foto: Frank Peter
Ausschreibung Jung, sportlich, FAIR 2022
(29. 07. 2022)
Liebe Sportwelt,
auch in diesem Jahr schreibt die Deutsche Olympische Gesellschaft e.V. den Fair Play-Preis „Jung, sportlich, FAIR“ aus.
Mit „Jung, sportlich, FAIR“ sollen auch 2022 wieder faire Gesten im Sport sowie Projekte von Kindern und Jugendlichen zur Thematik Fair Play ausgezeichnet werden.
Teilnehmen können alle Sportlerinnen und Sportler im Alter von 12 bis 19 Jahren. Die Gewinner erhalten über Ihren Verein/Schule eine Fördersumme von bis zu 500 €. Bewerbungsschluss ist der 31. Dezember 2022.
Mit der Fair Play-Initiative sollen Kinder und Jugendliche frühzeitig darauf hingewiesen und angeleitet werden, den negativen Entwicklungen im Sport entgegenzuwirken. Die DOG möchte hiermit gerade bei unserem Sportlernachwuchs, sei es im Leistungs- oder Breitensport, ein nachhaltiges Bewusstsein für faires Verhalten schaffen.
Damit möglichst viele jugendliche Sportlerinnen und Sportler an der Ausschreibung teilnehmen können, würden wir uns freuen, wenn Sie die Ausschreibung an die relevanten Zielgruppen Ihrer Organisation weiterleiten.
Gerne dürfen Sie die Ausschreibung auch auf Ihrer Homepage oder in den sozialen Medien veröffentlichen.
Weitere Informationen zur Ausschreibung und das Bewerbungsformular senden wir Ihnen anbei. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unser Klima, unsere Umwelt, unsere Zukunft. Bis zum 30. Juni für den Schleswig-Holsteinischen Bürgerpreis bewerben!
(27. 04. 2022)
Die Sparkassen und der Landtag suchen in diesem Jahr ehrenamtliche Einzelpersonen, aber auch Initiativen, Projekte und Vereine, die sich für die Themen Klima-, Umwelt- und Naturschutz einsetzen oder andere dafür sensibilisieren. Neben Geld- und Sachpreisen im Gesamtwert von 32.500 Euro, erhalten die Preisträger:innen und Nominierten ein Filmportrait über ihr Engagement.
Foto: Unser Klima, unsere Umwelt, unsere Zukunft. Bis zum 30. Juni für den Schleswig-Holsteinischen Bürgerpreis bewerben!
Wahl der "Sportler des Jahres 2021 in Schleswig-Holstein": Internet-Voting noch bis zum 17. Dezember auf www.ndr.de/sh / Live-Stream der Ehrungen am 21. Dezember ab 18 Uhr
(14. 12. 2021)
Die Auszeichnung der schleswig-holsteinischen Sportler des Jahres bildet den alljährlichen Abschluss eines Sportjahres in Schleswig-Holstein. Diese traditionell vom Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV) und der Vereinigung der Schleswig-Holsteinischen Sportjournalisten veranstaltete Wahl ist die einzige landesweite Sportlerwahl.
Sie wird auch in diesem Jahr wieder über ein Internet-Voting auf www.ndr.de/sh durchgeführt. Alle Sportinteressierten können dort noch bis zum 17. Dezember 2021 (12:00 Uhr) mit ihrer Stimme über die erfolgreichsten Sportlerinnen und Sportler sowie die Mannschaft des Jahres in Schleswig-Holstein abstimmen. Das Ergebnis des Internet-Votings fließt zu 50 Prozent in das Gesamtergebnis der Sportlerwahl mit ein. Ebenfalls zu 50 Prozent fließt das Voting der Vorsitzenden/Präsidentinnen/Präsidenten der Landesfachverbände im Landessportverband, des LSV-Vorstandes sowie der Mitglieder der Vereinigung Schleswig-Holsteinischer Sportjournalistinnen und Sportjournalisten mit ein.
Auf www.ndr.de/shsind Kurzporträts der zur Wahl stehenden fünf Sportlerinnen, fünf Sportler und fünf Mannschaften/Teams zu finden.
Die Gewinnerinnen und Gewinner der Sportlerwahl werden am 21. Dezember ab 18:00 Uhr auf einer kleinen, nicht-öffentlichen Ehrungsveranstaltung im Kieler „Haus des Sports“ bekanntgegeben. Ebenso die Namen der Newcomerin und des Newcomers des Jahres 2021. Eigentlich war eine Ehrungsveranstaltung in Präsenz in den Holstenhallen Neumünster geplant, die jedoch aufgrund der immer noch andauernden Pandemie abgesagt werden musste.
Alle Sportinteressierten können live dabei sein: Die Ehrungen werden am 21. Dezember ab 18 Uhr live auf www.ndr.de/sh gestreamt und von NDR Moderatorin Kristin Recke durch informative Interviews begleitet.
Die Nominierten für die Wahl „Sportler des Jahres 2021 in Schleswig-Holstein“ sind:
Wenn sie per Überweisung spenden, müssen sie unbedingt den im Spendenprozess mitgeteilten Spendencode ("GX....") als Verwendungszweck angeben (jede Spende erhält einen Code, der einmalig verwendet werden kann). Andernfalls die jeweilige Spende systemisch nicht zuordnen, sodass sie
Foto: Tue Gutes und erzähl davon/Spendenplattform IB
Kostenfreie Webseitenerstellung für Verbandsmitglieder
(20. 09. 2021)
Werden Sie Projektpartner und unterstützen Sie Azubis!
Das in Kooperation mit dem Förderverein für regionale Entwicklung e.V. in Leben gerufene Förderprogramm „Sportverband Kiel e.V. online“ stellt allen Mitgliedern des Verbandes in den kommenden Monaten exklusiv zehn Förderplätze für eine kostenfreie Erstellung einer Webseite zur Verfügung.
Die kostenlose Webseitenerstellung findet im Rahmen der Azubi-Projekte statt, einer Initiative des Fördervereins für regionale Entwicklung, die es Auszubildenden und Studierenden ermöglicht ihr theoretisches Wissen an realen Webseitenprojekten praktisch anzuwenden. So entstand auch bereits die Webseite des Verbandes. Aufgrund der erfolgreichen bisherigen Zusammenarbeit wurde nun das Förderprogramm „Sportverband Kiel e.V. online“ ins Leben gerufen.
Das neue Förderprogramm ermöglicht die Neuerstellung einer Internetseite oder die Überarbeitung eines bereits bestehenden Internetauftrittes. Verbandsmitgliedern wird über dieses Kooperationsprojekt die Möglichkeit geboten sich eine moderne Onlinepräsenz nach eigenen Vorstellungen und Wünschen erstellen zu lassen. Vom Design bis zur Programmierung, inklusive eines Projektteams, mit welchem die Projektpartner gemeinsam ihre neue Webseite planen, ist das gesamte Projekt kostenfrei.
Lediglich die Speicherplatzkosten sind selbst zu tragen. Mit einem benutzerfreundlichen Redaktionssystem, können die Webseiten nach Fertigstellung von den Projektpartner selbst bearbeitet und auf den neusten Stand gehalten werden – ganz ohne Programmiererkenntnisse.
Weitere Informationen finden Sie unter www.azubi-projekte.de. Interessierte können sich telefonisch unter 0331 550 474 -71 oder unter beim Förderverein für regionale Entwicklung melden.
Foto: Kostenfreie Webseitenerstellung für Verbandsmitglieder
Gustav Körner (Prüfer des SV Kiel)
(10. 09. 2021)
Ehrenmitglied Gustav Körner
(Radsportgemeinschaft Kiel von 1896 e.V.)
Im Alter von 14 Jahren ist Gustav (Dischi) Körner 1950 in die Radsportgemeinschaft Kiel (RG Kiel) eingetreten.
Über die Hälfte seines Lebens war Gustav (Dischi) Körner 1. Vorsitzender (1976 bis 2016) der RG Kiel.
Von 1976 bis zum 7. September 2021 war er noch der Geschäftsführer der RG Kiel.
In den 66 Jahren als Mitglied bei der RG Kiel hat er alle Ämter bekleidet, die es in einem Verein so geben kann.
Nach seinen Anfängen im Verein beim Kunstradfahren, Rennradfahren und Wanderfahren ging er schnell in die Funktionärslaufbahn über.
So begann er als Trainer, Schiedsrichter und Betreuer der Radballer und Kunstradfahrer der RG Kiel. Gustav Körner war Mitbegründer und Tourenleiter der neu gegründeten Radwanderabteilung 1974.
Er übernahm die Rolle des Jugendwartes und bekleidete dieses Amt auch im Radsportverband Schleswig-Holstein.
Gustav Körner war über 50 Jahre Vorsitzender des BDR Kreisverbandes Kiel, sowie 2. Vorsitzender der RG Kiel und des Radsportverbandes Schleswig-Holsteins (RSV SH).
Er brachte es auf über 43 Jahre als Fachwart für Hallensport (Radball, Kunstradfahren) im RSV SH und 23 Jahre als verantwortlicher Organisator des Kieler Woche Radrennens „Rund um den Kleinen Kiel“
Auch als Prüfer „Sportabzeichen Radfahren“ leistete er eine über 50 jährige ehrenamtliche Tätigkeit.
Gustav Körner ist Träger der „Goldenen Ehrennadel“ der RG Kiel, RSV SH, Bund Deutscher Radfahrer (BDR) und Bundes-Ehren-Gilde (BEG). Weiterhin wurde er mit der „Sportplakette des Landes Schleswig-Holsteins“ ausgezeichnet und ist Ehrenmitglied im Radsportverband Schleswig-Holstein.
Auch als Wanderfahrer und Organisator für Ferienfahrten zum Bundes-Radsport-Treffen erhielt Gustav (Dischi) Körner 1987 den Provinzial-Wanderpokal-Preis für besondere Leistungen im Radsport.
Am 2. Februar 2016 legte Gustav Körner aus Altersgründen den Posten als 1. Vorsitzender der RG Kiel nieder und wurde mit einer Urkunde für seine 40-jährige ununterbrochene Tätigkeit als 1. Vorsitzender zum Ehrenvorsitzenden ernannt.
Nun als Krönung seines so umfangreichen Sportler Lebens wird Gustav Körner in Anerkennung seiner außenordentlichen Verdienste um den Radsport insbesondere um das Vereinsleben zum Ehrenmitglied der Radsportgemeinschaft Kiel von 1896 e.V. ernannt.
Auf der Jahreshauptversammlung des Radsportverbandes Schleswig-Holsteins 2019 wurde Gustav Körner für 70 Jahre Mitglied im Bund Deutscher Radfahrer geehrt.
Nun ist Gustav Körner am 7. September 2021 im Alter von 85 Jahren verstorben.
Wir behalten ihn in guter Erinnerung, als Sportfreund, Organisator und unermüdlichen Impulsgeber im Radsport.
Kiel, 8. September 2021
Willi Schmidt
Foto: Gustav Körner (Prüfer des SV Kiel)
Armbänder helfen Kieler Kindern
(27. 08. 2021)
Spendenaktion zur Kieler Woche: Vereinssport soll auch für bedürftigen Nachwuchs möglich sein
Kiel. Die Kieler Woche findet in diesem Jahr zwar nur in abgespeckter Form statt, doch die Spendenaktion „Sport für Kids“ startet wieder durch. Im vergangenen Jahr musste die Aktion coronabedingt ausfallen. „Ein herber Verlust, der ein Riesenloch gerissen hat“, sagt Oberbürgermeister Ulf Kämpfer bei der Vorstellung im Hiroshimapark.
Wer „Sports für Kids“ unterstützen will, kauft sich während der Kieler Woche ein Armband bei Promotern, an den Verkaufsständen oder im Welcome Center Kieler Förde. Die Armbänder kosten entweder einen oder zehn Euro. Mit dem eingenommenen Geld bezahlt die Aktion die Mitgliedsbeiträge für Kinder aus bedürftigen Familien. Die teilnehmenden Sportvereine können damit Sportmaterial kaufen.
„Davon profitieren auch die Vereine“, sagt Philip Schüller, Leiter des Kieler Sportamtes. Das Geld aus dem Topf helfe langfristig, da nicht nur die geförderten Kinder am Vereinssport teilnehmen könnten, sondern die ganze Trainingsgruppe von neuen Sportgeräten profitiere. Bei über 60 Kieler Sportvereinen ist die Kostenübernahme durch die eingenommenen Spenden möglich. Organisiert wird die Aktion vom Sportverband Kiel und der Stadt, sie werden dabei von der Investitionsbank Schleswig-Holstein unterstützt.
2019 fuhr die Spendenaktion ein Rekordergebnis ein – 45.000 Euro kamen durch den Verkauf der Armbänder zusammen. Ein konkretes Spendenziel gibt es für dieses Jahr nicht. „Jeder Euro hilft“, sagt Kämpfer. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Kieler Woche in diesem Jahr nicht in vollem Umfang stattfindet.
Um möglichst viele Spenden zu erzielen, überlegen Bernd Lensch vom Sportverband Kiel und Philip Schüller, in Zukunft die Armbänder vor und nach der Kieler Woche in Sportgeschäften auszulegen und auch zu anderen speziellen Anlässen wie dem Tag des Sports zu verkaufen. In diesem Jahr soll ein Gewinnspiel Spenderinnen und Spender anlocken. Wer ein Armband kauft, kann eine Kreuzfahrt, eine Ballonfahrt oder Karten für die Konzertreihe „gewaltig leise“ gewinnen.
Quellenangabe: Kieler Nachrichten vom 26.08.2021, Seite 28
Foto: Armbänder helfen Kieler Kindern
Spenden für den Nachwuchs
(26. 08. 2021)
Auftakt zur Jugendsammlung 2021 im Citti-Park – Knapp 1000 Euro kommen bei erster Spendenaktion zusammen
Kiel. Mit einer Spenden-Sammelaktion startete der Kieler Jugendring am Wochenende im Citti-Park die diesjährige Jugendsammlung. Vereine sammeln dabei Geld für ihre Sparten, um zum Beispiel Material anzuschaffen oder Trainerlizenzen zu finanzieren. Zum Auftakt kamen knapp 1000 Euro zusammen. Noch bis zum 23. Oktober sammeln die Vereine mit weiteren Aktionen in ihren Stadtteilen weitere Spenden.
Im Citti-Park hielten die Rollkunstlaufsparte vom Kieler MTV, die Jugendfeuerwehren aus Schilksee und Kiel-Gaarden sowie die Abteilung Kinderturnen vom SV Friedrichsort den Passanten ihre Spendendosen entgegen. „Wir haben seit elf Jahren hier im Citti-Park. Wir sind dankbar, dass man uns den Platz kostenlos zur Verfügung stellt“, sagt Burkhardt Richard, Geschäftsführer vom Kieler Jugendring.
Trotz Corona-Pandemie seien im vergangenen Jahr durch verschiedene Aktionen insgesamt knapp 4000 Euro für die Jugendsammlung zusammen gekommen. Das Sammelziel in diesem Jahr lautet 5000 Euro. Die Rollkunstlauf-Sparte des KMTV, die 2020 am meisten Geld sammelte, möchte mit dem Geld Leih-Rollschuhe finanzieren.
„Damit der Nachwuchs auch mal zum Probetraining kommen kann“, sagt Lydia Bernhardt vom KMTV. Und auch Trainingslehrgänge könnten so bezahlt werden.
Materialien und Trainerlizenzen nennt auch Petra Lisiak, die seit 18 Jahren Trainerin in der Abteilung Kinderturnen beim SV Friedrichsort ist. Die Sportjugend Kiel unterstützt die Aktion, „weil das Geld wirklich den Abteilungen zu Gute kommt“, sagt Katrin Stehen von der Organisation. fms
Quellenangabe: Kieler Nachrichten vom 25.08.2021, Seite 28
Foto: Spenden für den Nachwuchs
Wolfgang Peterson ist Schützenkönig
(24. 08. 2021)
Während des Lockdowns gewann die Brunswiker Gilde 22 neue Mitglieder hinzu
Kiel. Wolfgang Peterson wird dieses Jahr nie vergessen. Der Oberst der Brunswiker Schützengilde wurde nicht nur 60 Jahre alt. Er heiratete nach 38 gemeinsamen Jahren seine Andrea und machte sie nun auch zu seiner Schützenkönigin.
„Die Anfangszeit der Pandemie war schwer, aber wir haben einen hervorragenden Vorstand, der zusammenhält und von den Mitgliedern unterstützt wird“, sagte Peterson, seit 2017 Oberst. Seit fünf Jahren modernisiert die Gilde mit 260 Mitgliedern die Anlage auf der 40 000 Quadratmeter großen Liegenschaft am Kopperpahler Teich. Mehr als 40 000 Euro wurden dafür bislang in die Hand genommen. Am Luftwaffenstand wird nun nicht mehr auf Pappe, sondern auf eine elektronische Zielanlage geschossen. „Das war nicht mehr zeitgemäß für Wettbewerbe, und man kann sich nun auf das Schießen konzentrieren“, sagte Schützenmeister und stellvertretender Oberst Dieter Neumann. Beim Großkaliberstand wurden Wände gezogen und damit ein Gästeraum geschaffen, von dem man aus zuschauen kann. Zudem sind nun insgesamt 50 Stände nach Corona-Hygienevorschriften ausgestattet. „Durch Modernisierung erweitert man die Möglichkeiten für die Mitglieder und bekommt Zuwachs“, sagte er.
Und der ist vom Alter her sehr gemischt. „Wir haben viele junge Leute an den Schießständen“, sagte Neumann. Doch nicht nur die Moderne zieht ein. „Wir leben und pflegen unsere Tradition“, sagte Peterson. So ist die Gemeinschaft ein hohes Gut in der Gilde, das seit jeher gepflegt wird.
Ebenso wichtig ist der sichere Umgang mit den Sportgeräten. Jedes neue Mitglied werde von einem erfahrenen Schützen begleitet. „Wir möchten den jungen Schützen zeigen, dass man sich konzentrieren muss, sorgfältig und zielstrebig sein sollte“, sagte Neumann. Wer an eine Waffe darf, muss erst einmal beweisen, dass er sachkundig und sicher im Umgang mit den Sportgeräten ist. Es gibt eine Neuerung für die Frauen, sie können nun auch selbst Schützenköniginnen werden.
Bei diesem 383. Gildefest standen die Namen von fünf Männern und drei Frauen auf der verdeckten Liste der Königsanwärter, die sich vorab beim Vorstand gemeldet haben. „Denn nicht jeder, der schießt, möchte auch Schützenkönig werden“, sagte Peterson, der zum ersten Mal Schützenkönig wurde. Da das letzte Königspaar wegen Corona zwar zwei Jahre im Amt war, aber kaum Auftritte hatte, sind die beiden Königspaare bis zum nächsten Gildefest zu viert unterwegs. 31 Schützen versuchten in diesem Jahr, den Vogel abzuschießen, Thilo Appel (29) gelang es und machte damit den Oberst zum König. eye
Quellenangabe: Kieler Nachrichten vom 23.08.2021, Seite 27
Foto: Wolfgang Peterson ist Schützenkönig
Rock’n’Roll Club Teddybär Kiel freut sich über ein Starter-Paket der Initiative „Kein Kind ohne Sport!“
(23. 08. 2021)
Kiel, den 20.08.2021
Der Rock’n’Roll Club Teddybär Kiel ist nun als nächster sozial engagierter Sportverein von der Sportjugend Schleswig-Holstein (sjsh) und der Schleswig-Holstein Netz AG mit
einem Starter-Paket der Initiative „Kein Kind ohne Sport!“ ausgezeichnet worden.
Während des vereinseigenen Kinderturnangebots überreichten Christoph Menge(stellvertretender Vorsitzender der Sportjugend Schleswig-Holstein) und Dr. Katrin Steen
(Jugendwartin des Sportverbandes Kiel) das Starter-Paket coronakonform an Tim Eisenreich (1. Vorsitzender des RRC Teddybär Kiel) und Janne Hoffmann (Pressewartin
des RRC Teddybär Kiel) in der Sporthalle der Ricarda-Huch-Schule. Bereits seit knapp zehn Jahren werden die Starter-Pakete der sjsh mit Unterstützung der Schleswig-Holstein Netz AG an Sportvereine im gesamten Land verliehen, die sich sozial
im Kinder- und Jugendsport engagieren. Mit ihnen können die unterstützen Vereine ihr Engagement stärken und in ihrem kommunalen Umfeld darauf aufmerksam machen. Die
Pakete im Gesamtwert von 450,- Euro bestehen aus einem zweckgebundenen Zuschuss, Trainingsmaterialien sowie einem Aus- und Fortbildungsgutschein. Unter anderem bei der
Bewältigung finanzieller Hürden sowie bei der Integration und Inklusion junger Sportlerinnen und Sportler stellen die Starter-Pakete eine hilfreiche Förderung dar. Im Laufe des Jahres 2021 sollen auf diese Weise insgesamt 45 regionale Vereinsprojekte
beim Startschuss oder dem Erhalt ihrer großartigen Arbeit unterstützt werden.
Christoph Menge stellte die besondere Arbeit des Vereins im Rahmen seiner Laudatio deutlich heraus: „Der Rock’n’Roll Club Teddybär Kiel durchläuft bereits seit mehreren
Jahren eine sehr positive Entwicklung, in der insbesondere die zielgerichtete Kinder- und Jugendarbeit fest im Fokus des Vorstandsteams steht.“ Die ganzheitliche Förderung der jungen Menschen prägt das Handeln der Clubverantwortlichen beim RRC Teddybär Kiel maßgeblich. Für jedes erdenkliche
Leistungsniveau organisiert der Club ein qualifiziertes Training, unabhängig von den Vorerfahrungen und orientiert an den persönlichen Zielen der Heranwachsenden. Parallel
zur sportlichen Entwicklung wird der Verein auch seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht, da dort wichtige Werte wie Aufgeschlossenheit und Akzeptanz vorbildlich gelebt
werden. Schließlich empfängt man alle Interessierten mit offenen Armen in seiner Gemeinschaft, in der die finanziellen Voraussetzungen der jungen Sportlerinnen und
Sportler oder ihre Herkunft folgerichtig keinerlei Rolle spielen. Dabei ist nicht nur der aktive Kinderschutz ein zentraler Punkt auf der Agenda der Kieler Teddybären, sondern
auch die individuelle Weiterentwicklung der Minderjährigen. Gestartet war der RRC Teddybär Kiel nach seiner Renaissance mit Trainingsangeboten im Formationstanz und
Rock’n’Roll-Paartanz für Kinder und Jugendliche. Mittlerweile wurde das sportliche Portfolio außerdem um den Bereich Sportakrobatik erweitert. Für die zukünftige
Ausrichtung des gesamten Clubs sind darüber hinaus vielfältige Sportangebote in den Bereichen Turnen, Tanz, Fitness und Akrobatik fest eingeplant. Das Starter-Paket der
Initiative „Kein Kind ohne Sport!“ dient nun als Unterstützung und Ansporn, um mit dem bestehenden Engagement für Kinder und Jugendliche weiter durchzustarten.
Die Initiative „Kein Kind ohne Sport!“ ist eine von der Sportjugend Schleswig-Holstein im Landessportverband und ihren Mitgliedsorganisationen gestartete, landesweite
Informations- und Vernetzungskampagne. Seit ihrer Gründung im Jahr 2010 steht sie unter der Schirmherrschaft des schleswig-holsteinischen Innenministeriums. Mit der
Initiative sollen Sportvereine beim Aufbau regionaler Projekte unterstützt werden, um mehr Kindern und Jugendlichen den Zugang in den organisierten Sport zu ermöglichen.
Ebenso spielt die Wertschätzung für die Engagierten in den jeweiligen Vereinen und Verbänden eine zentrale Rolle. Deshalb stärkt das soziale Engagement der SchleswigHolstein Netz AG mit den geförderten Starter-Paketen und dem unterstützten Netzwerk der Botschafterinnen und Botschafter die Initiative „Kein Kind ohne Sport!“.
Foto: Rock’n’Roll Club Teddybär Kiel freut sich über ein Starter-Paket der Initiative „Kein Kind ohne Sport!“
Ausgezeichneter Einsatz für die Leichtathletik
(20. 08. 2021)
Regina Meinlschmidt vom THW Kiel wurde mit der Sportverdienstnadel des Landes geehrt
Kiel. Am Dienstag wurde Regina Meinlschmidt mit der Sportverdienstnadel des Landes Schleswig-Holstein gewürdigt. Seit 1992 betreut die Kielerin als Lauftreff-Leiterin Sportlerinnen und Sportler des THW Kiel, ist im Kreis-Leichtathletik-Verband Kiel seit 25 Jahren als Schriftwartin aktiv, genauso lange Kampfrichterin, organisiert Sportfeste und Meisterschaften auf Vereins-, Kreis- und Landesebene. Trotzdem sagte die 71-Jährige vor der Ehrung nur: „Erstmal war ich verwundert, dass sowas ansteht.“
Verwundert muss Regina Meinlschmidt über die Auszeichnung angesichts ihrer Verdienste für die Leichtathletik in Kiel nicht sein. Erst am vergangenen Sonntag war sie bei den offenen Kreismeisterschaften der Kreisverbände Kiel, Plön und Rendsburg-Eckernförde einen ganzen Tag als Kampfrichterin im Einsatz, kam um 9 Uhr auf die Anlage des Uni-Stadions und fuhr erst am Abend wieder. „Aber wir hatten Glück: Es hat nicht geregnet“, sagt sie lachend, wohlwissend, dass sie auch bei Regen an der Hochsprunganlage gestanden hätte.
Meinlschmidt war selbst eine erfolgreiche Geherin im Seniorenbereich. Bei ihrem letzten Wettkampf 2017 im dänischen Aarhus holte sie bei der EM über Zehn Kilometer Gehen Silber. Zur Leichtathletik kam sie erst, als ihr Sohn André in jungen Jahren mit dem Sport begann. „Irgendjemand musste ja fahren – und das war dann Muddern“, sagt Meinlschmidt.
Sie fing selbst mit Training und Wettkämpfen an und rutschte parallel in die Vereins- und Verbandsarbeit, war immer stärker gefragt – und wehrte sich nicht dagegen. „Die Leute werden gebraucht, damit die Kinder Leichtathletik machen können. Dann haben wir gesagt: Wir machen die Ausbildung zum Kampfrichter, damit dann auch immer jemand da ist und Wettkämpfe stattfinden können.“
Mit „wir“ meint sie sich und Ehemann Erhard Meinlschmidt, Abteilungsleiter Leichtathletik im THW. Gemeinsam organisierte das Paar 15 mal den THW Norder-Cross auf dem Nordmarksportfeld. Die investierte Zeit für den Sport? Einfach Ehrensache.
Quellenangabe: Kieler Nachrichten vom 18.08.2021, Seite 16
Foto: Regina Meinlschmidt
50 Jahre Trainer und kein bisschen müde
(20. 08. 2021)
Mit Leichtathletik fing alles an: Hans-Werner Suhr (81) leitet in Altenholz eine Breitensportgruppe
Kiel/Altenholz.
Das macht ihm kaum jemand nach: Seit 50 Jahren treibt Sportlehrer Hans-Werner, genannt „Otto“ Suhr, nachdrücklich, aber mit Herz seine Schützlinge an. Sei es an der Kieler Gelehrtenschule, wo der heute 81-Jährige Sport und Englisch unterrichtet hatte. Oder in der Breitensportgruppe des TSV Altenholz.
Die startete 1971, also vor fünf Jahrzehnten, noch als Leichtathletik-Gruppe in Altenholz. „Weder Regen, Sturm und Eiseskälte ließ die tapfere Gruppe von ihrem Vorhaben abhalten, noch die marode und zu kurz geratene Aschebahn“, erklärt Malte Miltkau, einer der aktuellen Breitensportler. Später lockte dann die neue Sporthalle, „die mit dem wasserdichten Dach ein Höchstmaß an Komfort und Behaglichkeit versprach“. „Otto“ Suhr hätte seine Schützlinge allerdings viel lieber durch das moderne Leichtathletik-Stadion gescheucht, das Altenholz irgendwann bekam. Doch seine Hallensportler blieben Hallensportler und nennen sich seither „Breitensportgruppe“.
Bis Anfang der 1980er-Jahre waren auch Mädchen dabei – wobei die Gruppe auch heute offen für weibliche Mitglieder ist. „Wer vielfältig trainieren will, darf gerne zu uns kommen“, sagt der unermüdliche Sportlehrer Hans-Werner Suhr. Er engagierte sich auch lange in der Kommunalpolitik.
Er selbst kommt aus der Leichtathletik, sein Spezialgebiet waren die 400 Meter. „In Schleswig-Holstein stehe ich immer noch an 30. Stelle in der Bestenliste, mit 48,5 Sekunden“, sagt der 81-Jährige. Und kann das nicht so richtig fassen: „Die müssten eigentlich viel weiter sein.“
Die Altenholzer Sportler schätzen ihren Trainer sehr
Kein Wunder, dass der sportliche Altenholzer nach wie vor auch selbst immer mal beim Zirkeltraining mitmacht. Das gehört, wie die sommerliche Joggingrunde über vier, fünf Kilometer sowie das Bolzen zum Abschluss mittlerweile zum festen Programm der Gruppe beim TSV Altenholz.
Längst wird in der Gruppe generationsübergreifend von etwa 16 bis über 80 Jahre gesportelt: Mittlerweile ist aus manchen Familien schon in der dritten Generation dabei. „Als ich noch an der Kieler Gelehrtenschule unterrichtet habe, konnte ich dadurch immer wieder Nachwuchs ranholen“, erzählt „Otto“ Suhr.
Immer noch trainieren Gelehrtenschüler bei ihm. Zum Beispiel Christoph Rodde aus Strande: Der ist seit 1979 dabei, und damit am längsten. „Er ist die ideale Mischung aus Lehrer und Kumpel“, sagt der 55-Jährige über seinen durchaus fordernden Trainer. Und lobt: „Er ist ein angenehmer Mensch und sehr sozial eingestellt.“
Auch Michel Süchting, der seit 2001 dabei ist, kennt „Otto“ Suhr aus der Schulzeit. „Er kann kein Fußball spielen, aber sonst kann er alles“, so der 35-Jährige. Der Trainer sei „eine ganz treue Seele, er war auch ein toller Lehrer, hat seine Ecken und Kanten“. Reimer Thomsen, seit 1984 Breitensportler, sagt, Hans-Werner Suhr verfüge einfach über „eine gewisse Autorität“. Und Breitensportler Philipp Hirschfeld (54) erzählt: „Wenn ihm das Umziehen zu lange dauert, ruft er in die Kabine: Hirschfeld, mach zu!“
Suhr selbst wiederum sagt, dass Philipp ihm schon versprochen habe: „Otto, wenn du nicht mehr kannst, schieben wir dich im Rollstuhl ins Tor.“ Doch noch kann er. Hat auch immer noch den Ehrgeiz, anderen beim Kicken den Ball wieder abzuluchsen.
Und er freut sich, wenn kurz vor Weihnachten ganz viele Ehemalige zum Gruppentreffen kommen. „Das ist wie eine große Familie“, berichtet auch Sohn Oliver Suhr (55). Sein Vater sei „durch und durch Lehrer“. Das merkt man auch daran, dass Hans-Werner Suhr das Fußballspiel am liebsten abpfeift, wenn es unentschieden steht: „Dann gehen alle fröhlich nach Hause.“
Quellenangabe: Kieler Nachrichten vom 19.08.2021, Seite 29
Foto: Hans-Werner Suhr
Volleyballabteilung des TSV Russee mit Starter-Paket der landesweiten Initiative „Kein Kind ohne Sport!“ ausgezeichnet
(18. 08. 2021)
Kiel, den 09.08.2021
Der TSV Russee darf sich über ein Starter-Paket der Initiative „Kein Kind ohne Sport!“ freuen, das der Kieler Verein zur Würdigung seines sozialen Engagements von der
Sportjugend Schleswig-Holstein (sjsh) und der Schleswig-Holstein Netz AG im Rahmen einer coronakonformen Verleihung erhalten hat. Bernd Purrucker (1. Vorsitzender des
TSV Russee), Faro Sevenheck (Spartenleiterin Volleyball beim TSV) sowie die Jugendtrainer Nico Harder und Liam Ulrich nahmen die Auszeichnung sowie die Glückwünsche von Klaus Rienecker (Referent der Sportjugend Schleswig-Holstein), Anne
Nielsen (Kommunalmanagerin der Schleswig-Holstein Netz AG) und Dr. Katrin Steen (Jugendwartin des Sportverbandes Kiel) in der örtlichen Sporthalle entgegen.
Bereits seit knapp zehn Jahren werden die Starter-Pakete der sjsh mit Unterstützung der Schleswig-Holstein Netz AG an Sportvereine im gesamten Land verliehen, die sich sozial
im Kinder- und Jugendsport engagieren. Mit ihnen können die unterstützen Vereine ihr Engagement stärken und in ihrem kommunalen Umfeld darauf aufmerksam machen. Die
Pakete im Gesamtwert von 450,- Euro bestehen aus einem zweckgebundenen Zuschuss, Trainingsmaterialien sowie einem Aus- und Fortbildungsgutschein. Unter anderem bei der
Bewältigung finanzieller Hürden sowie bei der Integration und Inklusion junger Sportlerinnen und Sportler stellen die Starter-Pakete eine hilfreiche Förderung dar. Im Laufe des Jahres 2021 sollen auf diese Weise insgesamt 45 regionale Vereinsprojekte
beim Startschuss oder dem Erhalt ihrer großartigen Arbeit unterstützt werden. Seite 2 Der sjsh-Referent Klaus Rienecker zeigte sich während seiner Laudatio begeistert vom
großen Engagement des Clubs: „Mit dem TSV Russee wird heute also ein Sportverein ausgezeichnet, der sich auf vorbildliche Art und Weise für die gesellschaftliche Teilhabe
der Kinder und Jugendlichen in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt einsetzt.“ Nachdem im vergangenen Jahr bereits die Einradsparte des Clubs aus dem Kieler
Westen ein Starter-Paket für ihr soziales Engagement erhalten hat, wird nun der große Einsatz der TSV-Volleyballabteilung gewürdigt. Um den dort aktiven jungen Menschen
auch über den eigenen Stadtteil hinaus eine sportliche Perspektive bieten zu können, ermöglichen die Verantwortlichen ein regelmäßiges Volleyballtraining in jeder der
gängigen Altersklassen. Angeleitet werden die entsprechenden Trainingseinheiten, für die selbstverständlich alle interessierten Kinder und Jugendlichen einen offenen Zugang
erhalten, von qualifizierten Trainerinnen und Trainern. Zwischen den Mannschaften der U12 und der U20 werden also bestmögliche Entwicklungsperspektiven für die vielen
Sportlerinnen und Sportler geschaffen. Darüber hinaus organisieren die Engagierten des TSV Russee verschiedene Ferienangebote, beispielsweise Beachvolleyballcamps im
Sommer, um den Heranwachsenden auch in der schulfreien Zeit sportlich geprägte Freizeitalternativen zu offerieren. Selbst in den Wintermonaten müssen die Volleyballerinnen und Volleyballer aber nicht auf besondere Events wie die traditionelle
Weihnachtsfeier im Jugendtreff Russee oder besondere Turniere und weitere sportliche Highlights verzichten. Dieses Engagement wird nun mit einem Starter-Paket belohnt.
Die Initiative „Kein Kind ohne Sport!“ ist eine von der Sportjugend Schleswig-Holstein im Landessportverband und ihren Mitgliedsorganisationen gestartete, landesweite
Informations- und Vernetzungskampagne. Seit ihrer Gründung im Jahr 2010 steht sie unter der Schirmherrschaft des schleswig-holsteinischen Innenministeriums. Mit der Initiative sollen Sportvereine beim Aufbau regionaler Projekte unterstützt werden, um mehr Kindern und Jugendlichen den Zugang in den organisierten Sport zu ermöglichen.
Ebenso spielt die Wertschätzung für die Engagierten in den jeweiligen Vereinen und Verbänden eine zentrale Rolle. Deshalb stärkt das soziale Engagement der SchleswigHolstein Netz AG mit den geförderten Starter-Paketen und dem unterstützten Netzwerk der Botschafterinnen und Botschafter die Initiative „Kein Kind ohne Sport!“.
Ihre Ansprechpartnerin: Malena Rapelius, Telefon: 0431-6486-138, E-Mail:
Foto: Volleyballabteilung des TSV Russee mit Starter-Paket der landesweiten Initiative „Kein Kind ohne Sport!“ ausgezeichnet
Ehrung jugendlicher Sportler*innen
(16. 08. 2021)
Liebe Sportfreunde,
die Covid-19-Pandemie stellt uns alle weiterhin vor große Herausforderungen. Nahezu alle Bereiche des Lebens müssen nach wie vor Einschränkungen hinnehmen. Auch der sportliche Wettkampf fand in 2021 bislang nur stark eingeschränkt statt. Ob und wie eine eventuelle Ehrung der jugendlichen Sportler*innen möglich sein wird, ist derzeit nicht vorhersehbar. Dennoch blickt die Landeshauptstadt Kiel optimistisch in die Zukunft und beabsichtigt, ihre erfolgreichen jugendlichen Sportler*innen im Dezember 2021 zu ehren.
Alle Kieler Sportvereine sind deshalb jetzt aufgerufen Vorschläge für die Jugendehrung einzureichen. Bitte reichen Sie daher wie gewohnt, Ihr Vorschlagsformular für Sportler*innen mit hervorragende Leistungen im Jahr 2021 bis zum 15.10.2021 ausgefüllt und vom Vorstand unterschrieben an das Amt für Sportförderung, Michaela Spreckelmeyer, Hopfenstraße 30, 24103 Kiel, oder per E-Mail an zu senden. Vorschläge, die später eingehen oder errungen werden, werden bei der nächsten Jugendehrung im Jahr 2022 berücksichtigt.
Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus; insbesondere die Anschriften sind für die Einladungen wichtig. Sportler*innen, die einer Mannschaft angehören, sollen dabei deutlich gekennzeichnet werden.
Nun findet die diesjährige Kieler Woche also doch statt und zwar vom 04. bis 12. September.
Sie sind gemeinnützig und arbeiten mit Ehrenamtlichen zusammen? Dann haben Sie auch in diesem Jahr wieder die Chance, die Kieler Woche aktiv mitzugestalten und sich und Ihre Organisation in einem Teilbereich des Ratsdienergartens kostenfrei zu präsentieren.
Unter dem Motto „Kieler Woche tut gut – engagiertes Kiel stellt sich vor“ können Sie sich in der Zeit vom 04. bis 12. September 2021an einem Tag von 13.00 – 18.00 Uhr präsentieren. Das Referat Kieler Woche stellt ein großes Zelt mit Mobiliar (einheitliche Stehtische, Maße: 1,20m breit, 105cm hoch inklusive Prospektständer) zur Verfügung, um einen gemeinschaftlichen Gesamtauftritt zu gewährleisten.
Wir bieten Ihnen:
einen kostenlosen Stand
Stromanschluss
Wir bitten Sie um:
Lebendige und freundliche Standpräsentation
Verbindliche schriftliche Anmeldung bis zum 31.07.2021 (Anmeldeformular anbei)
Kabeltrommeln/Verlängerungskabel, Standmaterial sind selbst mitzubringen
Hinweise zur Standpräsentation:
Bringen Sie bei Bedarf bitte Stühle selbst mit. Sie können gerne ein Roll-Up oder eine Stellwand mitbringen. Eigene Tresen oder Tische stehen zur Verfügung. Parkplätze sind nicht vorhanden, aber zum Be- und Entladen können Sie kurz halten.
Bitte senden Sie Ihre Anmeldung mit Ihrem Wunschtermin und einem Alternativtermin (Anmeldeformular anbei) spätestens bis zum 31.07.2021 per Post, E-Mail unter oder Fax (0431/901-65504) komplett ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.
Sollten Sie innerhalb von 2 Wochen nach Absenden Ihrer Anmeldung von uns keine Eingangsbestätigung per Mail erhalten, fragen Sie bitte in unserem Büro (0431/901-5502) nach. Ihre Anmeldung hat uns dann eventuell nicht erreicht.
Für ein vorschriftmäßiges Hygiene-Konzept ist selbstverständlich gesorgt.
Wir freuen uns auf viele Anmeldungen, rege Teilnahme und eine tolle gemeinsame Kieler Woche 2021!
200 000 Euro stehen für Sanierungsvorhaben von vereinseigenen Anlagen in diesem Jahr zur Verfügung
Kiel. Die Stadt will den Sportvereinen stärker als bisher bei der Sanierung von vereinseigenen Anlagen unter die Arme greifen. Einem entsprechenden Verwaltungsantrag stimmte der Sportausschuss am Dienstagabend einstimmig zu. Damit stehen für dieses Jahr 200 000 Euro zur Verfügung, auch für die Jahre 2022 bis 2024 soll die Summe im Haushalt eingeplant werden.
Einer, dessen Verein die Mittel wohl beantragen wird, ist Wolfgang Hein, der 3. Vorsitzende der Ellerbeker Turnvereinigung (ETV). Er weiß um die kleinen und großen Baustellen seines Vereins, der vier Immobilien besitzt. Hein zeigt am ETV-Vereinsheim, Baujahr 1982, wo es Bedarf gibt und muss dafür das Gebäude nicht einmal betreten: Die Fassade müsste erneuert werden, ebenso wie die Fenster und Türen. Dabei geht es nicht nur um Schönheitsreparaturen, sondern auch um energetische Sanierung. Die könnte später einmal Geld sparen. „Aber dafür muss man erstmal investieren“, so Hein.
In kleinen Schritten ist das schon geschehen: In den Innenräumen hat die ETV einen von zwei Sälen mit LED-Beleuchtung ausgestattet. Doch große Sprünge sind aus finanzieller Sicht nicht möglich. „Unsere Sanitär- und Umkleideräume sind fast alle im Zustand der 1970er- und 80er-Jahre“, so Hein. Am Vereinsheim, das vor fast 40 Jahren im Prinzip in Eigenleistung entstanden sei, sei seit dem Bau zwar immer wieder etwas gemacht worden, aber keine grundlegende Sanierung.
Der Sanierungsstau in Vereinsheimen oder auch Umkleiden und Duschen sei hoch, wird in einer geschäftlichen Mitteilung der Stadt festgestellt. Das bestätigt auch Bernd Lensch, der 2. Vorsitzende des Kieler Sportverbands: „Das Eigentum der Vereine wurde vor allem in den 70er- und 80er-Jahren gebaut.“ Dort gebe es überall Sanierungsbedarf. „Der Stau ist riesig und die Lage der Vereine durch Corona noch schwieriger.“ Unter anderem durch die Austritte von Mitgliedern würden Gelder fehlen. Hinzu komme, dass Kredite immer schwieriger zu bekommen seien. Er sieht den Vorstoß der Stadt daher positiv: „Alles, was wir bekommen können, ist schon mal ein gutes Angebot.“ Aber es werde wohl bei weitem nicht reichen. Die Pläne der Stadt sehen für die Sanierung der vereinseigenen Anlagen eine Förderquote von 50 Prozent vor, maximal allerdings 50 000 Euro pro Sanierungsvorhaben. Dabei ist nur ein Antrag je Verein pro Kalenderjahr möglich. Laut Stöcken soll der Fokus zudem auf den Bereichen liegen, die für den Sportbetrieb wichtig sind, also etwa Umkleiden. Dem Antrag nach sind Umkleiden und Sanitäranlagen zunächst zu priorisieren. Energetische Sanierungen sollen zudem besonders berücksichtigt werden.
„Ein festes Programm für die Sanierungsmaßnahmen hat es so bisher noch nicht gegeben“, sagt der Sportdezernent. Er rechnet damit, dass die ersten Anträge im September gestellt werden können. Gefördert wurden Investitionen der Vereine von der Stadt bisher mit bis zu zehn Prozent, bei einem Maximalbetrag von 5000 Euro innerhalb eines Jahres.
Zu wenig, um große Maßnahmen durchzuführen. Für Hein von der ETV ist klar: „Die Immobilien sind durchaus eine Belastung für den Verein.“ Rund 350 000 Euro seien in den vergangenen zehn Jahren in die Vereinsanlagen investiert worden. „Vieles davon wurde über Kredite finanziert, die müssen auch zurückgezahlt werden.“ Allein die komplette Sanierung des Vereinsheims würde wohl 800 000 Euro kosten.
Nicht nur die ETV geht bei der Sanierung Schritt für Schritt voran. Auch der THW Kiel wird sein Vereinsheim aus den 1970er-Jahren und die eigene Sporthalle wohl nach und nach sanieren. Die Bundesliga-Handballmannschaft ist aus dem Verein ausgegliedert, der sich um den Breitensport kümmert. „Unsere Rücklagen sind auch durch die Pandemie angeknabbert, wir sind froh über jeden Euro, den wir zusätzlich bekommen“, sagt der Vereinsvorsitzende Olaf Berner.
Dem Sanierungsbedarf der Vereinsanlagen will die Stadt auch langfristig eine bessere Förderung zukommen lassen, so wird es bereits in dem Antrag im Sportausschuss angekündigt. Dafür müssten Sportförderrichtlinien angepasst werden, heißt es in dem Papier. Sie seien insgesamt auf den Prüfstand zu stellen.
Quellenangabe: Kieler Nachrichten vom 18.06.2021, Seite 26
„Tag des Sports“ 2021 des Landessportverbandes soll am 5. September landesweit dezentral stattfinden
(18. 06. 2021)
Größte Breitensport-Veranstaltung des Landes coronabedingt mit verändertem Konzept
Hoffnung auf rege Beteiligung von Sportvereinen und -verbänden
Der Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV) hat nach intensiver Beratung entschieden, dass sein traditionell am ersten Septembersonntag des Jahres stattfindender „Tag des Sports“ auch in diesem Jahr aufgrund der nach wie vor anhaltenden Corona-Pandemie nicht in seiner bewährten Form und Größe stattfinden kann.
„Schleswig-Holstein ist bei der der Überwindung der Corona-Pandemie auf einem sehr guten Weg: die Inzidenzahlen sinken weiter, die Anzahl geimpfter Menschen steigt und seit gestern gibt es auch weitere deutliche Öffnungsschritte für den Sport in unserem Land. Dennoch können wir uns derzeit noch nicht vorstellen, unseren „Tag des Sports“ − die größte Breitensportveranstaltung des Landes − in dem bekannten und beliebten Format mit über 30.000 Besucherinnen und Besuchern, einem Nonstop Sport- und Unterhaltungsprogramm auf vier Bühnen und mehr als 1.000 ehrenamtlich Engagierten aus unseren Vereinen und Verbänden durchzuführen. Zudem können sich unsere Mitgliedsvereine und -verbände kaum mit dem nötigen zeitlichen Vorlauf auf diese Großveranstaltung vorbereiten. Wir sind trotz der gerade beschlossenen Lockerungen für den Sport von einem geregelten Sport- und Spielbetrieb doch noch ein ganzes Stück weit entfernt“, sagt LSV-Präsident Hans-Jakob Tiessen.
Ausfallen soll die beliebte Großveranstaltung, die alljährlich ihren festen Platz im Kalender vieler Sportinteressierter hat, aber nicht. Vielmehr soll der „Tag des Sports“ am Sonntag, dem 5. September 2021, landesweit dezentral stattfinden − das heißt an vielen Orten gleichzeitig. Alle interessierten Vereine und Verbände in Schleswig-Holstein sowie die Partner des LSV sind herzlich eingeladen, sich mit eigenen Aktionen und Aktivitäten am „Tag des Sports“ zu beteiligen, Sportinteressierten vor Ort ihren Verein/Verband sowie verschiedene Sportarten zu präsentieren und auch unmittelbar vor Ort zum Mitmachen einzuladen.
„Die herausragende Dachmarke „Tag des Sports“ soll erhalten bleiben. Deshalb möchte der organisierte Sport seine große Vielfalt zeigen und mit kleineren und größeren Aktionen aufwarten − vom Schnuppertraining bis zum Tag der offenen Tür, von Vorführungen zum Zuschauen bis hin zu Mitmachangeboten. Die gerade vom Kabinett beschlossenen weiteren Lockerungen für den Vereinssport, auch hinsichtlich der Durchführung von Veranstaltungen, stimmen uns insoweit optimistisch. Der LSV unterstützt und fördert dabei nach Kräften die Aktionen und Aktivitäten seiner Vereine und Verbände“, so der LSV-Präsident weiter.
Beim Charity HeimLauf, der in 2020 seine erfolgreiche Premiere hatte, sollen erneut Gelder für die Initiative „Kein Kind ohne Sport!“ der Sportjugend Schleswig-Holstein erlaufen werden. Damit kann vielen sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein die Teilhabe am Sport im Verein ermöglicht werden.
Vereine und Verbände, die Interesse haben, sich mit eigenen Aktionen und Aktivitäten beim „Tag des Sports“ 2021 zu beteiligen, werden gebeten, sich beim LSV unter www.lsv-sh.de/tagdessports oder per Mail an zu melden.
Foto: „Tag des Sports“ 2021 des Landessportverbandes soll am 5. September landesweit dezentral stattfinden
Kräftiger Geldsegen für „Kiel leuchtet“
(11. 06. 2021)
Talentförderung in der Region: Volksbank unterstützt das neue Projekt für den Sportler-Nachwuchs mit 25 000 Euro Kiel.
Förderung junger Ausnahme-Talente auf dem Weg zu Olympia sowie die Unterstützung regionaler Sportverbände: Das ist das Ziel des Projekts „Kiel leuchtet“ von der Kieler Sporthilfe und des Sportverbands Kiels. Das Projekt wird durch Spenden finanziert und zieht sich durch alle Bereiche des sportlichen Bestrebens – von Schwimmkursen für Kinder bis zur Förderung der Olympionikinnen und Olympioniken von morgen. „Kiel leuchtet“ startete am 15. Mai und kann sich nun über eine Großspende freuen: Die Kieler Volksbank unterstützt das Projekt mit 25 000 Euro.
„Für uns ist dieses Projekt mit Strahlkraft unheimlich unterstützenswert. Sport hält uns als Gesellschaft zusammen, vereint verschiedene Nationen und lehrt unseren jungen Sportlern wichtige Eigenschaften wie Teamgeist, Engagement und Ehrgeiz“, sagt Vorstandssprecher Bernd Schmidt. Auf dem Gelände des Sportzentrums der CAU zu Kiel – schon für einige Ausnahmesportlerinnen und -sportler Beginn einer Karriere – erhielt Bernd Lensch vom Sportverband Kiel die Spende symbolisch. Für Lensch ein Grund zur Freude: „Die Aufgaben der Sportvereine sind gerade in der Corona-Zeit noch vielschichtiger geworden, aber das Geld eher knapper. Da freut es uns, dass die Kieler Volksbank sich mit so einer großen Summe an dem Projekt beteiligt.“ Bis zum 31. August werden für „Kiel leuchtet“ weiterhin Spenden gesammelt.
Quellenangabe: Kieler Nachrichten vom 09.06.2021, Seite 26
Foto: Kräftiger Geldsegen für „Kiel leuchtet“
Versteigerung eines Trikots von Holstein Kiel
(30. 04. 2021)
Ersteigert jetzt ein absolutes KSV-Unikat!
Die Kieler Volksbankversteigert ein KSV-Sondertrikot, das sowohl von den Spielern des FC Bayern München, als auch von unseren Störchen unterschrieben wurde! Wer seine Sammlung um dieses einzigartige Stück Geschichte erweitern möchte, unterstützt damit das Projekt „Kids in die Clubs“, der Landeshauptstadt Kielund des Sportverband Kiel e.V..
Auktionsgebote müssen bis zum 8. Mai 2021 an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden:
Foto: Versteigerung eines Trikots von Holstein Kiel
Schleswig-Holsteinischer Bürger- und Demokratiepreis 2021 Rückenwind fürs Leben – Kinder und Jugendliche stark machen
(23. 04. 2021)
Schleswig-Holsteins größter Ehrenamtspreis richtet sich 2021 an Projekte, Initiativen, Vereine und Einzelpersonen, die sich für Kinder und Jugendliche stark machen.
Der 18. Schleswig-Holsteinische Bürger- und Demokratiepreis steht 2021 unter dem Motto „Rückenwind fürs Leben – Kinder und Jugendliche stark machen“. Die Schirmherren Klaus Schlie, Präsident des SchleswigHolsteinischen Landtages, und Oliver Stolz, Präsident des Sparkassen- und Giroverbandes für SchleswigHolstein, gaben heute das Motto in Kiel bekannt und starteten damit die Bewerbungsphase für den Bürgerpreis.
Der NDR unterstützt mit NDR 1 Welle Nord und dem Schleswig-Holstein Magazin als verlässlicher und engagierter Medienpartner den Bürger- und Demokratiepreis.
Um als selbstbewusste junge Menschen heranwachsen zu können, die später fest im Leben stehen, brauchen Kinder und Jugendliche Zuwendung, Unterstützung und Menschen, die ihnen Halt und Orientierung geben, sie in ihrem Charakter bestärken sowie ihre Fähigkeiten und Talente erkennen und fördern. Starke Kinder und Jugendliche brauchen ein starkes Umfeld, das ihnen einen festen Anker bietet und gleichzeitig
Raum für die eigene Entwicklung gibt. Insbesondere in Zeiten, in denen Kinder und Jugendliche vor besondere Herausforderungen gestellt werden, ist all dies umso wichtiger.
Das diesjährige Motto des Schleswig-Holsteinischen Bürgerpreises „Rückenwind fürs Leben – Kinder und
Jugendliche stark machen“ richtet sich an ehrenamtliche Einzelpersonen, Initiativen und Projekte, die sich
für Kinder und Jugendliche einsetzen, diese stark machen und sie auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden auf vielfältige Art und Weise unterstützen und begleiten. Das können beispielsweise Projekte für benachteiligteKinder und Jugendliche sein oder ehrenamtliche Initiativen, die Kindern eine gesunde Ernährungsweise vermitteln oder sie bei den Hausaufgaben unterstützen. Auch die Stärkung von Kindern und Jugendlichen durch musikalische, künstlerische und sportliche Angebote stehen im Fokus des Mottos. Jede Einzelperson, jedes
Projekt und jede Initiative, die Kinder und Jugendliche unterstützt und in ihrer Entwicklung fördert, ist herzlich aufgerufen, sich zu bewerben.
„Kinder und Jugendliche sind für uns immer der hoffnungsvolle Blick in die Zukunft und wir müssen sie fördern, begleiten und beschützen. Sie verdienen verlässliche Unterstützung und vertrauensvolle Fürsorge und Aufmerksamkeit. Dafür setzen sich sehr viele Ehrenamtliche in den Bereichen Kultur, Sport, Umwelt, Soziales, Bildung und Wissenschaft und nicht zuletzt in Politik und Wirtschaft ein. Dieses Engagement möchten
wir in diesem Jahr mit dem Bürgerpreis 2021 auszeichnen und anerkennen,“ so Oliver Stolz. „Kinder und Jugendliche brauchen immer ein besonderes Augenmerk – in Krisenzeiten gilt das umso mehr.
Die Pandemie stellt uns alle vor enorme Herausforderungen, aber gerade den Jüngsten in unserer Gesellschaft wird extrem viel zugemutet und viele von ihnen leiden unter der belastenden Situation. Wer sich für
Kinder und Jugendliche stark macht, setzt sich für die Zukunft von uns allen ein. Wer junge Menschen unterstützt, stützt die ganze Gesellschaft“, hob Klaus Schlie hervor. Im landesweiten Wettbewerb können sich die Nominierten und Preisträger*innen über Geldpreise und ein Filmportrait ihres Projekts freuen. Insgesamt werden Sach- und Geldpreise in einem Gesamtwert von 32.500 Euro vergeben. Im September werden die Nominierten und Preisträger*innen ausgewählt.
Die Preisverleihung ist für den 11. November 2021 in Kiel geplant. Für den Bürgerpreis gelten auch 2021 die aus den letzten Jahren bekannten Regularien. Die Bewerbungs-unterlagen und Informationen zum 18. Schleswig-Holsteinischen Bürgerpreis sind unter www.buergerpreisschleswig-holstein.deverfügbar. Vom 1. Mai bis zum 30. Juni können sich ehrenamtlich Engagierte auf die Auszeichnungen in „U27“ und „Alltagshelden“ unter dem Motto „Rückenwind fürs Leben – Kinder und
Jugendliche stark machen“ bewerben oder von anderen dafür vorschlagen werden.
Mit dem Demokratiepreis wird eine Person, ein Verband oder eine Institution gewürdigt, die sich in außergewöhnlicher Weise um die freiheitlich-demokratische Ordnung oder das demokratische Gemeinwohl verdient gemacht hat. Die Suche und Auswahl des Preisträgers bzw. der Preisträgerin erfolgt durch eine Jury. „Die Demokratie war, ist und bleibt unser höchstes Gut. Zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gibt es keine Alternative, und trotzdem darf sie niemals als Selbstverständlichkeit angesehen werden.
Sich für die Demokratie einzusetzen, bedeutet, sich für dieses Land einzusetzen und für die Menschen, die
hier leben. Der Demokratiepreis ehrt einen solchen Einsatz“, betonte Parlamentspräsident Klaus Schlie
Foto: Schleswig-Holsteinischer Bürger- und Demokratiepreis 2021 Rückenwind fürs Leben – Kinder und Jugendliche stark machen
PI Fonds für Barrierefreiheit um fünf Millionen Euro aufgestockt: Neue Anträge können bis zum 1. April gestellt werden
(25. 01. 2021)
Medien-Information
22. Januar 2021
Fonds für Barrierefreiheit um fünf Millionen Euro aufgestockt:
Neue Anträge können bis zum 1. April gestellt werden
KIEL. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein sollen noch barrierefreier werden. Dafür ist der Fonds für Barrierefreiheit um fünf Millionen Euro für die Förderung des inklusiven Sozialraumes aufgestockt worden. "Ziel ist die Entwicklung von inklusiven, kinderfreundlichen und umfassend barrierefreien Stadt- und Ortszentren. So soll ein gleichberechtigtes Zusammenleben erreicht werden", sagte Staatssekretär Dirk Schrödter, der Chef der Staatskanzlei, heute (22. Januar) in Kiel. Ein besonderes Augenmerk werde dabei auf die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen gelegt.
Die Landesregierung unterstützt seit 2019 innovative Ansätze zur Barrierefreiheit. Gefördert werden modellhafte inklusive Projekte, mit denen beispielsweise Gebäude barrierefrei umgerüstet werden. Finanzielle Unterstützung ist auch möglich für Veranstaltungen, Projekte oder Fortbildungen zu den Themen Inklusion und Barrierefreiheit. Die Anträge können beispielsweise von Vereinen, Verbänden, Kommunen oder auch Unternehmen wie einem Supermarkt gestellt werden. Mit dem Geld aus dem Fonds für Barrierefreiheit könnten so unter anderem inklusive Sportprojekte für Menschen mit und ohne Behinderung, barrierefreie Zuwegungen und Einkaufsmöglichkeiten oder inklusive Spielplätze und Kitas gefördert werden.
2019 und 2020 hat die Landesregierung insgesamt 74 investive und 24 nichtinvestive Vorhaben und Projekte mit 5,7 Millionen Euro gefördert. Neben den zusätzlichen fünf Millionen Euro für die Förderung des Sozialraumes stehen jetzt noch rund 4,3 Millionen Euro in der dritten Förderperiode zur Verfügung. Bis zum 1. April 2021 können neue Anträge auf Förderung online gestellt werden.
Dort gibt es in einer interaktiven Karte auch einen Überblick über die bislang geförderten Projekte.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Frank Zabel, Patrick Kraft | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | E-Mail:
| Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de
Foto: PI Fonds für Barrierefreiheit um fünf Millionen Euro aufgestockt: Neue Anträge können bis zum 1. April gestellt werden
Jahressteuergesetz 2020: Anhebung des ÜL-Freibetrags und der Ehrenamtspauschale
(06. 01. 2021)
In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Die Änderungen im Jahressteuergesetz haben auch Auswirkungen auf die Arbeit von Vereinen und ehrenamtlich Tätigen.
Stärkung von Vereinen und des Ehrenamts
Das Gemeinnützigkeitsrecht wird ab 2021 erheblich entbürokratisiert und digitalisierbarer ausgestaltet. Gerade die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig der Einsatz für Andere ist. Deshalb werden Vereine und Ehrenamtliche gestärkt.
Konkret werden
der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und
die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro erhöht,
der vereinfachte Spendennachweis bis zum Betrag von 300 Euro ermöglicht (bisher 200 Euro),
die Einnahmegrenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Organisationen auf 45.000 Euro erhöht,
die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften abgeschafft und die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen rechtssicher ausgestaltet.
Das Gesetz wurde am 28. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Regelugen zu den Pauschalen (Ü-Leiter und Ehrenamt) sind zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Foto: Jahressteuergesetz 2020: Anhebung des ÜL-Freibetrags und der Ehrenamtspauschale
3000 Euro für das Projekt „Kids in die Clubs“ Die Kunden von Optikerin Tatjana Moll verzichteten auf die drei Prozent Mehrwertsteuersenkung
(02. 01. 2021)
Kiel. Die Kieler Optikerin Tatjana Moll setzte sich schon für die Aktion „Mach Mittag“ ein. Nun unterstützt sie das Projekt „Kids in die Clubs“ mit einer Spende von 3000 Euro. Vermittelt durch die ehemalige Kieler Oberbürgermeisterin Angelika Volquartz bekam Bernd Lensch, zweiter Vorsitzender des Sportverbandes Kiel, am gestrigen Dienstag den symbolischen Scheck überreicht.
„Die Spende haben wir vor allem unseren Kontaktlinsen-Abonnenten zu verdanken“, erklärt Tatjana Moll. Sie hätten weiterhin die Mehrwertsteuer von 19 Prozent gezahlt, also auf die drei Prozent der durch die Coronamaßnahmen bedingten Mehrwertsteuersenkung verzichtet. „Fast alle hätten nicht nur mitgemacht, sondern gesagt, dass das eine gute Sache sei. Die Resonanz war sehr positiv.“ Viele der Kunden hätten selbst Kinder oder Enkel und würden das Angebot „Kids in die Clubs“ deshalb sehr schätzen. Tatjana Moll hat die Summe schließlich in nicht genannter Höhe aufgestockt.
„Kids in die Clubs“ ist ein gemeinsames Projekt von Sportverband Kiel und der Stadt. Gefördert werden Sportvereine, die sich um Kinder und Jugendliche aus finanzschwachen Familien kümmern. Bernd Lensch zeigte sich über die Zuwendung sehr erfreut. „Alle Spenden kommen zu 100 Prozent den beteiligten Sportvereinen zugute“, sagte er – verbunden mit der Hoffnung, dass in den Vereinen bald wieder Sport getrieben wer den kann. eis
Quellenangabe: Kieler Nachrichten vom 23.12.2020, Seite 28
Foto: v.l.: A. Volquartz, Bernd Lensch, Tatjana Moll
Ehrung erwachsener Sportler*innen
(16. 12. 2020)
Die Covid-19-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Nahezu alle Bereiche des Lebens müssen weitreichende Einschränkungen hinnehmen. Auch der sportliche Wettkampf war in 2020 nur stark eingeschränkt möglich.
Ob und wie eine eventuelle Ehrung der erwachsenen Sportler*innen im Frühjahr, geplant für Dienstag, den 30.03.2021, möglich sein wird, ist derzeit nicht absehbar. Wir blicken jedoch optimistisch in die Zukunft und bitten Sie wie gewohnt, Ihr Vorschlagsformular für Sportler*innen mit hervorragende Leistungen im Jahr 2020 bis zum 25.01.2021 ausgefüllt und vom Vorstand unterschrieben an das Amt für Sportförderung, Frau Spreckelmeyer, Rathaus Hopfenstraße, Hopfenstraße 30, 24103 Kiel, oder per E-Mail an
zu senden. Vorschläge, die später eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Vorschläge der zu ehrenden Sportler*innen für ihre hervorragenden Leistungen sollen durch die Sportvereine bzw. Fachverbände erfolgen.
Das Formular bitte unbedingt vollständig ausfüllen; insbesondere die Anschriften sind für die Einladungen wichtig. Sportler*innen, die einer Mannschaft angehören, bitte deutlich kennzeichnen.
Foto: Ehrung erwachsener Sportler*innen
Ralf Hegedüs sagt heute Tschüs Der langjährige Kieler Sportamtsleiter tritt nach 30 Jahren im Dienst der Landeshauptstadt Kiel seinen Ruhestand an
(30. 11. 2020)
Es ist ein wenig wie bei Franz Beckenbauer nach dem gewonnenen WM-Finale im Jahr 1990: Versonnen schreitet Ralf Hegedüs an diesem kalten Novembermorgen über den Rasen des Holstein-Stadions, das letzte Mal in offizieller Mission als Leiter des Kieler Sportamts. Die Corona-Folgen, die auch für das Sportgeschehen der Stadt einschneidend sind, haben ihn in den vergangenen Monaten zwar schon etwas von diesem Posten entwöhnt. Aber das nimmt nach 30 Jahren im Dienste der Stadt nur einen kleinen Platz im Rückblick ein.
„Die Vereine, gerade wegen des ehrenamtlichen Engagements, die lagen mir immer besonders am Herzen“, sagt Hegedüs – wohl wissend, dass die KSV nur eines der vielen Aushängeschilder des Kieler Vereinssports ist. Das Projekt „Kids in die Clubs“, das bedürftigen Kindern den Zugang zu Sportvereinen erleichtert, symbolisiert wie kein anderes, mit welchem Selbstverständnis Hegedüs sein Wirken verstanden hat: Er hat sich immer dafür eingesetzt, dass der Kieler Vereinssport gut, breit und nachhaltig unterstützt wird.
Passend dazu hatte Hegedüs für das Abschiedsgespräch die Coventry-Halle, die Außensportanlage am Ernst-Barlach-Gymnasium sowie das Holstein-Stadion angeboten.
Der Mann kennt sich aus in Kiel. Kein Wunder: Ursprünglich wollte er Lehrer werden, entschied sich dann aber um, studierte Verwaltung bei der Bundeswehr und kam als Seiteneinsteiger zur Landeshauptstadt, wo er über EDV, Amt für Schulwesen und Sozialamt bei Norbert Gansel (SPD) im Oberbürgermeister-Team landete. Da blieb er mehr als zehn Jahre – auch als Angelika Volquartz (CDU) und Torsten Albig (SPD) folgten. Bis er vor zehn Jahren an die Spitze des Sportamts wechselte.
„Das Amt für Sportförderung ist sehr klein, aber zuständig für alle organisierten Sportler in Kiel“, sagt Hegedüs und lobt sein Team: „So ein Amt funktioniert nur, weil alle Einzelnen nicht auf Zuständigkeiten gucken.“ Und dann lobt er gleich den gesamten Sport in der Stadt: „Es war eine dankbare Aufgabe. Denn der Sport in Kiel ist intakt.“ Die Zahl der Kieler in Vereinen gehe im Gegensatz zu vielen anderen Städten nach oben.
Doch gab es durchaus auch einige Dinge, über die sich Hegedüs ärgern musste: „Ja, in den Sporthallen gibt es Sanierungslücken“, räumt er ein, weist aber auch darauf hin, dass die Stadt keine Benutzungsgebühren erhebe. Umso frustrierender waren daher manche Erlebnisse: Ob es nun die Backe ist, das Klebemittel der Handballer zur besseren Ballbehandlung, oder der Dreck von Fußballschuhen unter der Dusche: „Ich habe mich immer geärgert, wenn die Infrastruktur nicht geschont wurde.“ Und dass es dann Forderungen an das Sportamt von Fußball-Kreisligisten gibt, die ihren Spielern bereits Handgeld zahlen – das war für Hegedüs unverhältnismäßig.
Aber grundsätzlich war er mit sich und den Vereinen im Reinen. Im vertrauensvollen Miteinander sei mindestens genau so viel zu erreichen wie im konfrontativen Streit. Stolz macht ihn dabei einerseits, wie viele leistungssportliche Ausrufezeichen Kiel setzt – und da betont Hegedüs zunächst nicht den THW oder Holstein, sondern die Ellerbeker Kegler – sie sind mehrfache Deutsche Meister. Hegedüs verstand sich selbst stets „ein bisschen als Maskottchen“.
Zwar glaubt Hegedüs, dass eine Stadt nicht alle Sportarten zufriedenstellen kann. „Aber die Ratsversammlung hatte immer auch den Breitensport im Auge“, lobt er. So sei Geld ausgewogen in die Standorte der Profivereine geflossen, aber auch in die Infrastruktur, die neben Vereinen auch Schulen oder Feuerwehr zugute kommt, wie im Hörnbad. Das Holstein-Stadion hat Hegedüs zum Fototermin gewählt, weil es hier – wie im Trainingszentrum in Projensdorf – in seiner Amtszeit stetig voran ging.
Heute tritt der leidenschaftliche Sportler, der aus Nordenham in Niedersachsen stammt, aber längst in Kiel heimisch geworden ist, ab.
Und während der 65-Jährige sich auf Ruhe im Ruhestand gefreut hatte, hat ihm Corona den Abschied etwas verhagelt. Daher hofft er nun, die großen Sportveranstaltungen wie auch die kleinen Kreisliga-Spiele nach Corona wieder unbefangener besuchen zu können. Und auf etwas anderes freut er sich auch: Einfach mal drei Monate durch Deutschland zu reisen. Er will loslegen, sobald es wieder geht – so richtig Ruhe ist nicht eingeplant.
Quellenangabe: Kieler Nachrichten vom 30.11.2020, Seite 21
Foto: Ralf Hegedüs, Leiter des Sportamtes der LH Kiel
Spende von „R.SH hilft helfen-Stiftung“ 7.500 Euro für „Kids in die Clubs“
(23. 11. 2020)
Riesige Freude beim Projekt Kids in die Clubs: Dirk Klee, R.SH-Programmdirektor, und Alt-Oberbürgermeisterin Angelika Volquartz, Mitglied im Stiftungsrat der R.SH hilft helfen-Stiftung, übergaben heute eine Spende von 7.500 Euro an die Initiative Kids in die Clubs. Seit rund 10 Jahren engagiert sich dieses gemeinsame Projekt von Stadt und Sportverband bei der Förderung von Sportvereinen, die sich um Kinder und Jugendliche aus finanzschwachen Familien kümmern.
Günter Schöning, 1. Vorsitzender des Sportverbandes Kiel zeigte sich überwältigt: “In den Vorjahren haben wir einen wesentlichen Teil unserer Einnahmen während der Kieler Woche erzielt - und zwar durch den Verkauf von Charity-Armbändern. Coronabedingt war das in diesem Jahr nicht möglich. Umso mehr freue ich mich, dass es gelingen konnte, die R.SH hilft helfen-Stiftung für unsere gute Sache zu gewinnen. Wir sind dafür sehr dankbar.“
Ralf Hegedüs, Ende des Monats aus dem aktiven Dienst ausscheidender Sportamtsleiter der Landeshauptstadt Kiel, ergänzt: „´Kids in die Clubs´ bietet wichtige Unterstützung für die Vereine, die sozial benachteiligten Kindern eine sportliche Heimat geben. So können zum Beispiel Sportbekleidung und Ausrüstung finanziert und die Teilhabe am Sportgeschehen ermöglicht werden.“ Hegedüs betonte, dass alle Spenden 1:1 den beteiligten Sportvereinen zugute kommen.
„Sport als sozialer Kit unserer Gesellschaft – eine der ganz wichtigen Funktionen des Sports. Und dabei sollte niemand ausgeschlossen werden bzw. nicht dabei sein dürfen, nur weil die Mittel fehlen“, sagte Programmdirektor Dirk Klee. „Die Ausrichtung von Kids in die Clubs passt genau zum Zweck der R.SH hilft helfen-Stiftung. Wir helfen da gerne, denn zusammen sind wir Schleswig-Holstein!“, so Klee weiter.
Als ehemalige Kieler Oberbürgermeisterin freute sich auch Angelika Volquartz über dieses Stiftungsengagement. „Die Sportvereine leisten Großes. Meistens im Ehrenamt. Und Kinder und Sport gehören nun mal zusammen. Da darf niemand außen vor bleiben! Kids in die Clubs hat sich etabliert und tut Gutes. Ein großes Dankeschön.“
Zahlen:
60 Vereine im Sportverband Kiel
rund 1.200 Kinder und Jugendliche
je nach Kassenlage konnten jährlich zwischen 45€ und 75€ pro Kind ausgeschüttet werden
Foto: Spende von „R.SH hilft helfen-Stiftung“ 7.500 Euro für „Kids in die Clubs“
Provinzialer helfen“ spendet 3000,00 Euro an „Kids in die Clubs“
(23. 11. 2020)
Einnahmen für die Initiative sind wegen der Pandemie eingebrochen
Wertvolle Unterstützung für das Projekt Kids in die Clubs: Heiko Heitmann, Vorsitzender des Vereins „Provinzialer helfen“, übergab gestern eine Spende in Höhe von 3000 Euro an die Initiative „Kids in die Clubs“, die wegen der Pandemie mit einem wesentlich kleineren Spendenaufkommen als in den Vorjahren rechnen muss.
„In den Vorjahren haben wir einen wesentlichen Teil unserer Einnahmen immer während der Kieler Woche erzielt – und zwar durch den Verkauf der Charity-Armbänder ,Sport für Kids’“, sagte Bernd Lensch, stellvertretender Vorsitzender des Sportverbandes Kiel. Durch die coronabedingten Beschränkungen während der Kieler Woche sei aber kein Verkauf möglich gewesen.
Im vergangenen Jahr waren das 45 000 Euro. Er hoffe, dass Firmen oder private Spender in die Bresche springen, und freue sich darüber, dass es nun Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Provinzial gebe. Für Heiko Heitmann war es keine Frage, grünes Licht zu geben: „Als wir gehört haben, dass es hier Bedarf gibt, haben wir sehr schnell beschlossen, eine nennenswerte Summe zu spenden.“ Der Versicherungsangestellte ist im Ehrenamt Vorsitzender des Mitarbeitervereins „Provinzialer helfen“. Die von den Vereinsmitgliedern aufgebrachte Spendensumme wird jeweils um die gleiche Summe aufgestockt. 2019 kamen so 40 000 Euro zusammen.
Quellenangabe: Kieler Nachrichten vom 20.11.2020, Seite 28
Foto: Provinzialer helfen“ spendet 3000,00 Euro an „Kids in die Clubs“
KN - 30.10.2020/LSV Präsident appelliert an die Vereine
(03. 11. 2020)
„Halten Sie durch!“
LSV-Präsident Tiessen appelliert an die Mitglieder, den Vereinen die Treue zu halten
Kiel. Es war wohl naiv, zu glauben, dass der Sport eine Sonderrolle für sich beanspruchen könne, wenn allenthalben zwischen Flensburg und Garmisch-Partenkirchen das gesellschaftliche Leben heruntergefahren wird. Klar ist, dass die auch in Schleswig-Holstein für das Wochenende in Schriftform zu erwartenden Corona-Erlasse den Sport in seiner organisierten Form für Wochen komplett abwürgen. Hier und da wird noch geklärt werden müssen, wo Amateursport aufhört und Profisport beginnt, was Individualsport ist und was nicht, wo Kadersportlern den Zugang zu Trainingsstätten ermöglicht werden kann? Tausende von Sportvereinen und der Spielbetrieb zwischen Nord- und Ostsee fallen in kollektiven Tiefschlaf.
Nach einem „Beratungsmarathon“ mit den Fußball-, Handball- und Volleyball-Präsidenten in einer Videokonferenz mit Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack und Staatssekretärin Kristina Herbst bezeichnete LSV-Präsident Hans-Jakob Tiessen die anstehenden Maßnahmen als „ harten Schlag für unsere Mitgliedsorganisationen“. Trotz der negativen Effekte für den Freizeitsport trage der LSV die Maßnahmen solidarisch mit, wird Tiessen in einer Mitteilung vom Donnerstag zitiert.
Tiessen hofft, dass nach der Unterbrechung „die wichtige gesundheitsfördernde und soziale Bedeutung des Vereinssports“ wieder sichtbar wird. „Halten Sie auch jetzt Ihren Vereinen die Treue, bleiben Sie Mitglied, halten Sie durch!“, appellierte der Präsident an seine Mitglieder. Für den Dachverband des SH-Sports hat „eine Verlängerung des Soforthilfeprogramms des Landes für in Not geratene Vereine“ elementare Bedeutung.
In dem Gesprächsmarathon ging es unter anderem um das Offenhalten von Sportanlagen, und finanzielle Belastungen für Vereine und Verbände. In allen Sportarten wurde der Spielbetrieb auf Landesebene ausgesetzt, hier und da wurden auch Konsequenzen für den überregionalen Wettkampfbetrieb gezogen, ein Überblick:
Volleyball
Der Spielbetrieb in den Dritten Ligen und in den Regionalligen ruht – vorerst bis einschließlich 30. November. Demzufolge werden auch die für Sonnabend geplanten Heimspiele der beiden Drittliga-Teams des Kieler TV nicht mehr ausgetragen. „Wir hoffen, dass alle damit verantwortungsbewusst umgehen, damit wir ab Dezember den Spielbetrieb fortsetzen können. Ein Saison-Abbruch soll die letztmögliche Option bleiben“, erklärte DVV-Generalsekretärin Nicole Fetting. Die Zweitliga-Adler des Kieler TV sind am Wochenende spielfrei. Für die Zweite Liga liegt noch keine Entscheidung von Seiten des Verbandes vor. bms
Tennis
Auch im Tennissport wird der Punktspiel- und Trainingsbetrieb im November ruhen. Laut Pressesprecher Ulrich Lhotzky-Knebusch rechnet man beim Tennisverband Schleswig-Holstein „nach derzeitigem Stand mit einem Beginn der Punktspielsaison 2020/2021 im Dezember. Die November-Spiele sollen „möglichst nachgeholt werden“. Wegen der Ungewissheit, ob überhaupt Tennis im Winter gespielt werden kann und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, räumt der Tennisverband den Vereinen ein kleines Zeitfenster zur folgenlosen Abmeldung von Mannschaften ein. Diese Frist läuft bereits morgen am 31. Oktober ab. Für eine verspätete Abmeldung ab 1. November wird gemäß Wettspielordnung ein Ordnungsstrafgeld erhoben. uhl
Badminton
Der Deutsche-Badminton-Ligaverband (DBLV) drückte aufs Tempo. Der DBLV-Vorstand hat nach Anhörung aller Bundesligavereine den Spielbetrieb in der 1. und 2. Badminton-Bundesliga bis zum 31. Dezember auf Eis gelegt. „Es handelt sich um keinen Abbruch, sondern um eine Aussetzung. Die Entscheidung fand meine volle Zustimmung“, sagte Ralf Treptau, Teamchef des Erstligisten Blau-Weiß Wittorf. Die jüngsten beiden Heimspiele bedeuteten schon einen enormen Aufwand, auch in logistischer Hinsicht, da Blau-Weiß auf ausländische Spieler setzt. Vitaly Durkin, Nina Vislowa (beide Russland), Victoria Williams und Brandon Zhi Hao Yap (beide England) konnten nicht eingesetzt werden, da beide Länder schon als internationale Risikogebiete eingestuft waren. Bis Anfang Dezember wollen Spielausschuss und DBLV-Vorstand Konzepte für einen Wiedereinsteig im neuen Jahr vorlegen. Ein veränderter Spielmodus erscheint denkbar, Ziel ist die Ermittlung von Meistern und Absteigern in allen Bundesligen. bms
Reiten
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) begrüßt, dass aus ihrer bei den Beschlüssen im Bereich Sport differenziert und kein pauschales Verbot ausgesprochen wurde. FN-Generalsekretär Sönke Lauterbach meldete seine Klientel an: „Wir setzen uns dafür ein, dass der Pferdesport im Sinne des Individualsports behandelt wird. Vor allem die räumlichen Gegebenheiten wie die Größe der Reitfläche und die Belüftung müssen bei der Umsetzung beachtet werden.“ Lauterbach kündigte an, „dass unsere Landesverbände jetzt wie im Frühjahr mit den zuständigen Landesministerien nach bestmöglichen Lösungen suchen“.
Quellenangabe: Kieler Nachrichten vom 30.10.2020, Seite 22
Foto: KN - 30.10.2020/LSV Präsident appelliert an die Vereine
#shläuftweiter
(18. 09. 2020)
Liebe Sporttreibende in Schleswig-Holstein und überall,
während des Lockdowns ging nur noch (alleine) Laufen.
Unsere Läufe aber mussten reihenweise abgesagt werden.
In vielen Sportarten ist wieder Training möglich, wenn auch mit Einschränkungen.
Größere Läufe sind weiterhin kaum durchführbar.
Wir Laufveranstalter Schleswig-Holsteins wollen ein Zeichen setzen und laden euch zu einem virtuellen Laufevent ein. Für euch, für uns – für Alle!
Wer?
Wie?
Wann?
Kostet?
Jung und Alt
kurz oder lang, gemütlich oder schnell, alleine oder mit Abstand Anfang Oktober
Nix (Spende willkommen)
! Fühl´dich frei - doch sei dabei ! !
Alle Infos und Anmeldung: http://www.schleswig-holstein-laeuft-weiter.de/
Tipp für Trainer, Übungsleiter, Familien und Gruppen - Die Sammelanmeldung:
Meldet die ganze Mannschaft an, nutzt eure Runde zum Aufwärmen oder
Auslaufen und tragt die Distanz und Dauer in die Ergebnisliste ein.
Macht mit – bleibt fit!
Herzlichen Dank und sportliche Grüße
Stefan Riedel für den SHLV
! Sag‘ es weiter – laufe heiter !
Foto: #shläuftweiter
Klub run / Spenden für Kids in die Clubs
(08. 09. 2020)
Liebe Vereinsmitglieder!
Wir hoffen, es geht Euch allen gut und dass der Sport nicht zu kurz kommt!
Falls Ihr am Tag der Deutschen Einheit noch nichts vorhabt, dann würde es uns freuen, wenn viele von Euch am CLUBRUN teilnehmen würden und Ihr auch eure Freunde dazu animiert. Denn die Startgebühr geht an unseren Verein/Verband!
Organisiert wird der CLUBRUN von INTERSPORT. INTERSPORT hat für die Veranstaltung eine App entwickelt, die sich automatisch mit diversen Trackern (zB. Garmin, Polar, Suunto, Fitbit, Google Health, Apple Health) synchronisiert. Deshalb könnt ihr überall laufen, ob auf der asphaltierten Lieblingsstrecke, im Wald oder auf der Tartanbahn.
Wann findet der CLUBRUN statt und welche Distanzen gibt es?
Am Tag der Deutschen Einheit (03.10.2020) könnt Ihr zwischen 06:00 Uhr morgens und 18:00 Uhr abends die von Euch vorab gewählte Distanz laufen. In der App werden dann alle Zeiten zu einer Ergebnisliste (inkl. Altersklassenauswertung) zusammengeführt und stehen um 20.00 Uhr zur Verfügung.
Es stehen folgende Distanzen zur Auswahl:
2km, 5km, 10km, Halbmarathon, Marathon und Sky is the limit. Bei der Sky is the limit – Distanz könnt ihr zwischen 06:00 und 18:00 Uhr so viele Kilometer am Stück zu laufen wie möglich. Welche Distanz ihr laufen wollt wählt ihr vorab bei der Anmeldung aus.
Die Teilnahme ist für Jugendliche bis 16 Jahre kostenlos, für 16 – 18-jährige kostet die Teilnahme 3 €, ab 18 Jahre 5 €.
Am 03. Oktober könnt ihr dann in der App unseren Verein als Spendenempfänger auswählen.
In diesen Zeiten gibt uns die Veranstaltung die Chance uns wieder einmal herauszufordern und uns mit den anderen Sportlern aus unserer Region und aus ganz Deutschland zu messen!
Mit sportlichen Grüßen
Foto: Klub run / Spenden für Kids in die Clubs
Verbandstag 2020
(08. 09. 2020)
Liebe Sportfreunde*innen,
Corona hat uns immer noch im Griff. Wer glaubte, dass das eine vorübergehende Episode ist, sieht sich getäuscht oder verdrängt die Gefahr, die von diesem Virus ausgeht. Wir mussten umdenken. Viele unserer gewohnten Routinen haben sich verändert. Menschliche Nähe ist irgendwie verloren gegangen, einander die Hand zu geben, ist ebenso verpönt, wie eine freundschaftliche Umarmung unter Sportfreundinnen und Sportfreunden.
Trotz Aufhebung des Lockdowns und Lockerungen der strengen Verhaltensregeln ist uns das „alte“ Leben ein wenig abhandengekommen. Urlaub sah für viele von uns in diesem Jahr auch anders aus als in den Jahren davor.
Wo freundschaftliche Nähe wegen der latenten Infektionsgefahr nicht mehr gewünscht ist, geht uns die familiäre vielleicht zu sehr auf die Nerven. Diesen Widerspruch können auch Politik und Wissenschaft nicht lösen, zu wenig wissen wir über SARS-COV-2. Löst diese Krankheit bei manchen einen tödlichen Krankheitsverlauf aus, überstehen andere, manchmal sogar unwissentlich, eine Infektion ohne weitere gesundheitliche Einschränkungen. Das führt zu Verunsicherungen, zu Verschwörungsfantasien und politisch radikalen Nutznießern dieser Situation.
Es scheint, dass sich in unserer Gesellschaft eine mangelnde Solidarität zwischen vermeintlich nicht betroffenen jüngeren Altersgruppen und den sogenannten Risikogruppen auftut.
Auch unser Engagement als Sportlern*innen hat sich verändert. Viele Veranstaltungen wurden abgesagt und auch nach Aufhebung, teils weil, im Rahmen des Infektionsgesetzes durch die Landesregierung, zögern viele Sportler*innen, die angebotenen Veranstaltungen zu besuchen.
Wir verspüren aber auch eine Aufbruchstimmung und einen unverrückbaren Optimismus, der den freundschaftlichen Gedanken zwischen uns Sportlern trägt. Trotzdem ist Vorsicht angebracht, weiterhin der uns allen drohenden Gefahr einer Infektion vorzubeugen.
Der Vorstand des SV Kiel sieht aus diesem Grund von einer Jahreshauptversammlung 2020 des Kieler Sportverbandes ab. Geplant ist ein Verbandstag 2020 in Verbindung mit dem Verbandstag 2021 Ende April 2021 durchzuführen.
Die Vorgaben bezüglich Abstandsregeln, Verhaltungsvorgaben und vieles mehr veranlassen uns unsere Vereine diese Veränderung mitzutragen. Dazu wird eine digitale Umfrage an die Mitglieder des SV Kiel vorgenommen. Wir bitten um Einverständnis.
Alle weiteren verwaltungstechnischen und organisatorischen Erfordernisse sind im Verbandstagsheft 2020, dass Ihnen bereits im März 2020 zugesendet wurde, aufgeführt. Die Abrechnungsunterlagen sind in diesem Heft aufgeführt. Die Kassenprüfer haben die Kassenlage geprüft und keine Unstimmigkeiten festgestellt. Zur Vereinfachung bitten wir um die Entlastung des Kassenwartes und des Gesamtvorstandes / siehe Anlage.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir freuen uns auf die vielen neuen Begegnungen mit Ihnen, auf die gemeinsamen Angebote des SV Kiel.
Die Covid-19-Pandemie stellt uns alle in diesem Jahr vor große Herausforderungen. Nahezu alle Bereiche des Lebens mussten weitreichende Einschränkungen hinnehmen. Vieles fand nur sehr eingeschränkt und zum Teil gar nicht statt. Auch der Sport musste eine Pause einlegen.
Die persönliche Ehrung der erwachsenen Sportler*innen für 2019 im Frühjahr durch die Landeshauptstadt Kiel musste kurzfristig abgesagt werden und der sportliche Wettkampf war in 2020 nur am Anfang möglich. Wann der Sport wieder in gewohntem Umfang möglich sein wird, ist abhängig vom aktuellen Geschehen.
Folgerichtig sieht die Landeshauptstadt Kiel daher in diesem Jahr auch davon ab, ihre erfolgreichen jugendlichen Sportler*innen Ende des Jahres im Ratssaal zu ehren. Erbrachte Leistungen der Jugendlichen in 2020 werden bei der nächsten Jugendehrung im Jahr 2021 berücksichtigt und wertgeschätzt.
Diese sportlichen Erfolge können gerne schon jetzt mit Hilfe des Vorschlagsformulares an das Sportamt der Landeshauptstadt Kiel gesendet werden.
Foto: Ehrung jugendlicher Sportler der Stadt Kiel
Projekt „Kids in die Clubs“ zieht Jahresbilanz: Rund 46.000 Euro für Kieler Vereine
(19. 06. 2020)
Seit 2009 unterstützt das vom Sportverband Kiel und der Landeshauptstadt Kiel initiierte Projekt „Kids in die Clubs“ Kinder und Jugendliche aus finanzschwachen Kieler Familien und ermöglicht ihnen die Teilnahme am Vereinssport. Die Projektmittel fließen in die Anschaffung von Sportbekleidung und Sportausstattung der beteiligten Vereine.
Für das Jahr 2019 wurden den Vereinen insgesamt 45.680 Euro ausgezahlt. Der überwiegende Teil dieses Betrages ist Ergebnis der Charity-Armbänder-Aktion „Sport für Kids“ während der 125. Kieler Woche 2019. Diese wurde erstmals von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt und erzielte gleich ein neues Rekordergebnis.
Oberbürgermeister Ulf Kämpfer zog am Donnerstag, 18. Juni, gemeinsam mit Ralf Hegedüs, Leiter des Kieler Sportamtes, Günter Schöning, 1. Vorsitzende des Sportverbandes Kiel, und Erk Westermann-Lammers, Vorsitzender des Vorstands der IB.SH, die Jahresbilanz des Projekts und der Kieler-Woche-Aktion.
Unterstützt wurden sie dabei unter anderem von der jungen Fußballerin Gizem Kali. Die 13-Jährige spielt im TuS Holtenau mit der D-Jugend in der Kreisliga A und im TuS Felde in der Landesliga B/Mädchen. Außerdem ist sie Teil der U14-Landesauswahl. Sie erhält aus dem „Kids in die Clubs“-Fonds einen Gutschein für ein Sportgeschäft, damit sie sich dort Ausrüstung anschaffen kann. Durch die Spiele in der Landesauswahl entstehen für ihre Familie immer wieder hohe Fahrkosten – und auch der Verschleiß an Schuhen und Handschuhen ist bei der viel beschäftigten Torhüterin groß.
„Das ist ein tolles Beispiel dafür, wie dieses vorbildliche Projekt ganz konkret hilft und jungen Talenten ermöglicht, im wahrsten Sinne des Wortes am Ball zu bleiben“, erklärt Oberbürgermeister Ulf Kämpfer, der sich auch über die Spendenbereitschaft während der Kieler Woche freut: „Die Gäste unseres Segel- und Sommerfestivals feiern eben nicht nur gerne, sie zeigen auch Jahr für Jahr großes Engagement und Herz.“
Erk Westermann-Lammers, Vorsitzender des Vorstands der IB.SH, ergänzt: „‚Sport für Kids‘ ist einfach ein tolle Aktion. Wir zahlen damit nachhaltig auf die Zukunft unserer Jugend ein. Gizem Kali zeigt das sehr beeindruckend – was für eine Fußballerin!“ Gleichzeitig verkündete er, dass die IB.SH auch weiter im Unterstützungsboot bleibt: „Ganz klar – wir sind auch 2021 wieder dabei!“
Dass die „Kids in die Clubs“-Mittel direkt einem jungen Sporttalent zu Gute kommen, ist eher die Ausnahme. Der Großteil des Geldes aus dem Fonds wird für Anschaffungen der Gruppen genutzt, in denen die einzelnen Kinder mit Kiel-Karte trainieren. Hier wird darauf geachtet, dass regelmäßig jede Gruppe in den insgesamt 60 beteiligten Vereinen bedacht wird.
Da in diesem Jahr die Spendenaktion zur Kieler Woche coronabedingt ausfällt, hofft das Projekt auf private Spenden.
Spendenkonto:
Zahlungsempfänger: Sportverband Kiel e.V.
IBAN DE88 2109 0007 0057 7163 07
BIC GENODEF 1 KIL
Verwendungszweck: Kids in die Clubs
Selbstverständlich erhalten die Spenderinnen und Spender auf Wunsch eine Spendenquittung.
Foto: BU: Volltreffer für die Kieler Vereine: Über den „Kids in die Clubs“-Erlös 2019 freuen sich (von links) Erk Westermann-Lammers (IB.SH-Vorstand), Sophie Schnoor (Kieler-Woche-Büro), Oberbürgermeister Ulf Kämpfer, Birte Buchweitz (stellvertretende Geschäftsführerin TuS Holtenau), Fußballerin Gizem Kali, Sportamtsleiter Ralf Hegedüs, Holger Schwarzenberg (1. Vorsitzender TuS Holtenau) und Günter Schöning (Vorsitzender Sportverband Kiel). Bildquelle: Landeshauptstadt Kiel/Imke Schröder.
An alle Mitglieder in den Kieler Sportvereinen
(30. 03. 2020)
Kieler Vereine bitten ihre Mitglieder die Mitgliedschaft im Verein nicht zu Kündigen
Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Kiel
(23. 03. 2020)
Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Kiel zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen der Landeshauptstadt Kiel Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 106 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesver¬waltungsgesetz - LVwG) wird folgende
Allgemeinverfügung erlassen:
1. Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Fest¬legung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für ei¬nen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des be¬sonders betroffenen Gebiets folgende Einrichtungen nicht betreten:
a) Einrichtungen nach § 33 Nr. 1 bis 4 IfSG (Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen, Schulen und Heime, in denen überwiegende minderjährige Personen betreut werden) sowie betriebserlaubte Einrichtungen nach § 45 SGB VIII (stationäre Er¬ziehungshilfe),
b) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Nr. 1 und Nr. 3 bis 5 IfSG (Krankenhäu¬ser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Kran¬kenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseein¬richtungen, Tageskliniken); ausgenommen von dem Betretungsverbot sind behandlungsbedürftige Personen,
c) stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG), ausgenommen von dem Be-tretungsverbot sind betreuungsbedürftige Personen,
d) Berufsschulen,
e) alle staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen des Landes nach § 1 Hochschulgesetz sowie
f) alle sonstigen öffentlichen Einrichtungen.
Das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein gilt nicht als Risikogebiet. Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder das Amt für Gesundheit kann wei¬tere Gebiete als besonders betroffene Gebiete festlegen. Auf die aktuellen Festlegungen weist die oberste Landesgesundheitsbehörde die Landeshaupt¬stadt Kiel auf ihrer Homepage hin.
2. Schülerinnen ab der 7. Klasse von allgemeinbildenden Schulen, Förderzen¬tren, Berufs- und Ersatzschulen sowie von Schulen und Einrichtungen der dä¬nischen Minderheit ist das Betreten der Schulen sowie die Teilnahme an schu¬lischen Veranstaltungen untersagt. Dies gilt auch für die Schülerinnen und Schüler der Pflege- und Gesundheitsfachschulen sowie für Einrichtungen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung.
Von diesem Betretungsverbot ausgenommen sind diejenigen Schülerinnen, die einen täglichen, hohen Pflege- und Betreuungsaufwand benötigen, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann. Für diese Schülerinnen wird ein schulischer Notbetrieb (Betreuung) auf Elternwunsch nach Entschei¬dung der Schulleitung sichergestellt. Da diese Schülerschaft zur besonderen vulnerablen Bevölkerungsgruppe gehört, sind entsprechende Schutzmaßnah¬men zu beachten und ein strenger Maßstab anzulegen.
3. Schülerinnen bis zur 6. Klasse von allgemeinbildenden Schulen, Förder¬zentren, Ersatzschulen sowie von Schulen und Einrichtungen der dänischen Minderheit ist das Betreten der Schulen sowie die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen untersagt.
Ausgenommen von diesen Verboten sind - zunächst bis einschließlich 18. März 2020 - Kinder, bei denen beide Eltern oder ein alleinerziehender Eltern¬teil in einem Bereich arbeitet, der für die Aufrechterhaltung kritischer Infra¬strukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kin¬der organisieren können. In strittigen Fällen entscheidet das Jugendamt end¬gültig.
Zu den kritischen Infrastrukturen nach dieser Verfügung zählen folgende Be¬reiche:
• Energie - Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc. (§ 2 BSI-KritisV),
• Wasser: Öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung (§ 3 BSI-KritisV),
• Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel) - inkl. Zuliefe¬rung, Logistik (§ 4 BSI-KritisV),
• Informationstechnik und Telekommunikation - insb. Einrichtung zur Ent¬störung und Aufrechterhaltung der Netze (§ 5 BSI-KritisV),
• Gesundheit - Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelasse¬ner Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore (§ 6 BSI-KritisV),
• Finanzen - ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers (§ 7 BSI-KritisV),
• Transport und Verkehr - Logistik für die KRITIS, ÖPNV (§ 8 BSI-KritisV),
• Entsorgung (Müllabfuhr, Abwasser)
• Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation,
• Staat und Verwaltung - Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung (Regie¬rung und Verwaltung, Parlament), Polizei, Feuerwehr, Katastrophen¬schutz, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz, Kinder- und Jugendschutz sowie
• Grundschullehrkräfte, soweit diese zur Aufrechterhaltung der Notbetreu¬ung im Sinne dieser Verfügung eingesetzt werden, Sonderpädagoginnen an Förderzentren mit Internatsbetrieb, in Kindertageseinrichtungen Tätige, soweit diese zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung im Sinne dieser Ver¬fügung eingesetzt werden.
Dabei sind in den o.a. Bereichen nur Personen erfasst, deren Tätigkeit für die Kernaufgaben der Infrastruktur relevant ist. Die Eltern haben dies durch die Angabe ihres Berufes gegenüber der Schule zu dokumentieren.
Von diesem Betretungsverbot ausgenommen sind ebenfalls diejenigen Schü¬lerinnen, die einen täglichen, hohen Pflege- und Betreuungsaufwand benöti¬gen, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann. Für diese Schülerinnen wird ein schulischer Notbetrieb (Betreuung) auf Elternwunsch nach Entscheidung der Schulleitung sichergestellt. Da diese Schülerschaft zur besonderen vulnerablen Bevölkerungsgruppe gehört, sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu beachten und ein strenger Maßstab anzulegen.
4. Das Betreten von Kindertagesstätten (inkl. Krippen), Kinderhorten, sowie die Teilnahme an vergleichbaren schulischen Betreuungsangeboten wie of¬fene Ganztagsschulen und ähnliche Betreuungsangebote (z.B. Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII, Gruppenangebote nach § 16 SGB VIII) sind verboten.
Das Betretungsverbot gilt nicht für Einrichtungen der teilstationären und statio¬nären Jugendhilfe nach § 32 und § 34 SGB VIII zur Sicherung des Kindes¬wohls.
Ausgenommen sind Angebote der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege, bei denen am jeweiligen Standort maximal fünf Kinder betreut werden; ebenso nicht erfasst sind die sonstigen Angebote der Kindertagespflege, bei denen am jeweiligen Standort maximal fünf Kinder (ggf. zzgl. der eigenen Kinder der Kindertagespflegeperson) betreut werden. Neuaufnahmen sind nicht gestattet.
Ausgenommen vom Verbot sind - zunächst bis einschließlich 20. März 2020 - Kinder, bei denen die Eltern die nach den Voraussetzungen von Ziffer 3 Ab¬satz 2 als Beschäftigte in Bereichen der kritischen Infrastrukturen zur Aufrecht¬erhaltung dringend tätig sein müssen. Die Eltern haben dies durch die Angabe ihres Berufes gegenüber der Einrichtung zu dokumentieren. Für Kinder und Jugendliche in schulischen Ganztagsangeboten oder Florten ab der 7. Schul¬klasse gilt diese Ausnahme nicht.
Ausgenommen vom Betretungsverbot ist das für die Aufrechterhaltung dieser Angebote erforderliche Personal.
5. Das Betreten der Werkstätten für behinderte Menschen sowie die Inan¬spruchnahme von Betreuungsangeboten in diesen Einrichtungen sind verbo¬ten für diejenigen Menschen mit Behinderung,
• die sich im stationären Wohnen befinden,
• die bei Erziehungsberechtigen oder ihren Eltern wohnen und deren Betreu¬ung sichergestellt ist,
• die alleine oder in Wohngruppen wohnen und sich selbst versorgen können oder eine Betreuung erhalten.
Von diesem Betretungsverbot ausgenommen sind diejenigen Menschen mit Behinderung, die den Besuch der Werkstatt als eine tagesstrukturierte Ma߬nahme benötigen.
6. Alle Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie die stationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) haben folgende Maßnahmen zu ergreifen:
• Diese Einrichtungen haben Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Corona-Viren zu erschweren, Patienfinnen und Personal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen.
• Sie haben Besuchsverbote oder restriktive Einschränkungen der Besuche auszusprechen; maximal ist aber ein*e registrierter Besucher*in pro Be¬wohnerin/ Patienfin pro Tag mit Schutzmaßnahmen und mit Hygieneun¬terweisung zuzulassen. Ausgenommen davon sind medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche (z. B. Kinderstationen, Palliativpatien¬ten).
• Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrich¬tungen für Patienten und Besucher sind zu schließen.
• Sämtliche öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen, Informati-onsveranstaltungen etc. sind zu unterlassen.
7. Die allgemeinversorgenden Krankenhäuser (Krankenhäuser mit einem Versor-gungsauftrag als Maximalversorger, Schwerpunktversorger oder Grund- und Regelversorger) haben folgende weitere Maßnahmen umzusetzen:
• Die Aktivierung der Krankenhauseinsatzleitung nach dem Krankenhausa-larmplan und tägliche Analyse der Versorgungssituation mindestens in Be¬zug auf die Notfallversorgung und COVID-19.
• Planbare Aufnahmen sind ab sofort so zu reduzieren oder auszusetzen, dass zeitnah die Aufnahmekapazitäten für COVID-19 Patienfinnen bereit¬stehen; das gilt insbesondere für die Kapazitäten in der Intensivmedizin.
• Die allgemeinversorgenden Krankenhäuser mit einer Intensivstation unter-nehmen alles Notwendige, um ihre Beatmungskapazitäten zu erhöhen und die Funktionsfähigkeit der Intensivstationen zu sichern.
• In den geriatrischen Kliniken und Abteilungen sind die Aufnahmen zu re¬duzieren. Es finden keine Aufnahmen mehr statt, die aufgrund von Einwei¬sungen durch Vertragsärzte erfolgen. Es sei denn, eine Krankenhausbe¬handlung ist medizinisch dringend geboten.
• Für geriatrische Tageskliniken gilt ein Aufnahmestopp. Die frei werdenden Ressourcen (Personal, Räume) sind für die stationäre Versorgung einzu¬setzen.
• Quarantäneersatzmaßnahmen.
8. Alle öffentlichen Veranstaltungen im Stadtgebiet sind untersagt.
Demonstrationen können nach Durchführung einer individuellen Verhältnismä-ßigkeitsprüfung zugelassen werden.
Ausgenommen von der Untersagung sind Veranstaltungen, die der Aufrecht¬erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsvorsorge zu dienen bestimmt sind oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (z.B. Wochenmärkte, Sitzungen der Ratsversammlung und ihrer Ausschüsse, Sit¬zungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags und seiner Ausschüsse).
Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fällt die Teilnahme am öffentlichen Per-sonennahverkehr oder der Aufenthalt an einer Arbeitsstätte.
9. Private Veranstaltungen ab 100 Teilnehmerinnen sind untersagt.
Es wird empfohlen, private Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilneh¬merinnen zu verschieben oder abzusagen.
10. Der Betrieb folgender Einrichtungen und das Bereitstellen folgender Angebote
sind untersagt. Entsprechende Einrichtungen und Angebote sind zu schließen
beziehungsweise einzustellen:
• Bars, Shisha-Bars, Kneipen, Clubs, Diskotheken, Theater, Konzerthäuser, Kinos und Museen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen,
• Fitness-Studios, Schwimmbäder, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen (z. B. Freizeit- und Tierparks, Jugendzentren), Saunen,
• alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentli¬chen und privaten Bildungseinrichtungen,
• Zusammenkünfte in Sportvereinen,
• Spielhallen,
• Prostitutionsbetriebe.
11. Restaurants, Gaststätten bzw. Restaurationsbetriebe (auch in Hotels) haben
sicherzustellen, dass
• eine Registrierung aller Besucherinnen mit Kontaktdaten (Datum, Uhrzeit, Nachname, Vorname, Telefonnummer) erfolgt,
• die Einrichtung so ausgestaltet ist, dass zwischen den Personen an ver¬schiedenen Tischen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird.
• Die Besucherinnen erhalten Hygienehinweise nach den Vorgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infoqrafiken. html#c9302
• Die Einhaltung der Hygienehinweise muss ermöglicht werden.
Der Betrieb von Mensen ist untersagt.
12. Der Zugang zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren und vergleichbaren Einrichtungen, die mehr als 15 einzelne Geschäftsbetriebe umfassen, setzt die Erstellung eines Präventionskonzepts, welches u.a. eine maximale Besu- cher*innenzahl vorsehen soll, voraus. Das Konzept muss sicherstellen, dass zwischen den Gästen ein grundsätzlich möglicher Mindestabstand von zwei Metern gewahrt werden kann. Es muss den Zugang zu Einzelhandelsbetrie¬ben für Lebens- und Futtermittel, zu Apotheken und Drogerien sicherstellen, die keinen Besucherzahlbegrenzungen unterworfen werden dürfen. Das Kon¬zept ist mit der Landeshauptstadt Kiel, Amt für Gesundheit, abzustimmen.
Die Beschränkungen gelten nicht für Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien.
13. Diese Allgemeinverfügung gilt sofort ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020. Eine Verlängerung ist mög¬lich. Die Ziffern 11. und 12. gelten ab dem 16. März 2020.
14. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 enthaltene Anordnung gemäß § 75 Absatz 1 Nr. 1; Absatz 3 IfSG wird hingewiesen.
15. Die Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Begründung
Rechtsgrundlage für die getroffenen Maßnahmen ist § 28 Absatz 1 Infektionsschutz¬gesetz (IfSG). Nach Satz 1 hat die zuständige Behörde die notwendigen Schutzma߬nahmen zu treffen, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige o- der Ausscheider festgestellt werden oder sich ergibt, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Nach Satz 2 kann die zu¬ständige Behörde Veranstaltungen einer größeren Anzahl von Menschen beschrän¬ken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrich¬tungen oder Teile davon schließen; sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betre¬ten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind.
Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung beruhen auf einem Runderlass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 GDG des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren vom 14.03.2020 (Az. VIII 40 - 23141/2020).
Vor dem Hintergrund der sehr dynamischen Verbreitung und von Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus und Erkrankungen an COVID-19 müssen unverzüglich umfänglich wirksame Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbre¬chung von Infektionsketten ergriffen werden. Weitreichende effektive Maßnahmen sind dazu dringend notwendig, um im Interesse des Gesundheitsschutzes die dauerhafte Aufrechterhaltung der wesentlichen Funktionen des Gesundheitssystems sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Schleswig-Holstein soweit wie möglich sicher¬zustellen. Die großflächige Unterbrechung, Eindämmung bzw. Verzögerung der Aus¬breitung des neuen Erregers im Land stellt - über die bereits ergriffenen Maßnahmen hinaus - das einzig wirksam Vorgehen dar, um diese Ziele zu erreichen.
Die umgänglichen und differenzierten Maßnahmen zur Kontaktreduzierung in beson¬deren Bereichen der Gesellschaft dienen der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des derzeit durch das Influenza-Geschehen hoch beanspruchten Gesundheitssystems über einen absehbar längeren Zeitraum hinaus. Für die stationären Einrichtungen muss dringend der notwendige Spielraum geschaffen werden, um die erforderliche Leistungsfähigkeit für die zu erwartenden erhöhten Behandlungserfordernisse für an COVID-19 Erkrankte zu sichern.
Diese und weitere kontaktreduzierende Maßnahmen tragen in besondererWeise zum Schutz besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen bei. Denn gegen den SARS-CoV- 2 Virus steht derzeit keine Impfung bereit und es stehen noch keine gesicherten und flächendeckend verfügbaren Behandlungsmethoden zur Verfügung. Daher stellen die kontaktreduzierenden Maßnahmen und die Empfehlungen für die breite Bevölkerung das einzig wirksame Mittel zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit und zur Auf¬rechterhaltung zentraler Infrastrukturen dar. Somit kommt den angeordneten Maßnah¬men eine so erhebliche Bedeutung zu, dass auch weitgehende und tiefgreifende Ein¬schränkungen dringend geboten und in dem jeweiligen Umfang verhältnismäßig und notwendig erscheinen. Insbesondere sind aufgrund der von allen Gesundheitsbehör¬den auf internationaler (WHO, CDC, ECDC) und nationaler Ebene (BMG, RKI, MSGJFS) bestätigten Lage aus fachlicher Sicht keine weniger eingriffsintensiven Schutzmaßnahmen denkbar, die in vergleichbarer Weise geeignet und effektiv wären, um die angestrebte breite Schutzwirkung zu erreichen.
Ausnahmen sind demzufolge in der Allgemeinverfügung nur aus besonderen, eng ge¬fassten, Gründen geregelt. Wo aufgrund der Art der Einrichtungen oder Angebote möglich, werden anstelle von Verboten Beschränkungen mit der Anordnung geeigne¬ter Schutzmaßnahmen bestimmt.
Ziffer 1: Die Verfügung nimmt die bereits bestehende Verfügung zur Beschränkung für Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten auf. Die Bestimmungen dienen dem Schutz vor Einträgen des Erregers in besonders gefährdete Gemeinschaftseinrichtungen, Ein¬richtungen zur gesundheitlichen Versorgung und Betreuung. Besonders erfasst wer¬den darüber hinaus Einrichtungen, bei denen aufgrund der bisherigen Erfahrungen und aufgrund der Mobilität der Personen in besonderer Weise mit Einträgen und er¬höhten Übertragungen zu rechnen ist.
Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind Gebiete, in denen eine fortge¬setzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann. Um dies festzule¬gen, verwendet das RKI verschiedene Indikatoren (u.a. Erkrankungshäufigkeit, Dyna¬mik der Fallzahlen). In den durch das RKI festgestellten Risikogebieten und besonders betroffenen Gebieten besteht eine allgemein wesentlich erhöhte Infektionsgefahr, so- dass Personen, die sich dort aufhielten, als ansteckungsverdächtig anzusehen sind. Es ist auf die aktuelle Einstufung abzustellen. Es kommt nicht darauf an, dass diese Einschätzung bereits zum Zeitpunkt des Aufenthalts im Sinne der Ziffer 1 in dem Ge¬biet vom RKI festgestellt wurde. Kein Aufenthalt im Sinne der Ziffer 1 dieser Verfügung wird in der Regel bei einem bloßen Toilettengang, einem Tankvorgang oder einer üb¬lichen Kaffeepause etwas im Sinne einer Durchreise gegeben sein.
Ziffer 2: In allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren, Berufs- und Ersatzschulen, in Schulen und Einrichtungen der dänischen Minderheit sowie für die Schülerinnen der Pflege- und Gesundheitsfachschulen und Einrichtungen der überbetrieblichen Lehr¬lingsunterweisung gilt ein Betretungsverbot sowie ein Verbot für die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen.
Von diesem Betretungsverbot ausgenommen sind diejenigen Schülerinnen, die einen täglichen, hohen Pflege- und Betreuungsaufwand benötigen, dem im häuslichen Rah¬men nicht entsprochen werden kann. Für diese Schülerinnen wird ein schulischer Notbetrieb (Betreuung) auf Elternwunsch nach Entscheidung der Schulleitung sicher¬gestellt. Da diese Schülerschaft zur besonderen vulnerablen Bevölkerungsgruppe ge¬hört, sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu beachten.
Ziffer 3 und 4: Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig. Dabei ist die Übertragungsgefahr bei Kindern besonders hoch, weil kindliches Spiel in den frühkind¬lichen Einrichtungen regelmäßig einen spontanen engen körperlichen Kontakt der Kin¬der untereinander mit sich bringt. Nach den bisherigen Erkenntnissen erkranken Kin¬der nicht schwer an COVID-19. Sie können aber ebenso wie Erwachsene, ohne Symp¬tome zu zeigen, Überträger des Coronavirus SARS-CoV-2 sein.
Die Anordnung der Schließung dient deshalb insbesondere dem Zweck, eine Ausbrei¬tung von COVID-19 zeitlich und räumlich zu verlangsamen und in der gegenwärtigen Lage insbesondere von der noch anhaltenden Influenzawelle zu entkoppeln. Aus die¬sen Gründen ist nach Abwägung aller Umstände eine allgemeingültige Anordnung er¬forderlich, um die Verbreitung der Infektion im Bereich der Kinderbetreuung zu unter¬binden.
Bei der Betreuung von Kindern sowohl in Gebäuden, als auch im Freien ist davon auszugehen, dass die folgenden, eine Weiterverbreitung von COVID-19 begünstigen¬den Sachverhalte in stärkerem Maße vorliegen: •
• räumliche Nähe der Personen,
• erschwerte Einhaltung disziplinierter Hygienemaßnahmen,
• es ist wahrscheinlicher, dass Personen aus Krankenversorgung, Öffentlichem Ge-sundheitsdienst sowie Innerer Sicherheit und Ordnung betroffen würden, die es be¬sonders zu schützen gilt. Dasselbe gilt für Risikopersonen, zumindest für höhere Altersgruppen.
Das Einhalten disziplinierter Hygieneetiketten ist zudem abhängig vom Alter und der Möglichkeit zur Übernahme von (Eigen-)Verantwortung und bedarf daher bei Kindern noch einer entwicklungsangemessenen Unterstützung durch Erwachsene. Diese Un¬terstützung kann in den Einrichtungen mit einer Vielzahl an betreuten Kindern seitens der Aufsichtspersonen nicht immer ununterbrochen sichergestellt werden. Vielmehr sehen die Räume in den Einrichtungen in aller Regel Rückzugsmöglichkeiten vor. Da¬her kann schon räumlich eine lückenlose Überwachung nicht immer gewährleistet wer¬den. Damit steigt die Gefahr, dass sich Infektionen innerhalb der Einrichtung verbrei¬ten und diese, sowohl von den betreuten Kindern als auch von den Betreuungsperso¬nen, nach Hause in die Familien getragen werden.
Entsprechend Ziffer 4 dürfen die Personensorgeberechtigten die betreffenden Kinder nicht in zu den Einrichtungen bringen und das Recht auf Betreuung gegenüber dem Träger geltend machen. Der Rechtsanspruch auf Betreuung nach § 24 SGB VIII ist insoweit eingeschränkt.
Aufgrund der besonderen Verhältnisse in der Kindertagespflege werden dort Angebote bis zu maximal 5 betreuten Personen nicht vom Verbot erfasst.
Das Betreuungsverbot ist für Einrichtungen der teilstationären und stationären Jugend¬hilfe nach § 32 und § 34 SGB VIII explizit ausgenommen, da diese Betreuungsma߬nahmen zur Sicherung des Kindeswohls aufrecht erhalten werden müssen.
Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit des dringend erforderlichen Personals in den Be¬reichen der kritischen Infrastrukturen wird eine Ausnahmeregelung getroffen. Nur da¬rauf bezogen - zur Sicherstellung eines Notangebotes für Kinder dieses Personen¬kreises - darf ein Angebot aufrechterhalten und das dazu dringend benötige Personal tätig werden. Für diesen Bereich gilt eine besondere Befristung, um aufgrund der Er¬hebung der tatsächlichen Inanspruchnahme notwendige Anpassungen der Regelung erkennen zu können.
Insgesamt vom Betretungsverbot ausgenommen sind ebenfalls diejenigen Schülerin¬nen, die einen täglichen, hohen Pflege- und Betreuungsaufwand benötigen, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann. Für diese Schülerinnen wird ein schulischer Notbetrieb (Betreuung) auf Elternwunsch nach Entscheidung der Schullei¬tung sichergestellt. Da diese Schülerschaft zur besonderen vulnerablen Bevölkerungs¬gruppe gehört, sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu beachten.
Ziffer 5: In Werkstätten für behinderte Menschen gelten besondere Schutzbedürfnisse, denen durch die Regelungen Rechnung getragen wird.
Ziffern 6 und 7: In allen Einrichtungen der medizinischen Versorgung sowie der Be¬treuung steht der Schutz der vulnerablen Gruppen an höchster Stelle. Zugleich muss dringend die Leistungsfähigkeit dieser Einrichtungen auch auf längerer Sicht erhalten bzw. hergestellt werden. Die Besuche in diesen Einrichtungen werden daher grund¬sätzlich verboten. Nur aus medizinischen oder sozialethisch dringend gebotenen Fäl¬len wird ein*e Besucherin pro Tag zugelassen.
Für die Krankenhäuser mit besonderem Versorgungsauftrag werden Vorgaben erlas¬sen, besondere Maßnahmen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit umzusetzen.
Ziffer 8: Öffentliche Veranstaltungen mit einer großen Anzahl von Teilnehmenden stel¬len im Hinblick auf die gute Übertragbarkeit des SARS-CoV-2 im Vergleich mit anderen übertragbaren Krankheiten eine besondere Gefährdung für die Ausbreitung dar. Auf¬grund der mit einer Fluktuation von Personen bei einer Veranstaltung verbundenen Übertragungsrisiken, kann bei Veranstaltungen mit wechselnden Teilnehmern nicht statisch auf die zu einem bestimmten Zeitpunkt anwesende Personenzahl abgestellt werden. Abweichend von den bereits verfügten Verboten und Einschränkungen müs¬sen daher alle Veranstaltungen verboten werden. Die Einhaltung von Auflagen, die regelmäßig strenge Vorgaben enthalten müssten, erscheint nicht mehr geeignet, die Ausbreitungsdynamik in dem erforderlichen Umfang einzudämmen. Eine Ausnahme für Verfassungsorgane und Organe im Kernbereich der Verwaltung ist zur Erhaltung der staatlichen Handlungsfähigkeit erforderlich.
Ziffer 9: Private Veranstaltungen sind wegen ihres vergleichbaren Risikopotentials vom Verbot grundsätzlich erfasst. Auch hier gelten die Ausführungen zu Ziffer 8. Die staat¬liche Kontrolle eines Verbots ist jedoch problematisch. Bei Veranstaltungen unter 100 Personen aus privatem Anlass ist zu erwarten, dass die Teilnehmerinnen mit vertret¬barem Aufwand ermittelt werden können. Es wird aber dringend empfohlen, auf solche Veranstaltungen zu verzichten oder diese zu verschieben.
Ziffer 10: Bei den in der Regelung genannten Bereichen ist davon auszugehen, dass es zu Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen und damit unweigerlich zu näheren Körperkontakten kommt. Es ist daher notwendig, auch diese gänzlich zu untersagen, weil auch bei einer Beschränkung tatsächlich in der Realität eine Übertra¬gung des Erregers nicht verlässlich unterbunden werden kann. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren ist dies verhältnismäßig und gerechtfertigt, um der vorrangigen Ge¬sundheitssicherung der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Ziffern 11, 12: Für diese Einrichtung gelten die unter Ziffer 8 angestellten Überlegun¬gen. Gleichwohl kann hier durch die Beachtung von Auflagen und der Sicherstellung von Schutzmaßnahmen der Ansteckungsgefahr deutlich entgegengewirkt werden.
Die Allgemeinverfügung tritt mit der Bekanntgabe in Kraft. Sie ist bis einschließlich 19. April 2020 befristet. Besondere Fristen gelten für die Ziffern 3 und 4; hierfür werden weiterere Regelungen nach Bedarf getroffen. Die Ziffern 11. und 12. gelten vom 16. März 2020 an, damit sich die betroffenen Unternehmen auf die angeordneten Auflagen einstellen können.
Die in Allgemeinverfügung findet ihre Grundlage in § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 IfSG. Zuwiderhandlungen sind daher strafbar nach § 75 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 IfSG.
Die Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Wi¬derspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen haben keine aufschiebende Wir¬kung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wi-derspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Amt für Gesundheit, Fleethörn 18-24, 24103 Kiel, einzulegen.
Gemäß § 28 Absatz 3 in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG haben Widerspruch und An-fechtungsklage gegen diese Allgemeinverfügung keine aufschiebende Wirkung.
Kiel, den 14. März 2020
Foto: Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Kiel
Wir sind für Sie da!
(23. 03. 2020)
Wir sind für Sie da!
Die Core-Values des Rugby lauten: Integrität, Leidenschaft, Solidarität, Disziplin und Respekt. Natürlich identifizieren wir als KielRugby uns mit diesen Werten und darum möchten wir eine Aktion ins Leben rufen, die Hilfe und Unterstützung mit Hinblick auf die Corona-Krise in Kiel und Umgebung bietet. Besonders in der momentanen Lage ist es wichtig, zusammenzuhalten und Solidarität zu zeigen.☝?
Sollten Sie einer betroffenen Risikogruppe angehören, weshalb für Sie das Erledigen von Besorgungen erschwert wird, helfen wir Ihnen gern aus und kümmern uns darum ?
Falls Sie aufgrund Ihrer Arbeitssituation Probleme bei der Kinderbetreuung oder sogar Tierbetreuung haben, stehen wir Ihnen auch dort zur Seite.??????
Unter dem Link: kielrugby.com/corona-hilfe/ können Sie sich in ein Dokument eintragen und somit die Unterstützung bekommen, die Sie benötigen. Hier sind auch Vorlagen hochgeladen, die einfach ausgedruckt und im Treppenhaus aufgehangen werden oder an Nachbarn weitergegeben werden können. ?
Per Mail sind wir erreichbar unter: ?corona@kielrugby.com und mobil unter ? +491771886604 !
|Habt ihr Interesse, Teil dieser Aktion zu werden? Wenn ihr etwa Student*in, Schüler*in seid oder in einem Bereich tätig seid, der nun vorerst ausfällt, dann ist dies die perfekte Möglichkeit, etwas Gutes und Wertvolles mit der freien Zeit anzufangen! Neugierig geworden? Tragt euch in das Dokument ein, wir koordinieren den Rest. Voraussetzung ist natürlich, dass ihr als engagierte Helfer gesund, symptomfrei und fit genug seid, um eure Aufgabe gewissenhaft erledigen zu können. ||
Gemeinsam stehen wir das durch.
Foto: Wir sind für Sie da!
An alle Mitglieder und Unterstützer aller Sportvereine
(23. 03. 2020)
Die Kieler Sportvereine bitten alle ihre Mitglieder und Unterstützer um Solidarität in der schwierigen Zeit der Coronakrise.
Die jetzige Situation ist für alle sehr schwierig und so in den letzten Jahrzehnten noch nicht dagewesen.
Durch den Erlass der Landesregierung Schleswig-Holstein und die daraus folgende Allgemeinverfügung der Stadt Kiel vom 15.03.2020 sind den Vereinen in Schleswig-Holstein der Sportbetrieb zur Eindämmung der CORONA-Pandemie bis zunächst einmal zum 19.04.2020 untersagt worden. Alle Sportvereine begrüßen diese Entscheidung der Landesregierung sehr; nur so ist es möglich, die Bevölkerung – und damit auch die Mitglieder der Vereine als auch ihre Angehörigen, (Sport-)Freunde und Bekannte – hinreichend zu schützen und ggf. Schlimmeres zu verhindern.
Ob nunmehr Erstattungen/Verrechnungen von Mitgliedsbeiträgen oder auch Kündigungen aus wichtigem Grund rechtlich möglich sind oder nicht, wollen und können wir derzeit angesichts der CORONA-Pandemie nicht vertiefen.
In Krisenzeiten wie dieser sind die Vereine auf sämtliche Einnahmen, insbesondere auch auf die Vereinsbeiträge der Mitglieder, angewiesen. Nur wenn diese Einnahmen stabilisiert werden können, wird es den Vereinen möglich sein, ihr Personal während der Krise weiterhin zu beschäftigen, die Sportanlagen in Stand zu halten etc. – und nach Bewältigung der Krise die gewohnt vielfältigen sportlichen Aktivitäten anbieten zu können.
Dass die Vereine dabei auch auf die zugesagten staatlichen Hilfen zugreifen werden, versteht sich von selbst.
Vor diesem Hintergrund bitten alle unterzeichnenden Sportvereine ihre Mitglieder daher sehr, von einer Kündigung abzusehen.
Bleiben Sie gesund und Ihrem Sportverein gewogen!
Foto: An alle Mitglieder und Unterstützer aller Sportvereine
Abnahme DSA Schwimmen im Hörnbad
(13. 03. 2020)
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
in Anbetracht der äußerst dynamischen Gesamtentwicklung der letzten 40 Stunden und der Bewertung der neuen Sachlage und Risiken haben wir uns entschieden, die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus durch die Absage der 14tägigen Abnahme des DSA-Schwimmen im Hörnbad bis auf weiteres abzusagen.
Wir beobachten die Lage und den Sachstand weiterhin sehr genau und werden die Abnahme des DSA wieder aufnehmen, sobald sich die aktuelle Lage etwas beruhigt hat und eine Zusammenkunft von vielen Personen ohne gegenseitige Ansteckung machbar ist.
Foto: Abnahme DSA Schwimmen im Hörnbad
Förderfond Breitensport
(14. 01. 2020)
Die Landeshauptstadt Kiel unterstützt den Kieler Sport, ideell, materiell aber auch finanziell, zum Beispiel mit dem vor einem Jahr aufgelegten „Förderfonds Breitensport“. Mit dem Fonds möchte die Stadt möglichst vielfältige Bewegungsangebote in Kiel fördern. Es werden Vorhaben, Maßnahmen und Anschaffungen unterstützt, die einen gemeinnützigen und öffentlichen Charakter haben.
Im letzten Jahr konnten 40 Anträge Kieler Sportvereine unterstützt werden. Auch in diesem Jahr können Fördermittel i. H. v. insgesamt 150.000 € für Sportvereine abgerufen werden. Über die Anträge berät zweimal im Jahr ein Gremium. Schon Ende Februar/Anfang März wird sich das Gremium zur Beratung zusammensetzen. Anträge können daher ab sofort gestellt werden. Damit Ihr Antrag schon im nächste Gremium beraten werden kann, bitten wir um Abgabe des Antrags bis spätestens 26. Februar 2020 12:00 Uhr.
Weitere Einzelheiten zur Antragstellung können Sie dem beigefügten Konzept sowie dem Antragsformular entnehmen. Diese Unterlagen stehen Ihnen ebenfalls unter www.kiel.de/sportfoerderung zur Verfügung.
Wir freuen uns, wenn wir Sie die Fördermöglichkeit für Ihren Verein in Anspruch nehmen und wünschen Ihnen ein erfolgreiches sportliches Jahr 2020!
Ellen Port
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Sportförderung
Haus der Gesundheit, Zimmer 326
Fleethörn 18-24
D-24103 Kiel
Tel.: 0431 901-2980
Fax: 0431-901-62990
ellen.port@kiel.de
www.kiel.de
www.kieler-woche.de
www.kiel-sailing.city.de
Behördennummer: 115
(Mo-Fr von 7-19 Uhr erreichbar)
Ehrung der erwachsenen Sportler und Sportlerinnen der LH Kiel
(17. 12. 2019)
Ehrung erwachsener Sportlerinnen und Sportler
Am Freitag, den 13.03.2020 ehrt die Landeshauptstadt Kiel ihre erfolgreichen erwachsenen Sportlerinnen und Sportler.
Die Vorschläge der zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler für ihre hervorragenden Leistungen sollen durch die Sportvereine bzw. Fachverbände erfolgen.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, Ihr Vorschlagsformular bis zum 26.01.2020 ausgefüllt und vom Vorstand unterschrieben an das Amt für Sportförderung, Frau Spreckelmeyer, Fleethörn 18-24, 24103 Kiel, oder per E-Mail an michaela.spreckelmeyer@kiel.de zu senden.
Das Formular bitte unbedingt vollständig ausfüllen; insbesondere die Anschriften sind für die Einladungen wichtig. Sportlerinnen und Sportler, die einer Mannschaft angehören, bitte deutlich kennzeichnen.
Kieler Volksbank spendet 3000,00 € dem Projekt "Kids in die Clubs"
(09. 12. 2019)
Die Kieler Volksbank überreicht bei der Ehrung "Jugendlicher Sportler" der Landeshauptstadt Kiel dem Projekt "Kids in die Clubs" 3000,00 €.
Foto: Gruppenbild Jugendehrung
Sportjugend ehrt die erfolgreichsten Nachwuchssportlerinnen und –sportler des Landes
(22. 11. 2019)
Die Sportjugend Schleswig-Holstein im Landessportverband hat gestern (20. November 2019) 142 jugendliche Sportlerinnen und Sportler für ihre herausragenden Leistungen auf nationaler und internationaler Ebene geehrt. Bei der Ehrungsveranstaltung im Kieler „Haus des Sports“ wurden die Nachwuchssportlerinnen und –sportler durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, Hans-Joachim Grote, den Präsidenten des Landessportverbandes, Hans-Jakob Tiessen, die Abteilungsleiterin Kommunikation und Gesellschaftliches Engagement des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein, Gyde Opitz, und durch den Vorsitzenden der Sportjugend Schleswig-Holstein, Matthias Hansen, ausgezeichnet.
Unter den geehrten Nachwuchssportlerinnen und -sportlern waren Jugend-Weltmeister, Jugend-Europameister und Deutsche Jugendmeister in den Sportarten Billard, Boxen, Cheerleading, Golf, Handball, Ju-Jutsu, Kegeln, Leichtathletik, Moderner Fünfkampf, Motorsport, Pferdesport,
Rudern, Schach, Schwimmen, Segeln, Tennis, Tischtennis und Turnen.
Matthias Hansen gratulierte den jungen Sportlerinnen und Sportlern zu ihren Leistungen und Erfolgen und bedankte sich bei den Eltern, Trainern, Betreuern, Förderern und Funktionären in den Vereinen und Verbänden für ihre wichtige Unterstützung. „Jede und jeder einzelne von Euch ist ein Vorbild für jüngere Sportlerinnen und Sportler. In Euren Vereinen, egal aus welcher Sportart Ihr kommt, schafft Ihr es Kinder zu inspirieren, sodass sie Euch nacheifern. Diese persönliche Leistung
soll neben den sportlichen Höchstleistungen heute gewürdigt werden.
Der Präsident des Landessportverbandes, Hans-Jakob Tiessen, honorierte die Erfolge der Jugendmeisterinnen und Jugendmeister: „Die Erfolge der heute ausgezeichneten Nachwuchssportlerinnen und -sportler auf nationaler und internationaler Ebene lassen uns hoffnungsvoll und positiv in die
Zukunft schauen. Mit Judith Guhse, Svea Pichner und Marieluise Witting werden heute drei Nachwuchstalente ausgezeichnet, die bereits den Sprung in den Perspektivkader des „Team SchleswigHolstein“ geschafft haben, dem zurzeit 17 Athletinnen und Athleten angehören. Dies zeigt, dass der
Landessportverband herausragende junge Sportlerinnen und Sportler nachhaltig fördert und unterstützt.“ Präsentiert wurde die Jugendmeisterehrung 2019 von den Sparkassen in Schleswig-Holstein.
Die Sportjugend Schleswig-Holstein ist der eigenständige Jugendverband im Landessportverband
Schleswig-Holstein e.V. Sie vertritt die Interessen von rund 334.000 Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen in den über 2.600 Sportvereinen und -verbänden des Landes. Die Tätigkeitsfelder der Sportjugend Schleswig-Holstein sind insbesondere die außerschulische, freiwillige Jugendarbeit
und die Jugendbildung im Sport.
Bilder der Geehrten nach Sportarten können honorarfrei bei
der Sportjugend unter Tel. 0431 6486-227 oder josephine.aukstien@sportjugend-sh.de angefordert werden.
Ihre Ansprechpartnerin:
Josephine Aukstien
Jugendreferentin der Sportjugend Schleswig-Holstein
Telefon: 0431 6486-227
E-Mail: josephine.aukstien@sportjugend-sh.de
Foto: (vlnr): Ole Schweckendiek, Hans-Jakob Tiessen (LSV-Präsident), Bennet Mey, Gyde Opitz (Abteilungsleiterin Sparkassen- und Giroverband), Hauke Böttjer, Hans-Joachim Grote (Innenminister SH) und Matthias Hansen (Vorsitzender der sjsh). Foto: Frank Peter
Abnahme des Deutschen Sportabzeichens am Tag des Sports
(07. 08. 2019)
Sind Sport und Bewegung für Sie ein Stück Lebenslust?
Dann ist das Sportabzeichen die Herausforderung an Sie. Am 01. September 2019, von 10.00 - 18.00 Uhr, wird von Prüfern des Sportverbandes Kiel auf der Moorteichwiese das Deutsche Sportabzeichen abgenommen. Jeder (auch Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung) kann das Sportabzeichen erwerben - auch Nichtmitglieder eines Sportvereins -. Kinder bis zum 5. Lebensjahr können das Mini-Sportabzeichen erwerben. Hierbei geht es nur darum, die Kinder an das Sportabzeichen heranzuführen. Sie müssen keine Zeiten und vorgegebene Weiten einhalten. Ab 6 Jahren können sich Teilnehmer aus 4 Kategorien jeweils eine Disziplin aussuchen. Je nach Leistung kann Bronze, Silber oder Gold erreicht werden. Zusätzlich muss die Schwimmfertigkeit nachgewiesen werden (Kinder/Jugendliche: einmaliger Nachweis der Schwimmfertigkeit / Erwachsene: Wiederholung der Schwimmfertigkeit alle 5 Jahre).
Bei Fragen zum Sportabzeichen: Sportverband Kiel e.V., Anja Jacobsen, Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel, Tel.: 0431/64 86 173, info@sv-kiel.lsv-sh.de.
Die Anforderungen des Deutschen Sportabzeichens können Sie auf der Seite des www.dosb.de, Sportabzeichen, Material nachlesen.
Neben der Abnahme des Sportabzeichens können an diesem Tag auch viele andere Sportarten ausprobiert werden.
Am 22. November 2019 wird die Landeshauptstadt Kiel ihre erfolgreichen jugendlichen Sportlerinnen und Sportler ehren.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, Ihr Vorschlagsformular bis zum 30. September 2019 ausgefüllt und vom Vorstand unterschrieben an das Amt für Sportförderung, Frau Spreckelmeyer, Fleethörn 18-24, 24103 Kiel, oder per E-Mail an michaela.spreckelmeyer@kiel.de Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.zu senden.
Das Formular bitte unbedingt vollständig ausfüllen; insbesondere die Anschriften sind für die Einladungen wichtig. Sportlerinnen und Sportler, die einer Mannschaft angehören, sollen bitte deutlich gekennzeichnet werden.
Foto: Ehrung jugendlicher Sportlerinnen und Sportler
Kids in die Clubs
(12. 06. 2019)
Die Landeshauptstadt Kiel und der Sportverband Kiel e.V. ermöglichen es Kindern und Jugendlichen aus finanzschwachen Kieler Familien kostenfrei am Vereinssport teilzunehmen. Dazu benötigen die Kinder und Jugendlichen lediglich einen gültigen Bildungsgutschein oder die Kiel-Karte aus dem Bildungspaket der Bundesregierung.
Wer hat Anrecht auf eine freie Mitgliedschaft im Sportverein?
Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt Kinder und Jugendliche, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten.
Das Sportangebot aus dem Bildungspaket dürfen nur minderjährige Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nutzen.
Wo bekomme ich den Bildungsgutschein oder die Kiel-Karte?
Ob ein Anspruch auf das Bildungspaket besteht, kann beim zuständigen Jobcenter oder Amt für Wohnen und Grundsicherung überprüft werden. Dort erhalten Sie das Antragsformular. Bitte stellen Sie für jedes Kind und jeden Jugendlichen einen eigenen Antrag.
Hat Ihr Kind einen Anspruch, wird Ihnen die Kiel-Karte per Post zugesandt. Für den Bereich der sozialen und kulturellen Teilhabe wird die Kiel-Karte mit einem Wert von 10 Euro monatlich beladen. Dieses Guthaben kann nun für die Mitgliedschaft im Sportverein verwendet werden.
Vereinzelt kann es sein, dass Sie statt der Kiel-Karte noch einen Bildungsgutschein in Papierform erhalten. Für den Bereich Sport und Kultur steht dann ebenfalls ein Guthaben von 10 Euro monatlich zur Verfügung.
Was müssen Sie tun, damit der Mitgliedsbeitrag für den Sportverein übernommen wird?
Sie haben folgende drei Möglichkeiten:
Sie legen die Kiel-Karte bei einem von Ihnen ausgewählten und für Kiel registrierten Sportanbieter vor. Vor Ort legen Sie fest, welches Angebot Sie in welcher Höhe und für welchen Zeitraum nutzen möchten. Der Sportverein kann dann die gewünschte Abbuchung der Mitgliedsbeiträge von der Kiel-Karte vornehmen.
Per Internet überweisen Sie mit Hilfe der Kiel-Karte den Vereinsbeitrag selbst an den von Ihnen ausgewählten und für Kiel registrierten Sportanbieter .
Verfügen Sie noch über einen Bildungsgutschein? Dann lassen Sie diesen bitte im Amt für Sportförderung für den von Ihnen ausgewählten Sportanbieter abstempeln. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge wird dann in die Wege geleitet.
Detaillierte Informationen und eine Liste der für Kiel registrierten Sportanbieter können Sie der Internetseite www.kiel.de/bildungspaket entnehmen.
Besonderheit: -
Wenn Sie die kompletten 10 Euro aus dem Bildungspaket monatlich an den Verein zahlen (auch wenn der Mitgliedsbeitrag geringer ist), dann werden zusätzlich anfallende Kosten für Sie übernommen. Dazu gehören zum Beispiel gesonderte Spartenbeiträge, einmalige Aufnahmegebühren oder sogar die Kosten für kleinere Ausflüge.
Wie lange kann jedes Kind gefördert werden?
Solange Sie Unterstützung vom Jobcenter Kiel oder dem Amt für Wohnen und Grundsicherung erhalten, können Sie die Vereinsangebote längstens bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes mit der Kiel-Karte oder dem Bildungsgutschein bezahlen.
Wo erhalten Sie weitere Informationen?
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Sportförderung
Fleethörn 18-24
3. Stock, Zimmer 322 und 324
24103 Kiel
Telefon 0431 / 9 01-29 81 und 0431 / 9 01-31 77
Der mit insgesamt 32.500 Euro dotierte Schleswig-Holsteinische Bürgerpreis ist in diesem Jahr dem ehrenamtlichen Engagement im Breitensport gewidmet. Das Motto „Sportlich. Menschlich. Bewegend.“ richtet sich an Menschen, Vereine, Mannschaften, Projekte, Initiativen, Gruppen oder Teams, die herausragende Arbeit mit, durch und für den Sport leisten.
„Wir danken den Engagierten mit dem Bürgerpreis für ihren vorbildlichen Einsatz und unterstützen mit den Sach-und Geldpreisen das zukünftige ehrenamtliche Engagement. Mit dem diesjährigen Motto Sportlich. Menschlich. Bewegend. möchten wir diejenigen auszeichnen, die zeigen, dass man auch sportlich allem gewachsen sein kann“, erläutert Reinhard Boll, Präsident des Sparkassen-und Giroverbandes für Schleswig-Holstein, das Motto. „Ich freue mich, dass wir in diesem Jahr das Augenmerk auf den Sport richten“, so Landtagspräsident Schlie. „Der Sport zeichnet sich durch seine integrative Kraft, ein starkes Miteinander, Fairness und Teamgeist aus – und zeigt unserer Gesellschaft damit, wie Zusammenhalt aussehen kann.“
Im landesweiten Wettbewerb können sich die Nominierten und Preisträger/-innen über Geldpreise und ein Filmportrait ihres Projekts freuen. Insgesamt werden Sach-und Geldpreise mit einem Gesamtwert von 32.500 Euro vergeben. Im August wählen die Jurys die Nominierten und Preisträger/-innen aus. Die Preisverleihung findet am 13. November in Kiel statt.
Bis zum 30. Juni 2019 sind Bewerbungen oder Vorschläge ehrenamtlich Engagierter möglich in der Kategorie „U 27“ für das ehrenamtliche Engagement Jugendlicher und junger Erwachsener und in der Kategorie „Alltagshelden“, die sich an alle Ehrenamtlichen richtet.
Mit der Demokratiepreis wird eine Person, ein Verband oder eine Institution gewürdigt, die sich in außergewöhnlicher Weise um die freiheitlich-demokratische Ordnung oder das demokratische Gemeinwohl verdient gemacht hat. Die Suche und Auswahl des Preisträgers erfolgt durch eine Jury.„Nach dem großartigen Erfolg des vergangenen Jahres freuen wir uns, auch 2019 wieder besondere Menschen zu ehren, die sich mit überdurchschnittlichem Engagement und vorbildlichen Projekten um die Gesellschaft und unsere Demokratie verdient machen“, betonte Landtagspräsident Klaus Schlie.
Die Bewerbungsunterlagen und Informationen rund um den 16. Schleswig-Holsteinischen Bürgerpreis sind unter www.buergerpreis-schleswig-holstein.de verfügbar.
Ehrung langjährig erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen des Deutschen Sportabzeichens
(10. 04. 2019)
Landessportverband ehrt langjährig erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen des Deutschen Sportabzeichens
25.474 Orden des Sports in Schleswig-Holstein verliehen
Rund 90 Frauen und Männer aus Schleswig-Holstein, die das Deutsche Sportabzeichen bereits mindestens 35mal erlangt haben, standen am Freitag, 29. März, im Kieler „Haus des Sports“ im Mittelpunkt. Der Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV) hatte sie zu einergroßen Ehrungsveranstaltung nach Kiel eingeladen.
LSV-Vorstandsmitglied Sylvia Nowack beglückwünschte die zu Ehrenden während einer Talkrunde zu Beginn der Veranstaltung zu ihren außergewöhnlichen Leistungen. Das DeutscheSportabzeichen – dieser älteste deutsche „Sport-Orden“ – sei für die Ausgezeichneten lebensbegleitend. Nowack dankte besonders den Sparkassen in Schleswig-Holstein, die als langjähriger Partner des organisierten Sports auch das Sportabzeichen auf vielfältige Art und Weiseunterstützen.
„Das Deutsche Sportabzeichen ist das einzige staatliche Ehrenzeichen weltweit, das für sportliche Leistungsfähigkeit und überdurchschnittliche Fitness verliehen wird. Es genießt nach wie vor eine große Akzeptanz in der Bevölkerung“, betonte Sylvia Nowack den nach wie vor hohen Stellenwert des Deutschen Sportabzeichens. Der älteste „Deutsche Fitnessorden“ außerhalb des Wettkampfsports ist auch nach über 100 Jahren noch aktuell. Auch in Schleswig-Holstein ist die Begeisterung für die sportliche Herausforderung nach wie vor bemerkenswert: 25.474 Sportabzeichen wurden im nördlichsten Bundesland im vergangenen Jahr abgenommen (Stand 26.03.19) 9.361 Erwachsene und 16.113 Kinder und Jugendliche erbrachten die dafür erforderlichen Leistungsnachweise innerhalb eines Kalenderjahres. Kernsportarten waren dabei unverändert Leichtathletik, Schwimmen und Turnen.
Die Sparkassen in Schleswig-Holstein, langjährige zuverlässige Partner des LSV, haben bereits in den letzten Jahren ihr Engagement für das Deutsche Sportabzeichen verstärkt undfördern hier insbesondere die Sportabzeichen-Wettbewerbe. Diese richten sich an unterschiedliche Zielgruppen. So gab es auch im letzten Jahr wieder einen Wettbewerb für Familien und Paare, die gemeinsam erfolgreich das Sportabzeichen erwerben, einen Wettbewerb derVereine des Landes und den beliebten und erfolgreichen Team-Wettbewerb. Vor kurzemkonnten sich 40 erfolgreiche Teams über jeweils 500 Euro für die Mannschaftskasse freuen.Zum zweiten Mal wurde auch für Schulklassen ein Wettbewerb ausgeschrieben. Die Resonanz war äußerst positiv: 160 Klassen aus dem ganzen Land haben sich beteiligt. 20 von ihnen konnten sich über 500 Euro für die Klassenkasse freuen. Die Mittel für diese Sportabzeichenwettbewerbe stammen aus der Lotterie der Sparkassen, dem Los Sparen.
„Die schleswig-holsteinischen Sparkassen unterstützen die Sportvereine und das Deutsche Sportabzeichen aus Überzeugung, weil wir es für wichtig halten, Kinder, Jugendliche und
Erwachsene zum regelmäßigen Sporttreiben zu animieren – ob alleine oder im Team. Die Prüfungen für das Deutsche Sportabzeichen sind eine gute Gelegenheit, die eigene Fitness
unter Beweis zu stellen“, sagte Gyde Opitz vom Sparkassen- und Giroverband für Schleswig- Holstein, im Rahmen der Ehrungsveranstaltung in Kiel.
Die Ehrungen wurden vorgenommen von Sylvia Nowack, Gyde Opitz und Jens Hartwig, dem Sportabzeichenbeauftragten des Landessportverbandes.
Insgesamt 171 Erwerberinnen und Erwerber haben im vergangenen Jahr das Sportabzeichen mit der Zahl 35 und mehr abgelegt.
Eleonore Klär aus Flensburg und Winfried Frankenberger aus Tornesch, sind mit 65 erfolgrei- chen Prüfungen dabei zwei der ausdauerndsten Schleswig-Holsteiner. Zwei weitere Sportler
haben das Sportabzeichen zum 65. Mal erfolgreich abgelegt: Fritz Behrens aus Lübeck wurde in der Hansestadt bei einer eigenen Ehrung des dortigen Kreissportverbandes ausgezeichnet;
Jens Carstensen aus Pinneberg konnte den Ehrungstermin in Kiel leider nicht wahrnehmen.
Zum 60. Mal konnten Dieter Bremer aus Büchen und Manfred Uhl aus Prisdorf das Deutsche Sportabzeichen erfolgreich ablegen.
Auf 55 erfolgreiche Prüfungen blicken Ties Tiessen aus Brunsbüttel, Wolfgang Peters aus Eutin,Hollmann aus Groß Wittensee zurück. William Gericke aus Rammsee
und Friedhelm.
Zum 50. Mal waren 24 Frauen und Männer erfolgreich, auf 45 erfolgreiche Prüfungen können24 Frauen und Männer zurückblicken. 54 Frauen und Männer legten das Sportabzeichen40mal und 58 Frauen und Männer 35mal ab.
Darüber hinaus wurden fünf langjährige Sportabzeichen-Prüferinnen und -Prüfer in Kiel geehrt, um stellvertretend den zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zu danken,„ohne die der Klassiker „Deutsches Sportabzeichen“ nicht funktionieren würde“, so LSV- Vorstandsmitglied Sylvia Nowack.
Hinweise für die Redaktionen:
Bei der Ehrung waren keine Sportlerinnen und Sportler aus Lübeck und den Kreisen Plön und Segeberg anwesend. Die dortigen Kreissportverbände führen eigene Ehrungsveranstaltungen durch. Die Fotos der Ehrungsveranstaltung stehen honorarfrei zum Abdruck zur Verfügung.
Verantwortlich für diese Pressemitteilung:
Stefan Arlt
Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. Pressesprecher
Foto: Ehrung langjährig erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen des Deutschen Sportabzeichens
„Förderfonds Breitensport“ der Landeshauptstadt Kiel
(25. 01. 2019)
Im Rahmen des Investitionspakets „Förderung des Breitensports“ wurde der Förderfonds Breitensport mit einem Volumen von insgesamt 510.000 € für die Jahre 2019 bis 2021 von der Landeshauptstadt Kiel verabschiedet.
Gefördert werden Vorhaben / Maßnahmen / Anschaffungen des Breitensports, die einen gemeinnützigen und öffentlichen Charakter nachweisen und unter anderem geeignet sind,
das Sporttreiben von Kindern und Jugendlichen,
das gemeinsame, inklusive und integrative Sporttreiben,
Sportangebote für eine sich wandelnde Altersstruktur,
die Ehrenamtskultur
voranzubringen.
Antragsformulare
Antragsberechtigt sind in erster Linie Kieler Sportvereine, aber auch Ortsbeiräte, Kieler Bildungseinrichtungen, Bürgerinitiativen sowie einzelne Bürgerinnen und Bürger. Einzelheiten zum Antragsverfahren erfahren Sie aus dem Konzept.
Anträge können ab sofort ganzjährig im Amt für Sportförderung der Landeshauptstadt Kiel, Fleethörn 18-24, 24103 Kiel gestellt werden. Weitere Fragen werden Ihnen unter der Rufnummer 0431/901-2980 beantwortet.
Hinweis: Eine Doppelförderung der beantragten Maßnahmen durch die Landeshauptstadt Kiel ist ausgeschlossen.
Foto: „Förderfonds Breitensport“ der Landeshauptstadt Kiel
Ehrung erwachsener Sportler und Sportlerinnen durch die LH Kiel
(08. 01. 2019)
Ehrung erwachsener Sportlerinnen und Sportler
Am Freitag, den 26.04.2019 ehrt die Landeshauptstadt Kiel ihre erfolgreichen erwachsenen Sportlerinnen und Sportler.
Die Vorschläge der zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler für ihre hervorragenden Leistungen sollen durch die Sportvereine bzw. Fachverbände erfolgen.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, Ihr Vorschlagsformular bis zum 15.02.2019 ausgefüllt und vom Vorstand unterschrieben an das Amt für Sportförderung, Frau Spreckelmeyer, Fleethörn 18-24, 24103 Kiel, oder per E-Mail an
Das Formular bitte unbedingt vollständig ausfüllen; insbesondere die Anschriften sind für die Einladungen wichtig. Sportlerinnen und Sportler, die einer Mannschaft angehören, bitte deutlich kennzeichnen.
Foto: Ehrung erwachsener Sportler und Sportlerinnen durch die LH Kiel
Einkaufen über amazon smile und Gutes tun!
(03. 08. 2018)
Was ist AmazonSmile?
AmazonSmile ist ein einfacher Weg für Kunden, mit jedem Einkauf über Amazon einer sozialen Organisation ihrer Wahl etwas Gutes zu tun – ohne zusätzliche Kosten für Kunden oder Organisationen. Kunden erfahren auf AmazonSmile das identische Shopping-Erlebnis, das sie von Amazon.de kennen und profitieren von den gleichen niedrigen Preisen, derselben Auswahl und den bequemen Einkaufsmöglichkeiten – mit dem zusätzlichen Vorteil, dass Amazon 0,5% der Einkaufssumme aus eigener Tasche an eine vom Kunden gewählte soziale Organisation weitergibt. Kunden können unter Tausenden von Organisationen wählen, die sie unterstützen können.
Der Sportverband Kiel unterstützt damit sein Projekt "Kids in die Club`s", dass Kindern und Jugendlichen aus sozial schwachen Familien die Teilnahme am Sport in den Vereinen ermöglicht. Unterstützt werden die Kinder und Jugendlichen durch Bekleidung, Schuhe und Sportmaterial. Die Gelder fließen zu 100% in dieses Projekt.
Am 7. Dezember 2018 wird die Landeshauptstadt Kiel ihre erfolgreichen jugendlichen Sportlerinnen und Sportler ehren.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, Ihr Vorschlagsformular bis zum 15. Oktober 2018 ausgefüllt und vom Vorstand unterschrieben an das Amt für Sportförderung, Frau Spreckelmeyer, Fleethörn 18-24, 24103 Kiel, oder per E-Mail an michaela.spreckelmeyer@kiel.de Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zu senden.
Das Formular bitte unbedingt vollständig ausfüllen; insbesondere die Anschriften sind für die Einladungen wichtig. Sportlerinnen und Sportler, die einer Mannschaft angehören, sollen bitte deutlich gekennzeichnet werden.
Landessportverband Schleswig-Holstein ehrt langjährig erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen des Deutschen Sportabzeichens.
Jens Hartwig (Beauftragter für das Deutsche Sportabzeichen im LSV), Clemens May aus Kiel (Zahl 35), Ulfert Janßen aus Kiel (Zahl 40), Dr. Ingo Schwarz aus Kiel (Zahl 50), Wolfgang Beer (LSV-Vizepräsident)
Foto: Jens Hartwig (Beauftragter für das Deutsche Sportabzeichen im LSV), Clemens May aus Kiel (Zahl 35), Ulfert Janßen aus Kiel (Zahl 40), Dr. Ingo Schwarz aus Kiel (Zahl 50), Wolfgang Beer (LSV-Vizepräsident)
Landeshauptstadt Kiel ehrt seine erfolgreichen Sportler
(14. 03. 2018)
Landeshauptstadt Kiel ehrt seine erfolgreichen Sportler
Artikel aus den Kieler Nachrichten vom 13. März 2018